07.11.2023, 1875 Zeichen
Die Mehrheitsaktionäre der Ottakringer Getränke AG wollen sämtliche Aktien der Gesellschaft im Wege eines Gesellschafterausschlusses übernehmen. Die Hauptgesellschafter halten derzeit 2.602.000 Aktien an der Gesellschaft, was 91,64 Prozent des Nennkapitals der Gesellschaft entspricht (ohne Herausrechnung der von der Gesellschaft gehaltenen 6,12% eigenen Aktien). Über den Gesellschafterausschluss der Minderheitsaktionäre wird im Rahmen einer noch einzuberufenden Hauptversammlung entschieden. Diese wird voraussichtlich Ende Jänner 2024 stattfinden. Die betroffenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft werden eine Barabfindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des GesAusG erhalten. Diese wird im Einklang mit dem vorausgegangenen Delisting-Angebot 85,00 Euro für Stammaktien (ISIN AT0000758008) und 70,00 Euro für Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) jeweils cum Dividende 2023 betragen.
Die Ottakringer Holding AG begründet diesen Schritt wie folgt: "Bereits mit dem Delisting wurde eine klare Entscheidung für eine Ottakringer Gruppe als ein vom Kapitalmarkt unabhängiges Familienunternehmen getroffen. Wir sind jetzt davon überzeugt, dass es in der Eigentümerstruktur Klarheit und schlanke Strukturen braucht. Mit der nun getroffenen Entscheidung für einen Gesellschafterausschluss soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Nach Annahme des Delisting-Angebotes von rund 30% des Streubesitzes, hat sich dieser auf rund 2% reduziert. Wir sehen dies als Beleg dafür, dass das Angebot als faire Austrittsmöglichkeit gesehen wurde, die von vielen Aktionärinnen und Aktionären angenommen wurde. Auf dieser Grundlage wurde unter Abwägung aller Für und Wider der Entschluss getroffen, eine vollständige Strukturbereinigung im Aktionariat der Ottakringer Getränke AG herbeizuführen. Wir wollen diesen Schritt im Interesse der Familiengruppe und des Unternehmens setzen."
Börsepeople im Podcast S22/17: Thomas Hahn
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