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Entlastung für VERBUND-Stromkund:innen

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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15.12.2023, 7100 Zeichen

Wien (OTS) - VERBUND und die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) konnten gemeinsam eine Vereinbarung erzielen, die VERBUND-Kund:innen bares Geld bringt. In den nächsten Wochen werden VERBUND-Kund:innen eine Einmalzahlung erhalten – je nach Verbrauchsmenge 20, 40 oder 85 Euro. „Wir bedanken uns bei unseren Stromkund:innen mit dieser Bonuszahlung für ihre Solidarität in herausfordernden Zeiten“, so VERBUND CEO Michael Strugl.
Die einmalige Bonuszahlung wurde von VERBUND in Kooperation mit der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) als Entlastung für Stromkund:innen aufgrund gestiegener Energiepreise vereinbart. Alle VERBUND-Stromkund:innen, die per Stichtag 30.9.2023 von VERBUND mit Strom beliefert wurden (ausgenommen Floater-Kund:innen) und mindestens seit 1. Juni in Belieferung sind, erhalten einen Bonus. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der aktuellsten Jahresverbrauchsmenge. So erhalten Stromkund:innen mit einem Jahres-Stromverbrauch bis 1.500 kWh einen Bonus in der Höhe von 20,-- Euro, bei einem Jahres-Stromverbrauch von 1.501 bis 3.000 kWh in der Höhe von 40,-- Euro und bei einem Jahres-Stromverbrauch über 3.000 kWh erhalten Kund:innen 85,-- Euro als Einmalzahlung auf ihr Konto überwiesen. Alle VERBUND Stromkund:innen werden persönlich informiert. Jene, deren Kontoverbindung der VERBUND AG nicht bekannt ist (Zahlscheinzahler), werden darüber informiert, diese für die Einmalzahlung bis 31.3.2024 bekannt zu geben.
Zwtl.: Gesetzliche Verbesserung für Strompreisänderungen dringend notwendig
Die im Jänner 2022 neu eingeführte gesetzliche Regelung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) besagt, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen. Weiters müssen die Kundinnen und Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden. Diese Bestimmung ist zu schwammig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Dazu AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl: „Mit dem aktuellen Gesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Die AK OÖ fordert daher eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft."
Auch VERBUND fordert daher wiederholt Rechtssicherheit für Kund:innen und Anbieter gleichermaßen bei Preisänderungen: „Es ist unverständlich, wieso ein derart grundlegender wirtschaftlicher Vorgang, wie das Ändern von Preisen in der E-Wirtschaft, mit einer so großen rechtlichen Unsicherheit behaftet ist“, so Michael Strugl, CEO VERBUND. „Wir brauchen klare Regeln für die Gestaltung unserer Kundenbeziehungen.“
Zwtl.: VERBUND-Treue-Angebot
Nach wie vor Gültigkeit hat das VERBUND Treue-Angebot mit einem attraktiven Fixpreis ohne Vertragsbindung und ohne Risiko für Kund:innen. VERBUND garantiert einen Strompreis von 19,70 netto bzw. 23,64 brutto Cent pro Kilowattstunde für 12 Monate ohne Vertragsbindung. Das bedeutet, dass Kund:innen jederzeit aus dem Vertrag wieder aussteigen können, VERBUND aber während dieses Zeitraums die Preise nicht erhöhen, sondern nur senken kann.
Darüber hinaus bietet VERBUND weitere Unterstützungsmaßnahmen über den VERBUND-Härtefallfonds bzw. über den VERBUND Stromhilfefonds der Caritas an. Alle Infos dazu unter: [www.verbund.com/de-at/privatkunden/unterstuetzungshilfen] (http://VERBUND und die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) konnten gemeinsam eine Vereinbarung erzielen, die VERBUND-Kund:innen bares Geld bringt. In den nächsten Wochen werden VERBUND-Kund:innen eine Einmalzahlung erhalten – je nach Verbrauchsmenge 20, 40 oder 85 Euro. „Wir bedanken uns bei unseren Stromkund:innen mit dieser Bonuszahlung für ihre Solidarität