12.07.2024,
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Wien (OTS) - Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) begrüßt
die jüngste Kampagne des Wirtschaftsbundes zur Änderung der
Belegerteilungspflicht, weist jedoch darauf hin, dass der Antrag
ursprünglich vom SWV ausging. Am 27. Juni 2024 brachte der SWV im
Wirtschaftsparlament der WKO einen wichtigen Antrag zur Überprüfung
und Anpassung der Belegerteilungspflicht ein, der angenommen wurde.
„Wir freuen uns, dass der Wirtschaftsbund nun aktiv für die
beschlossene Änderung der Belegerteilungspflicht wirbt. Ihre Kampagne
zeigt, dass unsere Idee auf fruchtbaren Boden gefallen ist“, erklärt
Dr. Christoph Matznetter, Präsident des SWV.
„Allerdings möchten wir betonen, dass es sich hierbei um eine
Initiative handelt, die vom SWV ins Leben gerufen wurde.“
Der Antrag wurde auf Initiative von Katarina Pokorny, SWV
Vizepräsidentin und Spartenobfrau für Transport und Verkehr,
eingebracht. Sie erklärt: „Diese Änderung ist längst überfällig. Die
aktuelle Belegerteilungspflicht belastet vor allem kleine und
mittlere Unternehmen enorm. Eine Anpassung ist notwendig, um die
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Bürokratie zu reduzieren.“
Hintergrund und Bedeutung der Belegerteilungspflicht
Die Belegerteilungspflicht, die ursprünglich mit der
Registrierkassenpflicht 2016 eingeführt wurde, besagt, dass bei jedem
Geschäftsvorfall ein Beleg ausgestellt werden muss. Diese Maßnahme
sollte der Vermeidung von Steuerhinterziehung dienen, hat jedoch zu
einem erheblichen bürokratischen Aufwand für Unternehmen geführt. Im
Wirtschaftsparlament wurde nun eine Anpassung der
Belegerteilungspflicht auf 30 Euro beschlossen. In der Diskussion
wurde sogar eine mögliche Erhöhung auf 50 Euro angesprochen, was das
Potenzial für weitergehende Entlastungen aufzeigt.
Es besteht jedoch sichtlich die Gefahr, dass das volle Potenzial der
vorgeschlagenen Änderungen verloren geht, wenn die ursprünglich
besprochenen Ziele nicht konsequent verfolgt werden. Eine
Beschränkung auf eine Erhöhung auf 30 Euro könnte wichtige Chancen
für eine weitergehende Bürokratieentlastung und damit verbundene
wirtschaftliche Erleichterungen verpassen. „Wenn wir die Erhöhung der
Grenze auf 50 Euro nicht weiterverfolgen, verlieren wir eine
wertvolle Gelegenheit, die administrative Last für unsere
Unternehmer:innen noch weiter zu reduzieren“, betont Dr. Matznetter.
Die Anpassung der Belegerteilungspflicht auf 50 Euro würde nicht nur
die Bürokratie für KMU erheblich reduzieren, sondern auch den
Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten verringern. Dies
wäre besonders vorteilhaft für kleine Betriebe, die oft unter dem
hohen administrativen Aufwand leiden. Eine Erhöhung auf 50 Euro
könnte somit eine spürbare Erleichterung für viele Unternehmer:innen
bedeuten und gleichzeitig die Effizienz in der täglichen
Geschäftsabwicklung steigern. Es sei auch zu beachten, dass der
Wirtschaftsbund sich erst jetzt in die Diskussion einschaltet,
nachdem der SWV die Initiative ergriffen und die notwendigen Schritte
eingeleitet hat. „Der Wirtschaftsbund hat sich lange Zeit
zurückgehalten und übernimmt nun die Anerkennung für eine Idee, die
maßgeblich vom SWV entwickelt wurde“, so Dr. Matznetter.
Aufruf zur gemeinsamen Umsetzung
Der SWV lädt den Wirtschaftsbund ein, sich gemeinsam für die
Umsetzung der vorgeschlagenen Änderungen einzusetzen. „Wir stehen für
einen konstruktiven Dialog und echte Verbesserungen für unsere
Unternehmen. Die Anpassung der Belegerteilungspflicht ist ein
wichtiger Schritt, aber es bleibt noch viel zu tun. Lasst uns diesen
Fortschritt gemeinsam weiter vorantreiben und an zusätzlichen
Verbesserungen arbeiten“, so Dr. Christoph Matznetter abschließend.
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