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SWV begrüßt Kampagne des Wirtschaftsbundes zur Belegerteilungspflicht – Unser Antrag als Grundlage

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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12.07.2024, 3612 Zeichen

Wien (OTS) - Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) begrüßt die jüngste Kampagne des Wirtschaftsbundes zur Änderung der Belegerteilungspflicht, weist jedoch darauf hin, dass der Antrag ursprünglich vom SWV ausging. Am 27. Juni 2024 brachte der SWV im Wirtschaftsparlament der WKO einen wichtigen Antrag zur Überprüfung und Anpassung der Belegerteilungspflicht ein, der angenommen wurde. „Wir freuen uns, dass der Wirtschaftsbund nun aktiv für die beschlossene Änderung der Belegerteilungspflicht wirbt. Ihre Kampagne zeigt, dass unsere Idee auf fruchtbaren Boden gefallen ist“, erklärt Dr. Christoph Matznetter, Präsident des SWV. „Allerdings möchten wir betonen, dass es sich hierbei um eine Initiative handelt, die vom SWV ins Leben gerufen wurde.“
Der Antrag wurde auf Initiative von Katarina Pokorny, SWV Vizepräsidentin und Spartenobfrau für Transport und Verkehr, eingebracht. Sie erklärt: „Diese Änderung ist längst überfällig. Die aktuelle Belegerteilungspflicht belastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen enorm. Eine Anpassung ist notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Bürokratie zu reduzieren.“
Hintergrund und Bedeutung der Belegerteilungspflicht Die Belegerteilungspflicht, die ursprünglich mit der Registrierkassenpflicht 2016 eingeführt wurde, besagt, dass bei jedem Geschäftsvorfall ein Beleg ausgestellt werden muss. Diese Maßnahme sollte der Vermeidung von Steuerhinterziehung dienen, hat jedoch zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen geführt. Im Wirtschaftsparlament wurde nun eine Anpassung der Belegerteilungspflicht auf 30 Euro beschlossen. In der Diskussion wurde sogar eine mögliche Erhöhung auf 50 Euro angesprochen, was das Potenzial für weitergehende Entlastungen aufzeigt. Es besteht jedoch sichtlich die Gefahr, dass das volle Potenzial der vorgeschlagenen Änderungen verloren geht, wenn die ursprünglich besprochenen Ziele nicht konsequent verfolgt werden. Eine Beschränkung auf eine Erhöhung auf 30 Euro könnte wichtige Chancen für eine weitergehende Bürokratieentlastung und damit verbundene wirtschaftliche Erleichterungen verpassen. „Wenn wir die Erhöhung der Grenze auf 50 Euro nicht weiterverfolgen, verlieren wir eine wertvolle Gelegenheit, die administrative Last für unsere Unternehmer:innen noch weiter zu reduzieren“, betont Dr. Matznetter.
Die Anpassung der Belegerteilungspflicht auf 50 Euro würde nicht nur die Bürokratie für KMU erheblich reduzieren, sondern auch den Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten verringern. Dies wäre besonders vorteilhaft für kleine Betriebe, die oft unter dem hohen administrativen Aufwand leiden. Eine Erhöhung auf 50 Euro könnte somit eine spürbare Erleichterung für viele Unternehmer:innen bedeuten und gleichzeitig die Effizienz in der täglichen Geschäftsabwicklung steigern. Es sei auch zu beachten, dass der Wirtschaftsbund sich erst jetzt in die Diskussion einschaltet, nachdem der SWV die Initiative ergriffen und die notwendigen Schritte eingeleitet hat. „Der Wirtschaftsbund hat sich lange Zeit zurückgehalten und übernimmt nun die Anerkennung für eine Idee, die maßgeblich vom SWV entwickelt wurde“, so Dr. Matznetter.
Aufruf zur gemeinsamen Umsetzung Der SWV lädt den Wirtschaftsbund ein, sich gemeinsam für die Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen einzusetzen. „Wir stehen für einen konstruktiven Dialog und echte Verbesserungen für unsere Unternehmen. Die Anpassung der Belegerteilungspflicht ist ein wichtiger Schritt, aber es bleibt noch viel zu tun. Lasst uns diesen Fortschritt gemeinsam weiter vorantreiben und an zusätzlichen Verbesserungen arbeiten“, so Dr. Christoph Matznetter abschließend.

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