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Schmuckenschlager fordert dauerhafte Agrardiesel-Ermäßigung und kämpft für Wettbewerbsfähigkeit

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
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30.04.2024, 6487 Zeichen

St. Pölten (OTS) - Am Montag, 29. April tagte die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich in St. Pölten. Dabei wurde abermals der Ruf nach der dauerhaften Einführung des Agrardiesels laut. Weitere Themen waren die EU-Entwaldungs-Verordnung und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Konrad Mylius und Thomas Staribacher wurden als neue Landeskammerräte angelobt.
„Die letzten Tage und Wochen haben uns gezeigt, dass das landwirtschaftliche Wirtschaften so eng mit der Natur verbunden ist, dass es oftmals ein Ringen ist. Wir leben in Zeiten des Klimawandels und müssen uns darauf einstellen – indem wir uns produktionstechnisch anpassen, aber auch indem wir mittels Versicherungen das Risiko abmildern“, eröffnete Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager die Vollversammlung. Im Vordergrund stehe immer die Versorgungssicherheit. Um die Produktion in Österreich abzusichern, müssen die heimischen Bäuerinnen und Bauern wettbewerbsfähig arbeiten können. „Und da fehlen uns oft wichtige Werkzeuge im Pflanzenschutz, um unsere Kulturen gesund und gut bis zur Ernte zu bringen“, so der Präsident. In diesem Zusammenhang sei auch die Debatte um den Agrardiesel zu sehen bekräftigte LH-Stv. Stephan Pernkopf. Dabei sprachen sich die beiden für klare Entlastungen aus „Wir werden weiterhin für den Agrardiesel kämpfen“, betonten die zwei unisono. Die hohe Mineralölsteuer auf Diesel führt zu einem Wettbewerbsnachteil für Österreichs Bäuerinnen und Bauern, da in vielen anderen EU-Staaten begünstigte Steuertarife für die Land- und Forstwirtschaft gelten. Deshalb fordert die Landwirtschaftskammer NÖ eine dauerhafte Steuererleichterung für Agrardiesel in Österreich.
EU-Verordnung „Wiederherstellung der Natur“ wird abgelehnt Derzeit gibt es auf EU-Ebene keine Mehrheit für die geplante EU-VO „Wiederherstellung der Natur“. Da der Ausgang auf europäischer Ebene jedoch weiterhin ungewiss ist, bekräftigt die Landwirtschaftskammer NÖ abermals ihre Ablehnung. Der vorliegende Entwurf mit starkem Fokus auf Natura 2000-Gebiete lässt drastische Eingriffe in die Grundrechte der Eigentümer befürchten. Die LK NÖ setzt sich seit jeher für Freiwilligkeit und Lösungen durch den Vertragsnaturschutz ein. Sie spricht sich daher klar gegen verpflichtende Maßnahmen aus, die das Eigentum beschränken würden.
EU-Entwaldungs-Verordnung überarbeiten Die Landwirtschaftskammer NÖ äußert sich sehr kritisch gegenüber der neuen EU-Entwaldungsverordnung. Diese sieht vor, dass ab 2025 bestimmte Erzeugnisse nur dann importiert, exportiert oder in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn für deren Produktion keine Entwaldung erfolgt ist. Diese Regelung führt nach Ansicht der LK NÖ zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand entlang der Wertschöpfungsketten, ohne dass dadurch ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Die Kammer befürwortet das Ziel, die Zerstörung von Regenwäldern zu verhindern, kritisiert jedoch die daraus resultierende übermäßige bürokratische Belastung für die lokale Land- und Forstwirtschaft. Sie fordert daher, das Inkrafttreten der Verordnung um mindestens ein Jahr zu verschieben, vor allem wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit aufgrund des fehlenden Informationssystems.
RED III: Entscheidungsfreiheit bei Holzvermarktung erhalten Mit Mai 2025 tritt die Erneuerbare Energie-Richtlinie RED III in Kraft. Diese sieht vor, bei der Biomassenutzung ein Kaskadenprinzip umzusetzen, das die Nutzung von Biomasse nach ihrem ökologischen und wirtschaftlichen Wert priorisiert, So sieht die VO folgende Reihenfolge vor: a) Holzprodukte, b) Verlängerung der Nutzungsdauer von Holzprodukten, c) Wiederverwendung, d) Recycling, e) Bioenergie und f) Entsorgung. Die LK NÖ fordert, dass die aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Entscheidungsfreiheit bei der Vermarktung der Holzernte erhalten bleibt.
