21.03.2024,
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Wien (OTS/VKI) - Im März 2021 hat der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) das Projekt Greenwashing-Check
([www.vki.at/greenwashing] (
http://www.vki.at/greenwashing)) ins
Leben gerufen. Dieser bietet Konsument:innen eine Plattform, auf der
sie „grüne“ Werbeversprechen und Umweltaussagen von Unternehmen
melden und auf deren Wahrheitsgehalt abklopfen lassen können. Seither
wurden 170 Meldungen überprüft und darauf aufbauend 31 exemplarische
Fälle als Greenwashing-Checks veröffentlicht. In 2 Fällen konnte der
VKI bereits richtungsweisende, rechtskräftige Gerichtsurteile
erzielen – mit der Konsequenz, dass Austrian Airlines und die Brau
Union nicht mehr mit den beanstandeten „grünen“ Botschaften werben
dürfen.
„Der VKI Greenwashing-Check hat in den letzten Jahren einiges in
Bewegung gebracht“, resümiert Projektleiter Raphael Fink. „Wir haben
2 wegweisende Urteile errungen und konnten dadurch sowohl Druck auf
Unternehmen aufbauen, als auch Konsument:innen weiter für das Thema
Greenwashing sensibilisieren.“
Als bisher größter Erfolg des Projekts kann das Urteil gegen
Austrian Airlines (AUA) gelten, welches in den Medien, der
Luftfahrtindustrie und der Fachöffentlichkeit weit über Österreich
hinaus rezipiert wurde. „Dieses Beispiel zeigt, dass Umweltaussagen
von Unternehmen durchaus hinterfragt werden sollten und bei genauerer
Prüfung auch nicht immer rechtens sind“, so Fink. „Aber auch kleinere
Erfolge, wie beispielsweise zurückgezogene Werbespots der ‚ARGE
Heumilch‘ oder eine verbesserte Transparenz in der Kommunikation bei
‚Nachhaltig Austria‘ lassen sich auf das Erfolgskonto des
Greenwashing-Checks buchen.“
„Bemerkenswert ist“, so Fink, „wie Unternehmen in den vergangenen
drei Jahren ihre Werbung im Hinblick auf Klimawirkung verändert
haben: Zu Projektbeginn wurde oft noch von ,klimaneutral‘ oder
,CO2-neutral‘ gesprochen. Mittlerweile sind Unternehmen
zurückhaltender geworden und sprechen eher davon, dass man sich erst
auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität befinde. Das ist prinzipiell
auch positiv zu bewerten“, betont Fink, „bietet andererseits aber
auch neue Möglichkeiten für Greenwashing – wenn etwa mit
Umweltmaßnahmen geworben werden, die ohnehin bald gesetzlich
verpflichtend sind.“ Derartige Werbekampagnen sind derzeit etwa im
Bereich der „Tethered Caps“ sichtbar. Dabei handelt es sich um die ab
Juli 2024 ohnehin verpflichtend vorgeschriebenen festverbundenen
Verschlüsse, die zum Beispiel auf PET-Flaschen zu finden sind.
Die 7 Sünden des Greenwashing
Das 2007 von der Umweltmarketingagentur TerraChoice
veröffentlichte Konzept der „7 Sünden des Greenwashing“ bietet eine
Leitlinie, anhand derer der VKI Unternehmen, Labels und Produkte auf
vermeintlich „grüne“ Versprechen abklopft. Nachfolgend eine
Auflistung dieser Strategien, ergänzt um Beispiele aus dem
Greenwashing-Check:
1. Versteckte Kompromisse: Produkte werden mit
umweltfreundlichen Aspekten beworben. Andere, weniger nachhaltige
Produkteigenschaften werden verschwiegen oder negiert.
Red Bull bewirbt die Nachhaltigkeit seiner Aluminiumdosen aufgrund
der prinzipiellen Recyclingfähigkeit und des Umstands, dass diese
beim Transport weniger CO2 verursachen als andere Gebinde. Aber nicht
der Transport der Dosen, sondern deren Herstellung ist aus
Umweltsicht der kritische Punkt. Zu dieser Problematik und auch zur
Höhe des Anteils an recyceltem Aluminium in Red-Bull-Dosen gibt es
keine Angaben.
2. Fehlende Beweise: Es werden Umweltaussagen getroffen, aber
nicht hinreichend belegt.
