30.10.2023,
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Wien (OTS) - Anlässlich des morgigen Weltspartags machen
Aktivist:innen der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ vor
dem österreichischen Bankenverband auf die notwendige Inklusion des
Finanzsektors im EU-Lieferkettengesetz aufmerksam. Bereits in den
kommenden Wochen wird ein Kompromiss zwischen dem Rat, dem
EU-Parlament und der EU-Kommission für das EU-Lieferkettengesetz
erwartet. Seitdem die EU-Kommission im Februar 2022 ihren Vorschlag
für ein EU-Lieferkettengesetz präsentierte, finden sowohl auf
EU-Ebene, als auch in Österreich, intensive Diskussionen darüber
statt, ob und wie der Finanzsektor von der geplanten Richtlinie
erfasst werden soll. „Fakt ist: auch der Finanzsektor kann zu
Menschenrechtsverletzungen beitragen. Wenn eine Bank einem
Bergbauunternehmen einen Kredit zur Finanzierung von geplanten
Vorhaben zur Verfügung stellt, kann es im Zuge dieser Aktivitäten zu
Menschenrechtsverletzungen kommen. Wäre die Bank vom
Lieferkettengesetz erfasst, müsste sie zuerst Risikoanalysen
durchführen und die Verletzung von Menschenrechten könnte verhindert
werden.“, erklärt Bettina Rosenberger, Koordinatorin der Kampagne
„Menschenrechte brauchen Gesetze!"
Auch zahlreiche Investorengruppen haben sich für die Erfassung des
Finanzsektors in der Richtlinie ausgesprochen. Dennoch gibt es
Bestrebungen, dass der Finanzsektor von der Richtlinie ausgenommen
werden soll. So hat bereits der Rat im Dezember 2022 in seiner
Position festgehalten, dass der Finanzsektor ausgenommen werden soll
und Mitgliedstaaten ihn auf freiwilliger Basis inkludieren können -
nachdem es intensives Lobbying gab. Minister Martin Kocher vertrat
Österreich im zuständigen Rat für Wettbewerbsfähigkeit und enthielt
sich auf Empfehlung des Finanzministeriums, welches eine Ausnahme des
Finanzsektors forderte.
In der [Beantwortung] (https://www.ots.at/redirect/parlament.g)
einer parlamentarischen Anfrage hielt das Finanzministerium
diesbezüglich fest: “Angesichts der Unterstützung der nachhaltigen
Zielsetzungen der EU-Lieferkettenrichtlinie hat sich das BMF zu
keinem Zeitpunkt für eine generelle Ausnahme des Finanzsektors aus
dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgesprochen”. Hingegen zeigt
die [Antwort] (https://www.ots.at/redirect/parlament63) des
Justizministeriums einen klaren Widerspruch auf: “Das
Bundesministerium für Finanzen gab insgesamt vier schriftliche
Stellungnahmen ab. Erst in der letzten Stellungnahme vom 11. November
2022 wurde die komplette Ausnahme des Finanzsektors aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie gefordert.” Weiters geht aus der
Beantwortung hervor, dass Justizministerin Alma Zadić die Inklusion
des Finanzsektors klar befürwortet. Von Wirtschaftsminister Kocher,
welcher gemeinsam mit Justizministerin Alma Zadić für das
EU-Lieferkettengesetz zuständig ist, fehlt bislang ein
diesbezügliches Bekenntnis.
“Die Widersprüche in der Beantwortung der parlamentarischen
Anfragen müssen von Finanzminister
Magnus Brunner dringend erklärt
werden! Angesichts der massiven Risiken für Menschenrechte, mit
welchen der Finanzsektor verwoben ist, braucht es dringend sowohl von
Minister Brunner als auch von Minister Kocher ein klares Bekenntnis
für die Inklusion des Finanzsektors!”, so Rosenberger abschließend.
Fotos der Aktion sind ab 17 Uhr [hier]
(https://www.flickr.com/photos/184904131@N04/) zu finden.
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