29.10.2024, 2197 Zeichen
Wien (OTS) - Monatlich werden mehr als 18.000 österreichische
Pensionen nach
Bosnien und Herzegowina ausbezahlt. Im Rahmen einer bilateralen
Vereinbarung haben die beiden Staaten nun den elektronischen
Datenaustausch für Pensionshöhen und Sterbedaten beschlossen. Dadurch
können zwischenstaatliche Prozesse optimiert und der Datenaustausch
über elektronischem Weg festgelegt werden.
Zwtl.: Pensionsversicherungsträger unterzeichnen Vertrag
Die Vereinbarung zur Durchführung des elektronischen
Datenaustauschs von Pensionshöhen und Sterbedaten wurde am Dienstag,
den 29. Oktober 2024, in Wien unterzeichnet und gilt für die
Pensionist*innen aller österreichischen Pensionsversicherungsträger (
BVAEB, PV und SVS).
Der Vertragsabschluss erfolgte durch Andreas Herz, MSc, Obmann
der Pensionsversicherung Österreich, Peter Schleinbach, Obmann der
Pensionsversicherung Österreich, Dr. Winfried Pinggera,
Generaldirektor der Pensionsversicherung Österreich, sowie Dr. Halil
Subašić, Direktor des FZ MIO-PIO-Fonds der Entität Föderation BiH und
Dr. Mladen Milić, Direktor des PIO-Fonds der Entität Republika Srpska
von BiH.
Andreas Herz, MSc, Obmann der Pensionsversicherung Österreich,
und Peter Schleinbach, Obmann der Pensionsversicherung Österreich:
„Die Bereitstellung digitaler Services bedeutet für unsere Kundinnen
und Kunden eine effiziente, automatisierte und sichere Abwicklung
ihrer Pensionsansprüche. Der Austausch der aktuellen Pensionshöhen
und Sterbedaten reduziert zudem den Verwaltungsaufwand der bosnischen
und österreichischen Pensionsversicherungsträger.“
Zwtl.: Elektronischer Austausch von Pensionshöhen und Sterbedaten
Mit dem elektronischen Datenaustausch werden die Informationen
zur jährlichen gesetzlichen Pensionsanpassung für Pensionsbezieher*
innen in Bosnien und Herzegowina sowie Österreich automatisiert, aber
auch die Prozesse in der Verwaltung der Staaten optimiert.
Der digitale Sterbedatenabgleich wird Rückforderungen nach dem
Ende des Pensionsanspruchs beschleunigen und Überbezahlungen oder
Sozialbetrug verhindern. Im Zuge der Umsetzung des elektronischen
Datenaustauschs wird zukünftig die jährliche Nachweispflicht von
Lebensbestätigungen der Pensionist*innen entfallen.
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