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VSV/Faber: FTI Touristik insolvent - Hilfe für Reisende

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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03.06.2024, 1813 Zeichen

Wien (OTS) - Die Medien melden, dass der deutsche Konzern FTI Touristik Insolvenz anmeldet. Da viele Österreicher:innen über Reisevermittler oder direkt bei der deutschen FTI - immerhin drittgrößter Reisekonzern in Europa - gebucht haben, bietet der Verbraucherschutzverein (VSV) Hilfe mit Rat und Tat.
Die Pauschalreiserichtlinie der EU sieht vor, dass:
1) wenn eine gebuchte und bezahlte Pauschalreise nicht angetreten werden kann, der Insolvenzabsicherer (Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) den gesamten Reisepreis den Kunden zu ersetzen hat;
2) wenn eine Pauschalreise bereits angetreten wurde, der Insolvenzabsicherer dafür zu sorgen hat, dass die ordnungsgemäße Heimreise organisiert wird bzw Mehrkosten für die Reisenden ersetzt werden;
3) der Insolvenzabsicherer 24 Stunden erreichbar sein muss (siehe Sicherungsschein).
Wer in Österreich eine Pauschalreise mit FTI gebucht hat, unterliegt - was die Insolvenzabsicherung betrifft - deutschem Recht.
Vor Jahren konnten Reisende des damals insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook zunächst nur mit rund 17 Prozent Ihrer Forderungen abgefunden werden, weil die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in Deutschland nicht richtlinienkonform war. Erst nach einer Staatshaftungsklage des VSV gegen Deutschland und auf Druck der Kunden hat Deutschland dann die Restbeträge jenen bezahlt, die sich - in einer langen Prozedur - dafür angemeldet haben.
"Wir raten Betroffenen, Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen," sagt Mag. Miriam Faber, Juristin des VSV.
"Sollten die Ansprüche nicht oder nur teilweise erfüllt werden, dann bietet der VSV Hilfestellung an und wird eine Sammelaktion zur Durchsetzung der Ansprüche starten."

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