31.10.2024, 2881 Zeichen
Linz (OTS) - Billigfluglinien animieren dazu, die ganze Welt um ein
paar Euro zu
bereisen. Leider werden Konsumentenrechte bei diesen Fluglinien nicht
groÃgeschrieben. Was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen
aussieht, entpuppt sich oftmals für die Reisenden als teures und
nervenaufreibendes Problem. Dazu kommt: Die Rechtsdurchsetzung ist
häufig kompliziert oder kaum möglich.
Ein gekauftes Ticket beinhaltet bei allen Fluglinien unter
anderem Steuern, Gebühren und Taxen. Diese werden im Vorhinein
verrechnet, fallen jedoch erst an, wenn der Flug angetreten wird.
Nach EU-Recht müssen diese Beträge von der Airline zurückbezahlt
werden, wenn der Flug abgesagt, storniert oder nicht angetreten wird.
Ryanair weist diese Steuern, Gebühren und Taxen nicht aus und zahlt
sie auch nicht zurück. Argumentiert wird damit, dass diese Kosten
bereits in der Kalkulation des Ticketpreises enthalten sind und damit
immer von Ryanair bezahlt werden - ob sie anfallen oder nicht.
Billigfluglinien wie Ryanair und WizzAir verrechnen für den Check
-In am Flughafenschalter zusätzliche Gebühren. Viele Konsument:innen
berichten aber, dass der Online-Check-In für ihren gebuchten Flug
nicht funktioniert hat und sie daher gezwungen waren, am Schalter und
somit kostenpflichtig einzuchecken. Die Fluglinien weigern sich,
diese Gebühren rückzuerstatten.
Intensive auÃergerichtliche Bemühungen der Arbeiterkammer
Oberösterreich gegen dieses wenig kundenfreundliche Vorgehen bei
WizzAir und Ryanair blieben bislang ohne Erfolg. Eine klageweise
Durchsetzung von einzelnen Forderungen ist kostenintensiv und
zeitaufwendig. Zumeist stehen diese Kosten in keiner Relation zum
Klagswert. Zudem müssen die Konsument:innen im Streitfall vor Gericht
erscheinen. Im Fall von Ryanair finden die Verhandlungen am
Bezirksgericht Schwechat statt.
In manchen Fällen, in denen die Arbeiterkammer Oberösterreich
Konsument:innen bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen
unterstützt hat, leistete WizzAir trotz rechtskräftigen Urteiles
keine Zahlung. Hier musste die AK die Exekution beauftragen.
Neben den rechtlichen Problemen können sich Konsument:innen bei
Billigfluglinien auch nur wenig Kundenservice erwarten. Sie bekommen
oft bis kurz vor der geplanten Reise keine Informationen über
allfällige Verspätungen oder gar Flugannullierungen.
Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich, sagt dazu: â Es
ist höchste Zeit, europaweit gesetzliche Regelungen zu schaffen. Wenn
zum Beispiel der volle Kaufpreis von Flugtickets erst bei Antritt des
Fluges fällig wäre, müssten die Airlines wieder in Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit investieren. Die Konsumentinnen und Konsumenten
müssten im Falle einer Annullierung durch die Airline nicht
monatelang auf die Rückzahlung der Ticketkosten warten und im Fall
einer Insolvenz der Fluglinie würden sie nicht alles verlieren. â
Börsepeople im Podcast S16/15: Elvira Karahasanovic
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, UBM, Palfinger, Addiko Bank, Immofinanz, CA Immo, Mayr-Melnhof, Polytec Group, Verbund, RBI, Athos Immobilien, Cleen Energy, EuroTeleSites AG, Kostad, Lenzing, Josef Manner & Comp. AG, VAS AG, Wolford, Agrana, Amag, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, BASF, Zalando, Mercedes-Benz Group, Allianz.
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