29.02.2024,
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Wien (OTS) - „Den L17 Führerschein und den Mopedführerschein AM mit
15 Jahren wird es in Österreich weiterhin geben. Ebenso bleibt das
Mindestalter beim Führerscheinerwerb für private Zwecke unangetastet
und Fahranfänger:innen dürfen wie bisher ab sofort gleichberechtigt
am Verkehr teilnehmen“, begrüßt Joachim Steininger, Obmann des
Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das Ergebnis der Abstimmungen im
Europa-Parlament zur kommenden EU-Führerscheinrichtlinie. Aber auch
allfällige Tempolimits für Führerschein-Neulinge oder anfängliche
Fahrverbote in der Nacht sowie mit SUVs sind endgültig vom Tisch.
Zudem wird die Elektromobilität gestärkt.
Führerscheinbesitzer:innen mit Automatikbeschränkung müssen künftig
keine vollumfängliche Führerscheinprüfung mehr absolvieren, wenn sie
einen uneingeschränkten Führerschein, der auch zum Lenken von
Schaltfahrzeugen berechtigt, besitzen. Es genügen im Wesentlichen
sieben praktische Fahrstunden auf einem Schalter (für die Streichung
des sog. Code 78). Die Anzahl der Führerscheinklassen bleibt mit 15
Lenkberechtigungen unverändert von Moped, Motorrad, Auto, Lkw, Bus
bis zum Anhänger. Der Traktorführerschein als europaweit einheitliche
Kategorie ist durchgefallen und wird weiterhin in den EU-Staaten
direkt geregelt.
Zwtl.: Keine verpflichtenden Gesundheitschecks bei
Führerscheinerneuerung
Bei der in den vergangenen Monaten heiß diskutierten Frage
medizinischer Test entschärften die EU-Abgeordneten drei Monate vor
den EU-Wahlen bisherige Bestrebungen und nehmen nun eine
Positionierung vor, wie sie in Österreich weitgehend bereits gegeben
ist. Führerschein-Neulinge müssen beim Ersterwerb eines Führerscheins
einen Fragebogen ausfüllen sowie eine Bestätigung eines Arztes (mit
Angaben zu Sehstärke, Hörvermögen, Reaktion usw.) einholen. Die
EU-Abgeordneten sprachen sich jedoch gegen eine verpflichtende
Prüfung des Gesundheitszustands bei der Erneuerung des Führerscheins
nach 15 Jahren aus, es soll die Beantwortung eines Fragebogens
(Selbsteinschätzung) genügen. Der Fragebogen soll jedoch europaweit
einheitlich sein. Im zuständigen EP-Verkehrsausschuss hatte sich
Anfang Dezember noch eine knappe Mehrheit für eine europaweit
einheitliche Regelung mittels medizinischem Test ausgesprochen, wie
dies in der Hälfte der EU-Staaten der Fall ist. „Auch eine europaweit
einheitliche Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Rosa Scheins ab
einer Fixgrenze von 65 oder 70 Jähren ist entschärft bzw. vom Tisch“,
berichtet Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes der
Fahrschulen.
Zwtl.: Künftig ist Berufseinstieg für Lenker:innen von Lkw und Bussen
früher möglich
Für Berufskraftfahrer:innen wird ein früherer Berufszugang
möglich sein. Das Lenken eines Lkw soll künftig bereits ab 17 Jahren
möglich sein, wenn ein erfahrener Lenker bzw. eine erfahrene Lenkerin
als Begleiter:in mitfährt und beim Bus sollen Fahrten ab 19 Jahren
möglich sein, sofern diese nicht grenzüberschreitend erfolgt.
„Es zeichnet sich ein durchaus praxistaugliches Modell einer neuen
EU-Führerscheinrichtlinie ab. Die meisten Sichtweisen von
Europaparlament und Mitgliedsstaaten liegen schon sehr nahe
beisammen. Die endgültige Feinabstimmung findet nach den EU-Wahlen
und nach der Konstituierung des neuen EU-Parlaments im sogenannten
Trilog-Verfahren statt“, schloß Steininger. (PWK071/DFS)
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