Ich stimme der Verwendung von Cookies zu. Auch wenn ich diese Website weiter nutze, gilt dies als Zustimmung.

Bitte lesen und akzeptieren Sie die Datenschutzinformation und Cookie-Informationen, damit Sie unser Angebot weiter nutzen können. Natürlich können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.





VKI: Unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon Prime

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
Magazine aktuell


#gabb aktuell



20.02.2024, 3435 Zeichen

Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Die vom VKI eingeklagten Klauseln betreffen in erster Linie Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) beurteilte jetzt alle 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das kostenpflichtigen Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ bietet verschiedene zusätzliche Leistungen an, beispielsweise den schnellen Versand von Artikeln ohne Zusatzkosten oder verschiedene digitale Services, wie das Streaming von Filmen und Serien. Grundlage für die Teilnahme am Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ sind die als „Amazon Prime-Teilnahmebedingungen“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vom VKI eingeklagten Klauseln betreffen in erster Linie Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht.
Eine der vom HG Wien als unzulässig beurteilten Klauseln lautete: „Die aktuellen Mitgliedsgebühren, die derzeit verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten des Prime-Services finden Sie hier“, wobei das Wort „hier“ mit einem Link versehen war. Dieser Link führte jedoch nicht unmittelbar zu den entsprechenden Informationen, sondern lediglich auf eine „Hilfe- und Kundenservice-Seite“. Auf dieser Seite wiederum befand sich, links im Navigationsbereich an neunter Stelle, der ebenfalls verlinkte Eintrag „Amazon Prime Mitgliedsbeitrag“. Erst der Klick auf diesen Link führte dann zu den Mitgliedsgebühren und Laufzeiten. Dieser Eintrag war nicht auf ersten Blick, sondern erst nach genauer Durchsicht der Navigationsleiste erkennbar. Das HG Wien stellte dazu klar, dass man von Verbraucher:innen nicht erwarten könne, dass sie für den Abschluss des Amazon-Prime-Mitgliedsprogramms die gesamte Hilfe- und Kundenservice-Seite durchsuchen, um zu den Informationen über die verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten zu gelangen. Das Gericht beurteilte die Klausel daher als intransparent und rechtswidrig.
Eine andere Klausel regelte verschiedene Modalitäten, mit denen Verbraucher:innen den Widerruf vom Vertrag erklären konnten. Die Rücktrittserklärung ist gesetzlich jedoch an keine bestimmte Form gebunden, wodurch Verbraucher:innen der unrichtige Eindruck vermittelt wurde, dass die Art der Widerrufserklärung nicht frei gewählt, sondern nur auf die von Amazon vorgegebene Art und Weise erklärt werden kann. Dadurch ist die Klausel aber dazu geeignet, Verbraucher:innen vom Widerruf der Mitgliedschaft abzuhalten. Denn der angeführte Widerruf mittels Änderung der Mitgliedseinstellungen unter „Mein Konto“, durch Kontaktaufnahme beim Kundenservice oder auch via Übersendung eines Muster-Widerrufsformulars ist mit einem größeren Aufwand verbunden als beispielsweise das Senden einer formlosen E-Mail.
„Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können“, kommentiert Dr. Joachim Kogelmann, Jurist im VKI das Urteil. „Es muss möglich sein, sich über wichtige Vertragsdetails wie Laufzeiten, Mitgliedschaftsmodelle oder Preise schnell und unkompliziert zu informieren, ohne sich in den Untiefen von Websites zu verirren.“
SERVICE: Weitere Informationen auf [www.verbraucherrecht.at/amazon022024] (http://www.verbraucherrecht.at/amazon022024).

BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

SportWoche Podcast #122: Hans Huber über Vienna-Fan Richard Lugner (1932-2024), Frauen und den Erfinder der Mörtel-Bezeichnung




 

Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, FACC, CA Immo, Warimpex, Addiko Bank, Lenzing, Wienerberger, ams-Osram, Immofinanz, OMV, RBI, voestalpine, Josef Manner & Comp. AG, Marinomed Biotech, Oberbank AG Stamm, Flughafen Wien, Pierer Mobility, Kapsch TrafficCom, Agrana, Amag, Erste Group, EVN, Österreichische Post, RHI Magnesita, S Immo, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Bayer, Hannover Rück, Siemens Healthineers.


