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Neuerungen bei der Verrechnung der CO2-Abgabe

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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04.11.2024, 2303 Zeichen

Wien (OTS) - Ab 1. Jänner 2025 geht die Pflicht zur Zahlung und Weiterverrechnung der CO2-Abgabe vom Gas-Netzbetreiber auf den Gas-Versorger über. Für Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts.
Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022) sieht seit seinem Inkrafttreten im Herbst 2022 eine innerstaatliche „CO2- Bepreisung“ vor. Über diese CO2-Steuer soll Energie in Österreich verteuert und so ein Anreiz geschaffen werden, weniger CO2 auszustoßen. Das Geld, das dadurch eingenommen wird, wird als Klimabonus direkt an die Menschen umverteilt. Mit dem Klimabonus wurde somit durch die Bundesregierung eine Art Ausgleich für die CO2- Bepreisung geschaffen. Diesen erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, aber etwa auch andere Gruppen wie Asylberechtigte in Österreich einmal jährlich.
Anders als die Bezeichnung des Emissionszertifikatehandelsgesetzes vermuten lässt, wurde mit 1. Oktober 2022 allerdings kein tatsächlicher Handel mit Emissionszertifikaten eingeführt, sondern Fixpreise für Zertifikate von staatlicher Seite her festgelegt. Diese sind von Handelsteilnehmern zu bezahlen und an ihre Kundinnen und Kunden als CO2-Bepreisung weiter zu verrechnen. So wird auch im Tarifkalkulator der E-Control die CO2-Bepreisung als Teil der gesetzlichen Abgaben angeführt.
Ab 1. Jänner 2025 geht diese Zahlungs- und Verrechnungspflicht des gesetzlichen CO2-Fixpreises gemäß den gesetzlichen Vorgaben vom Gas-Netzbetreiber an den Gas-Versorger über. „Für Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch aber grundsätzlich nichts. Die CO2- Bepreisung wandert lediglich von der Gas-Netzrechnung des Netzbetreibers in die Gas-Energierechnung des Versorgers“, wie Mag. Michael Mock, Geschäftsführer des Fachverband Gas Wärme (FGW) abschließend betont.
Über Gas Gas nimmt in der umweltbewussten Energieversorgung eine Schlüsselrolle ein: Die Energie der Zukunft lässt sich effizient und komfortabel fürs Heizen, die Warmwasserbereitung, Kälte- und Stromerzeugung und als Kraftstoff für Automobile einsetzen. Gas verbrennt ohne Feinstaub und Partikel und ist damit der emissionsärmste fossile Energieträger. Mit Biomethan aus biogenen Reststoffen, synthetischem Methan (SNG) aus erneuerbaren Stromquellen und Wasserstoff bietet Gas auch grüne Alternativen.



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    04.11.2024, 2303 Zeichen

    Wien (OTS) - Ab 1. Jänner 2025 geht die Pflicht zur Zahlung und Weiterverrechnung der CO2-Abgabe vom Gas-Netzbetreiber auf den Gas-Versorger über. Für Kundinnen und Kunden ändert sich dadurch grundsätzlich nichts.
    Das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz (NEHG 2022) sieht seit seinem Inkrafttreten im Herbst 2022 eine innerstaatliche „CO2- Bepreisung“ vor. Über diese CO2-Steuer soll Energie in Österreich verteuert und so ein Anreiz geschaffen werden, weniger CO2 auszustoßen. Das Geld, das dadurch eingenommen wird, wird als Klimabonus direkt an die Menschen umverteilt. Mit dem Klimabonus wurde somit durch die Bundesregierung eine Art Ausgleich für die CO2- Bepreisung geschaffen. Diesen erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, aber etwa auch andere Gruppen wie Asylberechtigte in Österreich einmal jährlich.
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