Planungssicherheit im Schweinebereich dringend notwendig Mit den Regelungen für die Schweinehaltung in der 1. Tierhaltungsverordnung 2022 hat Österreich als eines der wenigen Länder im EU-Binnenmarkt die rechtliche Grundlage für einen Ausstieg aus unstrukturierten Vollspaltenbuchten geschaffen. Damit setzt Österreich Standards, die über den EU-Vorgaben liegen. Die darin vorgesehenen Übergangsfristen für bestehende Ställe wurden vom VfGH jedoch aufgehoben. Die Landwirtschaftskammer NÖ fordert daher eine Neuregelung der Übergangsfristen, die ökonomische und arbeitswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, um den Schweinehaltern Planungssicherheit zu bieten. Sie betont zudem die Notwendigkeit einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, damit höhere österreichische Standards auch am Markt anerkannt und nicht durch billigere Importe untergraben werden.
Mylius und Staribacher angelobt, Denner und Montecuccoli geehrt Konrad Mylius aus Haag, Bezirk Amstetten, und Thomas Staribacher aus Gnadendorf, Bezirk Mistelbach, wurden als neue Landeskammerräte angelobt. Sie folgen in dieser Funktion auf Felix Montecuccoli und Johannes Denner. Das Kammerpräsidium bedankte sich bei Montecuccoli und Denner für ihren unermüdlichen Einsatz. Für ihre Verdienste als Landeskammerräte zum Wohle der niederösterreichischen Bäuerinnen und Bauern bekamen die beiden die Große Goldene Kammermedaille verliehen.
Tätigkeitsbericht 2023 zeigt starke Leistungen der LK NÖ Kammerdirektor Franz Raab präsentierte bei der Vollversammlung den Tätigkeitsbericht der Landwirtschaftskammer NÖ für das Jahr 2023. Dabei verwies er auf die vielfältigen Leistungen. Die Bäuerinnen und Bauern schätzen die Expertise ihrer Kammer: Im Jahr 2023 führten die Expertinnen und Experten der Kammer insgesamt 104.734 Beratungsgespräche durch und organisierten 6.449 Bildungsveranstaltungen, an denen 184.621 Personen teilnahmen. Die Kammer sieht sich nicht nur als Anlaufstelle für die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern. Auf zahlreichen Messen und anderen Veranstaltungen trat sie auch mit Konsumentinnen und Konsumenten in Kontakt. Darüber hinaus konnten bei Schulbesuchen und Bauernhofexkursionen rund 37.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Auch über ihre Social-Media-Kanäle wie Facebook, Pinterest und Instagram gibt die Kammer Einblicke in die heimische Land- und Forstwirtschaft und auf der Webseite „Landwirtschaft-verstehen“ finden sich viele wertvolle Informationen. Der Tätigkeitsbericht zeigt eine Leistungsbilanz, die sich sehen lassen kann. „Diese tollen Leistungen basieren auf der guten Zusammenarbeit zwischen den Funktionärinnen und Funktionären mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kammer“, lobte Raab abschließend.

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    St. Pölten (OTS) - Am Montag, 29. April tagte die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Niederösterreich in St. Pölten. Dabei wurde abermals der Ruf nach der dauerhaften Einführung des Agrardiesels laut. Weitere Themen waren die EU-Entwaldungs-Verordnung und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Konrad Mylius und Thomas Staribacher wurden als neue Landeskammerräte angelobt.