Random Partner

Frequentis
Frequentis mit Firmensitz in Wien ist ein internationaler Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben. Solche „Control Center Solutions" entwickelt und vertreibt Frequentis in den Segmenten Air Traffic Management (zivile und militärische Flugsicherung, Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Schifffahrt, Bahn).

>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

Useletter

Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

Newsletter abonnieren

Runplugged

Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
(kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

per Newsletter erhalten


Meistgelesen
>> mehr





PIR-Zeichnungsprodukte
AT0000A3BPW4
AT0000A3DG27
AT0000A36WK2
Newsflow
>> mehr

Börse Social Club Board
>> mehr
    BSN Vola-Event Warimpex
    BSN Vola-Event Bayer
    BSN Vola-Event Warimpex
    #gabb #1668

    Featured Partner Video

    Der letzte Olympia-Tanz

    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 11. August 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
    Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 11...

    Books josefchladek.com

    Emil Schulthess & Hans Ulrich Meier
    27000 Kilometer im Auto durch die USA
    1953
    Conzett & Huber

    Dominic Turner
    False friends
    2023
    Self published

    Ed van der Elsken
    Liebe in Saint Germain des Pres
    1956
    Rowohlt

    Eron Rauch
    Heartland
    2023
    Self published

    Futures
    On the Verge
    2023
    Void

    VKI: Unzulässige Klauseln in den AGB von Amazon Prime


    20.02.2024, 3435 Zeichen

    Wien (OTS/VKI) - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Amazon EU S.à.r.l. (Amazon) wegen verschiedener Klauseln in den Vertragsbestimmungen zu „Amazon Prime“ geklagt. Die vom VKI eingeklagten Klauseln betreffen in erster Linie Bestimmungen zu Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und Widerrufsrecht. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) beurteilte jetzt alle 8 eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Das kostenpflichtigen Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ bietet verschiedene zusätzliche Leistungen an, beispielsweise den schnellen Versand von Artikeln ohne Zusatzkosten oder verschiedene digitale Services, wie das Streaming von Filmen und Serien. Grundlage für die Teilnahme am Mitgliedsprogramm „Amazon Prime“ sind die als „Amazon Prime-Teilnahmebedingungen“ bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die vom VKI eingeklagten Klauseln betreffen in erster Linie Mitgliedsgebühren, Zahlungsmethoden und das Widerrufsrecht.
    Eine der vom HG Wien als unzulässig beurteilten Klauseln lautete: „Die aktuellen Mitgliedsgebühren, die derzeit verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten des Prime-Services finden Sie hier“, wobei das Wort „hier“ mit einem Link versehen war. Dieser Link führte jedoch nicht unmittelbar zu den entsprechenden Informationen, sondern lediglich auf eine „Hilfe- und Kundenservice-Seite“. Auf dieser Seite wiederum befand sich, links im Navigationsbereich an neunter Stelle, der ebenfalls verlinkte Eintrag „Amazon Prime Mitgliedsbeitrag“. Erst der Klick auf diesen Link führte dann zu den Mitgliedsgebühren und Laufzeiten. Dieser Eintrag war nicht auf ersten Blick, sondern erst nach genauer Durchsicht der Navigationsleiste erkennbar. Das HG Wien stellte dazu klar, dass man von Verbraucher:innen nicht erwarten könne, dass sie für den Abschluss des Amazon-Prime-Mitgliedsprogramms die gesamte Hilfe- und Kundenservice-Seite durchsuchen, um zu den Informationen über die verfügbaren Mitgliedschaftsmodelle und die Laufzeiten zu gelangen. Das Gericht beurteilte die Klausel daher als intransparent und rechtswidrig.
    Eine andere Klausel regelte verschiedene Modalitäten, mit denen Verbraucher:innen den Widerruf vom Vertrag erklären konnten. Die Rücktrittserklärung ist gesetzlich jedoch an keine bestimmte Form gebunden, wodurch Verbraucher:innen der unrichtige Eindruck vermittelt wurde, dass die Art der Widerrufserklärung nicht frei gewählt, sondern nur auf die von Amazon vorgegebene Art und Weise erklärt werden kann. Dadurch ist die Klausel aber dazu geeignet, Verbraucher:innen vom Widerruf der Mitgliedschaft abzuhalten. Denn der angeführte Widerruf mittels Änderung der Mitgliedseinstellungen unter „Mein Konto“, durch Kontaktaufnahme beim Kundenservice oder auch via Übersendung eines Muster-Widerrufsformulars ist mit einem größeren Aufwand verbunden als beispielsweise das Senden einer formlosen E-Mail.
    „Verweise auf aktuelle Preise dürfen nicht labyrinthartig strukturiert werden, sondern müssen einfach und nachvollziehbar eingesehen werden können“, kommentiert Dr. Joachim Kogelmann, Jurist im VKI das Urteil. „Es muss möglich sein, sich über wichtige Vertragsdetails wie Laufzeiten, Mitgliedschaftsmodelle oder Preise schnell und unkompliziert zu informieren, ohne sich in den Untiefen von Websites zu verirren.“
    SERVICE: Weitere Informationen auf [www.verbraucherrecht.at/amazon022024] (http://www.verbraucherrecht.at/amazon022024).

