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Unrechtmäßige Forderung und zu geringe Abfertigung: AK erkämpfte fast 2.500 Euro für eine Handelsangestellte

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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01.12.2023, 1585 Zeichen

Linz (OTS) - Anstatt ihrem früheren Arbeitgeber ein Monatsgehalt zurückzahlen zu müssen, bekam eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Linz-Land eine Nachzahlung von fast 2.500 Euro. Das Unternehmen hatte die Abfertigung falsch berechnet. Nach hartnäckigen Verhandlungen konnte die ungerechtfertigte Forderung abgewehrt werden.
Drei Monate nachdem ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden war, bekam eine Handelsangestellte aus dem Bezirk Linz-Land Post von ihrem vormaligen Arbeitgeber. Sie traute ihren Augen nicht: Das Unternehmen forderte ein Monatsgehalt zurück, weil sie damals im Krankenstand gewesen war. Das ließ sie sich nicht gefallen und ging zur AK.
Die Arbeitnehmerin war fast 24 Jahre lang bei einem Handelskonzern beschäftigt, ehe sie sich mit Mai 2023 mit dem Arbeitgeber auf die Auflösung des Arbeitsvertrages einigte. Eine Trennung im Guten, möchte man meinen. Aber dann kam besagter Brief. Bei der Kontrolle der Unterlagen stellten sich zwei Dinge heraus: Zum einen hatte die Arbeitnehmerin in jenem Monat, für das sie jetzt zurückzahlen sollte, gar kein Gehalt bekommen. Zum anderen war dem Unternehmen bei der Berechnung der Abfertigung ein Fehler unterlaufen.
Die AK setzte sich mit der Firma in Verbindung. Die Rückforderung sei zu Unrecht erfolgt und die Abfertigung falsch berechnet, so die Rechtsmeinung der AK. Sie forderte den Differenzbeitrag bei der Abfertigung nach. Letztlich konnte sich die AK im Sinne ihres Mitglieds durchsetzen. Der frühere Arbeitgeber der Frau verzichtete auf seine Rückforderung und zahlte ihr knapp 2.500 Euro an Abfertigung nach.

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