    „Die letzten Tage und Wochen haben uns gezeigt, dass das landwirtschaftliche Wirtschaften so eng mit der Natur verbunden ist, dass es oftmals ein Ringen ist. Wir leben in Zeiten des Klimawandels und müssen uns darauf einstellen – indem wir uns produktionstechnisch anpassen, aber auch indem wir mittels Versicherungen das Risiko abmildern“, eröffnete Landwirtschaftskammer NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager die Vollversammlung. Im Vordergrund stehe immer die Versorgungssicherheit. Um die Produktion in Österreich abzusichern, müssen die heimischen Bäuerinnen und Bauern wettbewerbsfähig arbeiten können. „Und da fehlen uns oft wichtige Werkzeuge im Pflanzenschutz, um unsere Kulturen gesund und gut bis zur Ernte zu bringen“, so der Präsident. In diesem Zusammenhang sei auch die Debatte um den Agrardiesel zu sehen bekräftigte LH-Stv. Stephan Pernkopf. Dabei sprachen sich die beiden für klare Entlastungen aus „Wir werden weiterhin für den Agrardiesel kämpfen“, betonten die zwei unisono. Die hohe Mineralölsteuer auf Diesel führt zu einem Wettbewerbsnachteil für Österreichs Bäuerinnen und Bauern, da in vielen anderen EU-Staaten begünstigte Steuertarife für die Land- und Forstwirtschaft gelten. Deshalb fordert die Landwirtschaftskammer NÖ eine dauerhafte Steuererleichterung für Agrardiesel in Österreich.
    EU-Verordnung „Wiederherstellung der Natur“ wird abgelehnt Derzeit gibt es auf EU-Ebene keine Mehrheit für die geplante EU-VO „Wiederherstellung der Natur“. Da der Ausgang auf europäischer Ebene jedoch weiterhin ungewiss ist, bekräftigt die Landwirtschaftskammer NÖ abermals ihre Ablehnung. Der vorliegende Entwurf mit starkem Fokus auf Natura 2000-Gebiete lässt drastische Eingriffe in die Grundrechte der Eigentümer befürchten. Die LK NÖ setzt sich seit jeher für Freiwilligkeit und Lösungen durch den Vertragsnaturschutz ein. Sie spricht sich daher klar gegen verpflichtende Maßnahmen aus, die das Eigentum beschränken würden.
    EU-Entwaldungs-Verordnung überarbeiten Die Landwirtschaftskammer NÖ äußert sich sehr kritisch gegenüber der neuen EU-Entwaldungsverordnung. Diese sieht vor, dass ab 2025 bestimmte Erzeugnisse nur dann importiert, exportiert oder in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn für deren Produktion keine Entwaldung erfolgt ist. Diese Regelung führt nach Ansicht der LK NÖ zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand entlang der Wertschöpfungsketten, ohne dass dadurch ein gesellschaftlicher Mehrwert entsteht. Die Kammer befürwortet das Ziel, die Zerstörung von Regenwäldern zu verhindern, kritisiert jedoch die daraus resultierende übermäßige bürokratische Belastung für die lokale Land- und Forstwirtschaft. Sie fordert daher, das Inkrafttreten der Verordnung um mindestens ein Jahr zu verschieben, vor allem wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit aufgrund des fehlenden Informationssystems.
    RED III: Entscheidungsfreiheit bei Holzvermarktung erhalten Mit Mai 2025 tritt die Erneuerbare Energie-Richtlinie RED III in Kraft. Diese sieht vor, bei der Biomassenutzung ein Kaskadenprinzip umzusetzen, das die Nutzung von Biomasse nach ihrem ökologischen und wirtschaftlichen Wert priorisiert, So sieht die VO folgende Reihenfolge vor: a) Holzprodukte, b) Verlängerung der Nutzungsdauer von Holzprodukten, c) Wiederverwendung, d) Recycling, e) Bioenergie und f) Entsorgung. Die LK NÖ fordert, dass die aus wirtschaftlichen Gründen notwendige Entscheidungsfreiheit bei der Vermarktung der Holzernte erhalten bleibt.
    Planungssicherheit im Schweinebereich dringend notwendig Mit den Regelungen für die Schweinehaltung in der 1. Tierhaltungsverordnung 2022 hat Österreich als eines der wenigen Länder im EU-Binnenmarkt die rechtliche Grundlage für einen Ausstieg aus unstrukturierten Vollspaltenbuchten geschaffen. Damit setzt Österreich Standards, die über den EU-Vorgaben liegen. Die darin vorgesehenen Übergangsfristen für bestehende Ställe wurden vom VfGH jedoch aufgehoben. Die Landwirtschaftskammer NÖ fordert daher eine Neuregelung der Übergangsfristen, die ökonomische und arbeitswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt, um den Schweinehaltern Planungssicherheit zu bieten. Sie betont zudem die Notwendigkeit einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung, damit höhere österreichische Standards auch am Markt anerkannt und nicht durch billigere Importe untergraben werden.
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