17.04.2024,
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Wien (OTS) - Die österreichische Einlagensicherung hat sich in den
letzten Jahren bewährt und erfolgreich zur Finanzmarktstabilität
beigetragen. Bezüglich möglicher Änderungen auf europäischer Ebene
weist Vize-Gouverneur Gottfried Haber auf damit ausgelöste
gravierende Systemänderungen im Zusammenspiel von Einlagensicherung
und Abwicklung sowie die Notwendigkeit eines Gesamtkonzeptes mit
genauer Kenntnis der Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität hin.
Die Einlagensicherung ist eine wesentliche Stütze der
Finanzmarktstabilität, für deren Wahrung die Oesterreichische
Nationalbank (OeNB) im Rahmen der Aufsicht über
Einlagensicherungssysteme mitverantwortlich zeichnet. Seit den
letzten großen Änderungen mit der Einführung der
Einlagensicherungsrichtlinie vor rund 10 Jahren hat sich das
bestehende System bewährt. Es ist gut etabliert, genießt hohes
Vertrauen und hat kosteneffizient funktioniert. Die
Einlagensicherungsfonds sind trotz zwischenzeitlicher Sicherungsfälle
aktuell mit rund 2 Mrd EUR nahezu vollständig aufgefüllt.
Die vier österreichischen Einlagensicherungsfälle der letzten
Jahre haben zudem gezeigt, dass das Vertrauen der Einleger:innen in
Krisenzeiten gerechtfertigt und in höchstem Ausmaß sichergestellt
ist. Alle gesicherten Einleger:innen konnten kurzfristig entschädigt
werden. Darüber hinaus werden bei der überwiegenden Zahl dieser Fälle
die Forderungen der Einlagensicherung nach heutiger Erwartung zu 100
Prozent bedient werden können. Das System der Einlagensicherung dient
neben der tatsächlichen Entschädigung von Einlegern vor allem dazu,
das Vertrauen in das Bankensystem aufrecht zu erhalten. Es verhindert
somit, dass in angespannten Marktsituationen Banken Einlagenabflüsse
erleiden, die im schlimmsten Fall sogar zu einer Insolvenz und zum
Schaden der Einleger:innen bzw. Gläubiger:innen führen würden. Die
Einlagensicherungsfonds erfüllen somit eine wichtige
Versicherungsfunktion.
Die OeNB begrüßt im Rahmen der Weiterentwicklung der Bankenunion
und der Kapitalmarktunion, dass – vor dem Hintergrund der
letztjährigen Turbulenzen rund um die Silicon Valley Bank und die
Credit Suisse – derzeit auf europäischer Ebene Lehren für eine
Optimierung der Instrumente für Krisenzeiten gezogen werden.
Entsprechende Gesetzesvorhaben zur Einführung einer europäischen
Einlagensicherung (EDIS) und für einen europäischen
Krisenmanagementrahmen (CMDI) werden aktuell entwickelt. „Mögliche
Bestrebungen zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung
müssen jedenfalls im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zum geplanten
europäischen Krisenmanagementrahmen (CMDI) diskutiert werden“, so
Vize-Gouverneur Gottfried Haber. Die aktuellen Überlegungen, Mittel
aus den Einlagensicherungen künftig auch für Abwicklungsfälle auf
europäischer Ebene heranzuziehen, können deutlich höhere Dotierungen
der Einlagensicherungsfonds erforderlich machen, um die Verluste aus
Abwicklungen auf europäischer Ebene zu finanzieren. Haber fügt hinzu:
„Es geht hier um einen möglicherweise gravierenden Systemwechsel.
Eine Übertragung nationaler Einlagensicherungsmittel an einen neuen
europäischen Einlagensicherungsfonds bei der europäischen
Abwicklungsbehörde kann daher erst dann entschieden werden, wenn es
ein stimmiges Gesamtkonzept gibt, das eine deutliche Verbesserung für
die Finanzmarktstabilität bringt – das ist derzeit nicht der Fall.“
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