in herausfordernden Zeiten“, so VERBUND CEO Michael Strugl. Die einmalige Bonuszahlung wurde von VERBUND in Kooperation mit der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) als Entlastung für Stromkund:innen aufgrund gestiegener Energiepreise vereinbart. Alle VERBUND-Stromkund:innen, die per Stichtag 30.9.2023 von VERBUND mit Strom beliefert wurden (ausgenommen Floater-Kund:innen) und mindestens seit 1. Juni in Belieferung sind, erhalten einen Bonus. Die Höhe des Bonus richtet sich nach der aktuellsten Jahresverbrauchsmenge. So erhalten Stromkund:innen mit einem Jahres-Stromverbrauch bis 1.500 kWh einen Bonus in der Höhe von 20,-- Euro, bei einem Jahres-Stromverbrauch von 1.501 bis 3.000 kWh in der Höhe von 40,-- Euro und bei einem Jahres-Stromverbrauch über 3.000 kWh erhalten Kund:innen 85,-- Euro als Einmalzahlung auf ihr Konto überwiesen. Alle VERBUND Stromkund:innen werden persönlich informiert. Jene, deren Kontoverbindung der VERBUND AG nicht bekannt ist (Zahlscheinzahler), werden darüber informiert, diese für die Einmalzahlung bis 31.3.2024 bekannt zu geben. Gesetzliche Verbesserung für Strompreisänderungen dringend notwendig Die im Jänner 2022 neu eingeführte gesetzliche Regelung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) besagt, dass die Strompreisänderungen in einem angemessenen Verhältnis zum für die Änderung maßgebenden Umstand stehen müssen. Weiters müssen die Kundinnen und Kunden über Anlass, Voraussetzung, Umfang und erstmalige Wirksamkeit von Entgeltänderungen auf transparente und verständliche Weise schriftlich informiert werden. Diese Bestimmung ist zu schwammig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dazu AK-OÖ-Präsident Andreas Stangl: „Mit dem aktuellen Gesetz ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Die AK OÖ fordert daher eine Novelle, die Rechtssicherheit bei Strompreisänderungen schafft.“ Auch VERBUND fordert daher wiederholt Rechtssicherheit für Kund:innen und Anbieter gleichermaßen bei Preisänderungen: „Es ist unverständlich, wieso ein derart grundlegender wirtschaftlicher Vorgang, wie das Ändern von Preisen in der E-Wirtschaft, mit einer so großen rechtlichen Unsicherheit behaftet ist“, so Michael Strugl, CEO VERBUND. „Wir brauchen klare Regeln für die Gestaltung unserer Kundenbeziehungen.“ VERBUND-Treue-Angebot Nach wie vor Gültigkeit hat das VERBUND Treue-Angebot mit einem attraktiven Fixpreis ohne Vertragsbindung und ohne Risiko für Kund:innen. VERBUND garantiert einen Strompreis von 19,70 netto bzw. 23,64 brutto Cent pro Kilowattstunde für 12 Monate ohne Vertragsbindung. Das bedeutet, dass Kund:innen jederzeit aus dem Vertrag wieder aussteigen können, VERBUND aber während dieses Zeitraums die Preise nicht erhöhen, sondern nur senken kann. Darüber hinaus bietet VERBUND weitere Unterstützungsmaßnahmen über den VERBUND-Härtefallfonds bzw. über den VERBUND Stromhilfefonds der Caritas an. Alle Infos dazu unter: www.verbund.com/de-at/privatkunden/unterstuetzungshilfen Weitere Informationen: VERBUND-Bonuszahlung unter: www.verbund.at/bonuszahlung VERBUND-Treueangebot: www.verbund.at/treueangebot)
Weitere Informationen: VERBUND-Bonuszahlung unter: [www.verbund.at/bonuszahlung] (http://www.verbund.at/bonuszahlung) VERBUND-Treueangebot: [www.verbund.at/treueangebot] (http://www.verbund.at/treueangebot)

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    Auch VERBUND fordert daher wiederholt Rechtssicherheit für Kund:innen und Anbieter gleichermaßen bei Preisänderungen: „Es ist unverständlich, wieso ein derart grundlegender wirtschaftlicher Vorgang, wie das Ändern von Preisen in der E-Wirtschaft, mit einer so großen rechtlichen Unsicherheit behaftet ist“, so Michael Strugl, CEO VERBUND. „Wir brauchen klare Regeln für die Gestaltung unserer Kundenbeziehungen.“
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