Die ARGE Heumilch hat in einem Werbespot kommuniziert, dass nicht
nur das Pflanzen von Bäumen der Umwelt dienlich ist, sondern auch der
Konsum von Heumilch. Basis dieser Aussage war eine unveröffentlichte
Studie, die verglich, wie viel CO2 im Waldboden und wie viel im
Weideboden gebunden wird. Aus diesem Vergleich der Böden wurde dann
in einem Werbespot der unzulässige Vergleich zwischen dem, was auf
dem jeweiligen Boden lebt, gezogen – nämlich zwischen Bäumen und
Milchkühen.
3. Vage Aussagen: Es werden unklare und oft missverständliche
Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimapositiv“ verwendet.
Diese klingen zwar gut, lassen aber mangels klarer Definition vieles
offen.
Beiersdorf bewirbt beispielsweise „klimaneutralisierte“
Nivea-Produkte und C&A „nachhaltigere Baumwolle“. Weder ist der
Begriff „klimaneutralisiert“ gesetzlich geschützt noch ist klar
definiert, was „nachhaltigere“ Baumwolle sein könnte.
4. Irrelevanz: Es wird eine Angabe verwendet, die zwar wahr
ist, aber keine Aussagekraft besitzt, weil es sich um eine
Selbstverständlichkeit handelt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
eine ohnehin bestehende gesetzliche Anforderung beworben wird.
Eine solche Werbung ist nach derzeit geltendem Recht eindeutig
unzulässig. So dürfen zum Beispiel Kosmetikprodukte nicht mit dem
Verzicht von ohnehin gesetzlich verbotenen Substanzen beworben
werden. Das ist den Marketingabteilungen der Unternehmen natürlich
bekannt und bisher wurden dem VKI keine Beispiele dafür zugetragen.
5. Das kleinere Übel: Ein Produkt oder eine Dienstleistung
wird mit anderen, noch weniger umweltfreundlichen Produkten bzw.
Dienstleistungen verglichen, um in einem besseren Licht zu
erscheinen.
Die ungarische Billig-Airline Wizz Air vermarktet sich als
„Europas Airline mit dem kleinsten CO2-Fußabdruck“, obwohl dieser
branchenbedingt in einer erheblichen Größenordnung liegt. Der
aktuelle Slogan der Airline geht sogar noch weiter: „Fly the
Greenest“. Hier rückt sich Wizz Air also vom „kleinsten Übel“ – einer
das Klima belastenden Branche – nunmehr sogar ins „grünste“ Licht.
6. Lügen: Sachlich falsche, objektiv unwahre Aussagen
vermitteln ein falsches Bild.
Auch hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt, der rechtlich
unzulässig ist. Dem VKI ist bisher noch kein Fall bekannt, in dem
Lügen hätten nachgewiesen werden können.
7. Irrelevante Labels bzw. Fake-Labels: Eine Vielzahl – auch
zweifelhafter, weil intransparenter oder substanzloser – Labels und
Gütesiegel erschwert es Konsument:innen, zwischen seriösen und
unseriösen Zertifizierungen zu unterscheiden.
Der VKI hat beispielsweise das Weinlabel „Nachhaltig Austria“
kritisiert, da nicht klar kommuniziert wurde, welche Kriterien für
eine Zertifizierung erfüllt werden müssen. Der hinter dem Siegel
stehende Weinbauverband hat daraufhin ein Transparenzpapier
veröffentlicht, das diese Frage nun zumindest teilweise beantwortet.
Man kann davon ausgehen, dass sich die Gesetzeslage in den
nächsten Jahren aufgrund von EU-Gesetzen verbessert. Wie stark dies
der Fall sein wird, ist aber noch offen. In jedem Fall wird wohl der
Label-Dschungel gelichtet und allgemeine Umweltaussagen wie
„nachhaltig“ oder „CO2-neutral“ künftig geregelt werden. Zudem ist
eine Belegpflicht für grüne Werbeaussagen geplant, für die auch eine
Überprüfung durch externe Stellen vorgesehen ist. Diese
Verpflichtungen werden jedenfalls zu mehr Transparenz führen.
„Bis dahin“, so Raphael Fink, „wird der VKI mit dem
Greenwashing-Check weiterhin den Unternehmen auf die Finger schauen
und gegebenenfalls auch Klagen einbringen, mit dem Ziel,
Konsument:innen die Orientierung im Dschungel der grünen
Marketing-Slogans zu erleichtern.“
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf
[www.vki.at/greenwashing] (
http://www.vki.at/greenwashing).
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