03.06.2024,
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Landshut (ots) - Die Investorengruppe um den Gründer und
Hauptaktionär Thomas Jackermeier verlangt die unverzügliche
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (ao HV) der
Endor AG. Sie schließt sich damit einem Antrag der Schutzvereinigung
der Kleinaktionäre (SdK) an. Die Investorengruppe hat einen
entsprechenden Antrag am 28. Mai 2024 der Endor AG übergeben. Am 3.
Juni 2024 wurde zudem ein Antrag auf Erteilung einer Ermächtigung
nach § 122 Abs. 3 AktG beim Amtsgericht Landshut eingereicht. Darin
verlangt die Investorengruppe auch die Behandlung einer umfangreichen
Tagesordnung, die sich aus den Vorgängen um die Endor AG in den
vergangenen Monaten ergibt.
Die Einberufung einer ao HV ist schon alleine deshalb zwingend
erforderlich, weil der Verlust von mehr als der Hälfte des
Grundkapitals vorliegt. Das geht aus den Angebotsunterlagen des von
der Endor AG beauftragten Beratungsunternehmens götzpartners hervor,
das auf dieser Basis seit April Investoren suchte. Bereits im Februar
2024 hatten die Wirtschaftsprüfer von bachert&partner festgestellt,
dass die Hälfte des Grundkapitals verloren gegangen war. Nach
Paragraph 92 Abs. 1 Aktiengesetz hätte der Vorstand daher bei
Bekanntwerden dieser Tatsache unverzüglich eine ao HV einberufen und
den Aktionären und dem Kapitalmarkt diese Tatsache anzeigen müssen.
Die Unterlagen liegen der Investorengruppe vor. Vorstand und
Aufsichtsrat der Endor AG sind am 21. Mai 2024 an diese Pflicht
erinnert und auf die Konsequenzen einer Unterlassung hingewiesen
worden.
Die Tagesordnung für die ao HV soll nach dem Willen der
Investorengruppe unter anderem Anträge zu den folgenden Punkten
enthalten:
* Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand der Endor AG
* Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Ingo Weber und Rudolf Dittrich
* Wahl von Herrn Werner Zieglmaier und Herrn Robin von Büren in den
Aufsichtsrat
* Bestellung eines Sonderprüfers zur Überprüfung des Verhaltens von
Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der
Restrukturierung
der Endor AG
* Beschluss über eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 70 Mio
EUR unter Gewährung der gesetzlichen Bezugsrechte
Die Investorengruppe hat zudem eine umfangreiche Schutzschrift
erstellen lassen, die dem zuständigen Restrukturierungsgericht in
München dann vorgelegt wird, wenn der Vorstand der Endor AG dort
einen Antrag auf Restrukturierung nach StaRUG stellt. Bisher wurde
StaRUG beim Gericht, wohl als Reaktion auf die Einreichung des
HV-Einberufungsverlangens beim Amtsgericht Landshut, lediglich
angekündigt. Die Schutzschrift umfasst u.a. Beweise dafür, dass der
Vorstand seiner gesetzlichen Pflicht gemäß § 92 Abs. 1 AktG zur
Einberufung einer ao HV nicht nachgekommen ist, dass die
Investorensuche durch goetzpartners ausschließlich auf eine Sanierung
unter StaRUG ausgerichtet war und dass mehrere potenzielle Investoren
durch den Vorstand und goetzpartners ignoriert oder sogar aktiv
abgelehnt wurden. Zudem verweist die Schutzschrift auf die anstehende
ao HV mit der Beschlussfassung über eine umfangreiche
Kapitalerhöhung, die den Sanierungsprozess erfolgreich abschließen
wird. Es ist schwer vorstellbar, dass das Restrukturierungsgericht
unter diesen Umständen die vom Vorstand gewünschte Enteignung der
Aktionäre im Schnellverfahren beschließen wird.
Die Investorengruppe weist darauf hin, dass die kreditgebenden Banken
(Postbank/ Deutsche Bank, Raiffeisen Landesbank Oberösterreich,
Hypovereinsbank, Oberbank und DZ Bank) zusammen mit dem Vorstand und
Aufsichtsrat der Endor AG seit Monaten eine Restrukturierung
verhindern, die keine Enteignung der Aktionäre voraussetzt. So wurden
sowohl zwei Angebote der Investorengruppe Jackermeier als auch das
Angebot eines hoch reputierlichen und liquiden Debt-Investors
abgelehnt - zumeist mit der nicht glaubhaft gemachten Begründung,
dass der Kapitalbedarf mittlerweile höher als das jeweilige Angebot
sei.
Vor diesem Hintergrund muss auch die vorgeschlagene Kapitalerhöhung
in Höhe von bis zu 70 Mio. EUR gesehen werden. Bei einem
Mittelzufluss in dieser Größenordnung könnten alle Bankdarlehen
abgelöst und die Enteignung der Aktionäre über StaRUG verhindert
werden. Nach gut zwei Monaten mit Investorengesprächen gibt es
zahlreiche Interessenten, die jene Aktien übernehmen würden, die
nicht von Aktionären über ihre Bezugsrechte gezeichnet werden. Zudem
soll das neue Firmengebäude verkauft werden, um damit die Bilanz um
rund 30 Mio. EUR zu entlasten. Die Investorengruppe ist daher fest
überzeugt, das Ziel der finanziellen Sanierung auch mit einer
geringeren Kapitalerhöhung zu erreichen. Dazu bedarf es allerdings
einer seriösen, belastbaren Finanzplanung, die der Vorstand seit
Monaten nicht vorlegen will.
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