01.03.2024,
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Wien (OTS) - Ende vergangener Woche endete die Begutachtung für das
Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), bei der auch Oesterreichs
Energie, die Interessenvertretung der E-Wirtschaft, eine umfassende
Stellungnahme eingebracht hat. Aus Sicht der Branche bietet der
Gesetzesvorschlag einen zukunftsfähigen Rahmen und gute
Voraussetzungen für den Umbau des Stromsystems in Richtung
Erneuerbare und die Integration neuer Marktteilnehmer in den
Energiemarkt. Bei Themen wie Digitalisierung oder flexiblen
Netzzugang sieht die E-Wirtschaft aber noch Änderungsbedarf.
Besonders hohe Priorität hat aus Sicht der Branche die
Wiederherstellung der Rechtssicherheit bei Preisanpassungen und die
Schaffung einer europarechtskonformen Regelung bei der
Grundversorgung.
„Digitaler, transparenter, kundenorientierter – der Vorschlag für
das ElWG lässt klar erkennen in welche Richtung sich die Branche in
den kommenden Jahren entwickeln wird“, sagt Michael Strugl, Präsident
von Oesterreichs Energie. Er betont dabei die Vorschläge zur
Einbindung von neuen Marktteilnehmern wie Aggregatoren, die
Einführung von Peer-to-Peer Verträgen und den Fokus auf Transparenz
und Kundenkommunikation. Die Branche begrüßt außerdem die Einführung
eines Leistungspreises, der künftig für eine verursachergerechtere
Verteilung der Netzkosten sorgen wird. Zudem wird es künftig
einfacher möglich sein, Smart-Meter Daten für den Netzbetrieb zu
nutzen. In einzelnen Bereichen sieht die Branche aber noch
Anpassungsbedarf.
Digitalisierung unerlässlich, aber langwierig
Ausreichende Daten sind die Grundlage für den modernen Strommarkt,
für das Funktionieren der Energiegemeinschaften, die genaue Prognose
und neue Preisangebote. Dennoch würde die geplante Umstellung aller
Smart-Meter auf Viertelstunden-Werte und die Übertragung dieser Daten
die Infrastruktur mittelfristig überfordern. „Wir brauchen im ersten
Schritt richtige Daten von besonderen Kund:innen wie jenen, die
selbst Strom produzieren, Mitglied einer Energiegemeinschaft sind,
Wärmepumpen oder Ladestellen besitzen oder einen Jahresverbrauch über
10.000 kWh haben,“ schlägt Barbara Schmidt Generalsekretärin von
Oesterreichs Energie einen Rechtsanspruch der Viertelstundenwerte für
besondere Kund:innen vor.
Flexibler Netzzugang für mehr Erzeugungsanlagen
Die Möglichkeit flexibler Netzzugänge, die mit dem ElWG geschaffen
wird, begrüßt die E-Wirtschaft. Der Vorschlag geht der Branche aber
nicht weit genug: „PV-Anlagen erreichen ihre Spitzenleistung nur
wenige Stunden im Jahr. Es wäre volkswirtschaftlich äußerst
unvernünftig die Netzkapazitäten auf diese seltenen Spitzen
auszulegen“, erklärt Schmidt. „Wir schlagen daher eine Beschränkung
der Leistung auf 70 Prozent der maximalen Kapazität vor. Damit sinkt
die eingespeiste Energiemenge um weniger als 5 Prozent – es könnten
aber um 40 Prozent mehr Anlagen ans Netz angeschlossen werden.“
Speicher und Elektrolyseure von Netzentgelten befreien
Zudem sollten Speicher von Netzentgelten befreit werden. „Um die
volatile Erzeugung aus Windkraftwerken und PV-Anlagen in großem
Umfang in unser System zu integrieren, müssen wir unsere
Pumpspeicherkraftwerke, Batteriespeicher und Elektrolyseure massiv
ausbauen. Dafür braucht es Investitionsanreize“, sagt Strugl mit
Verweis auf die deutsche Speicherstrategie.
Rechtssicherheit bei Preisänderungen
Die Schaffung von Rechtssicherheit bei den Kund:innenbeziehungen
hat angesichts der Entwicklung der vergangenen Jahre besondere
Bedeutung. Aktuell zählt der Branchenverband österreichweit mehr als
50 Verfahren gegen Stromlieferanten aufgrund von Preisänderungen.
Oestereichs Energie begrüßt, dass im Rahmen einer Arbeitsgruppe der
Ministerien nun intensiv an einer Lösung gearbeitet wird. „Im
Interesse der Lieferanten und im Interesse unserer Kundinnen und
Kunden brauchen wir hier endlich wieder Rechtssicherheit“, sagt
Strugl.
Monatliche Rechnung statt Teilzahlung
Die geplante Umstellung aller Kund:innen mit Smart Meter auf
monatliche Rechnungen über den tatsächlichen Verbrauch bringt mehr
Transparenz. „Um diesen Übergang im Interesse unserer Kund:innen
bestmöglich zu bewältigen, braucht es aber Übergangsfristen und eine
breite Kommunikation aller relevanten Akteure. Politik, Regulator und
Konsumentenschutzorganisation sind dabei ebenso gefragt wie die
E-Wirtschaft“, so Strugl.
Grundsätze für Regulierungsbehörde
Aufgrund von europarechtlichen Vorgaben, wird der
Regulierungsbehörde bei der Tarifierung ein großer Spielraum
eingeräumt. „Wir sind der Auffassung, dass der Gesetzgeber dem
Regulator zumindest grundlegende Leitlinien für seine Arbeit vorgeben
sollte, damit die Regulierung im Einklang mit den politischen Zielen
erfolgt“, sagt Strugl.
Abschließend betont Strugl die Bedeutung des ElWG im Hinblick auf
klare Spielregeln für den Umbau des Energiesystems und appelliert an
die politischen Vertreter das Gesetz noch in der laufenden
Legislaturperiode zu beschließen. „Wenn das Gesetz in den nächsten
Monaten nicht beschlossen wird, verlieren wir mindestens ein Jahr.
Diese Zeit haben wir nicht“, so Strugl.
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