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    SportWoche Podcast #122: Hans Huber über Vienna-Fan Richard Lugner (1932-2024), Frauen und den Erfinder der Mörtel-Bezeichnung




     

    Aktien auf dem Radar:Rosenbauer, FACC, CA Immo, Warimpex, Addiko Bank, Lenzing, Wienerberger, ams-Osram, Immofinanz, OMV, RBI, voestalpine, Josef Manner & Comp. AG, Marinomed Biotech, Oberbank AG Stamm, Flughafen Wien, Pierer Mobility, Kapsch TrafficCom, Agrana, Amag, Erste Group, EVN, Österreichische Post, RHI Magnesita, S Immo, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Bayer, Hannover Rück, Siemens Healthineers.


    Random Partner

    Frequentis
    Frequentis mit Firmensitz in Wien ist ein internationaler Anbieter von Kommunikations- und Informationssystemen für Kontrollzentralen mit sicherheitskritischen Aufgaben. Solche „Control Center Solutions" entwickelt und vertreibt Frequentis in den Segmenten Air Traffic Management (zivile und militärische Flugsicherung, Luftverteidigung) und Public Safety & Transport (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Schifffahrt, Bahn).

    >> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner


    Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER

    Useletter

    Die Useletter "Morning Xpresso" und "Evening Xtrakt" heben sich deutlich von den gängigen Newslettern ab. Beispiele ansehen bzw. kostenfrei anmelden. Wichtige Börse-Infos garantiert.

    Newsletter abonnieren

    Runplugged

    Infos über neue Financial Literacy Audio Files für die Runplugged App
    (kostenfrei downloaden über http://runplugged.com/spreadit)

    per Newsletter erhalten


    Meistgelesen
    >> mehr





    PIR-Zeichnungsprodukte
    AT0000A3BPW4
    AT0000A3DG27
    AT0000A36WK2
    Newsflow
    >> mehr

    Börse Social Club Board
    >> mehr
      BSN Vola-Event Warimpex
      BSN Vola-Event Bayer
      BSN Vola-Event Warimpex
      #gabb #1668

      Featured Partner Video

      Der letzte Olympia-Tanz

      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 11. August 2024 E-Mail: sporttagebuch.michael@gmail.com Instagram: @das_sporttagebuch Twitter: @Sporttagebuch_
      Das Sporttagebuch mit Michael Knöppel - 11...

      Books josefchladek.com

      Nikita Teryoshin
      Nothing Personal
      2024
      GOST

      Valie Export
      Körpersplitter
      1980
      Veralg Droschl

      Mikael Siirilä
      Here, In Absence
      2024
      IIKKI

      Futures
      On the Verge
      2023
      Void

      Erik Hinz
      Twenty-one Years in One Second
      2015
      Peperoni Books