27.10.2023,
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Wien (OTS) - Erfreut zeigt sich der Obmann der Fachgruppe
Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien,
Harald G. Janisch, dass das Thema der 24-Stunden-Betreuung zunehmend
Beachtung findet: „Wir freuen uns, dass dieses wichtige Thema stetig
wahrgenommen und über Verbesserungen nachgedacht wird. Wir als
gesetzliche Vertretung der Betreuerinnen und der Organisationen von
Personenbetreuung möchten zu wichtigen Inhalten ergänzend Stellung zu
nehmen. Einige Aspekte erscheinen mir aus dem Blickwinkel der
unmittelbar betroffenen Betreuerinnen und den Betreibern von
Organisationen von Personenbetreuung besonders wichtig, um ein
möglichst vollständiges Bild der 24-Stunden-Betreuung zu haben.“
So berichtet die Vertreterin der Personenbetreuerinnen in der
Wirtschaftskammer Wien, Bibiana Kudziova, dass der Job als Betreuerin
in Österreich eine gute und praktikable Möglichkeit ist, Geld zu
verdienen. Kudziova: „Tausende Frauen, die überwiegend aus dem
osteuropäischen Raum kommen, sind froh, dass sie diese
Einkommensmöglichkeit hier in Österreich haben. Manchmal wird das
unzulässigerweise ja geradezu so dargestellt, als ob jemand in
Österreich die Frauen zwingt, ihre Familien wochenweise zu verlassen,
um hier zu arbeiten. Das Gegenteil ist der Fall. Die Betreuerinnen
kommen gerne zu den von ihnen betreuten Klienten und in das
familiären Umfeld, in dem sie dann arbeiten.“
Tasotti: Anstellung von Betreuerinnen – praktikable und
finanzierbare Modelle bitte auf den Tisch
Mario Tasotti, stellvertretender Fachgruppenobmann und Inhaber
einer Organisation von Personenbetreuung, bezieht sich auf ein
weiteres, in der Vergangenheit medial oftmals in Diskussion stehendes
Thema - das der Anstellung von 24-Stunden-Betreuerinnen. Tasotti:
„Ich bin für Gespräche offen. Ich habe sogar in meinem eigenen
Unternehmen vor etwas mehr als 10 Jahren versucht, ein System mit
angestellten Betreuerinnen einzuführen und musste dies jedoch bald
aufgrund der herrschenden Rahmenbedingungen aufgegeben. Wer eine
Anstellung will, müsste daher zuallererst ein in die Praxis
umsetzbares und finanzierbares Modell auf den Tisch legen. Dieses
Modell müsste dann natürlich auch von den betroffenen Betreuerinnen
akzeptiert werden.“
Eine Anstellung bedeutet rund 3 bis 4 mal höhere Kosten für die
betreuungsbedürftigen Personen und ist damit für jene
österreichischen Familien, die Betreuerinnen engagieren, mit den
derzeitigen Unterstützungen der öffentlichen Hand, nicht annähernd
finanzierbar. Zusätzlich brächte eine Anstellung viele
organisatorische und administrative Herausforderungen, wie die
Einhaltung der Arbeitszeitgesetze, sowie die Unterbringung und
Versorgung der bei einer Anstellung täglich erforderlichen drei
BetreuerInnen pro Klienten mit sich.
Ein Fairnessbonus und eine Förderung für Qualitätssicherung
bringen mehr als jahrelange, ergebnislose Diskussionen über
Anstellungen
Tasotti betont auch, dass eine Anstellung eine Vielzahl an
zusätzlichen Betreuerinnen erfordern würde. Es gibt aber schon jetzt
Probleme, den Bedarf an Betreuerinnen zu decken, erinnert Tasotti und
fährt fort: „Mangels eines umsetzbaren Angestelltenmodells versuchen
wir, die Rahmenbedingungen für selbständige Betreuerinnen zu
verbessern. So fordern wir seit Jahren eine zweckgebundene Förderung
zur Finanzierung höherer Betreuerinnen-Honorare – Stichwort
Fairnessbonus – und zur fachlichen Unterstützung der Betreuerinnen
eine ebenfalls zweckgebundene Förderung für die Qualitätssicherung
durch diplomierte Fachkräfte. Eine rasche Umsetzung dieser
Forderungen würde unseren Betreuerinnen wesentlich mehr bringen, als
der seit Jahren ergebnislose Diskurs über die Rechtsform der
Beschäftigung.“
Tasotti weist auch darauf hin, dass allfällig auftretende
Missstände im Verhältnis Betreuerin-Klient-Organisation von
Personenbetreuung nichts mit der Rechtsform der Beschäftigung zu tun
haben, wie das aber schon in der öffentlichen Diskussion angedeutet
worden ist. So ist z. B. die Gefahr von Konflikten über die
Arbeitsbedingungen oder über die Höhe der Honorierung bei
Angestellten genauso gegeben wie bei Selbständigen.
Sowohl Kudziova als auch Tasotti berichten darüber, welche
Schritte die Fachgruppe bereits umgesetzt hat, um Missstände
abzustellen: „So haben wir von der Fachgruppe in der
Wirtschaftskammer eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet und es
wurde eine enge Kooperation mit der Verbraucherschlichtung Austria
ins Leben gerufen. Da geht es darum Konflikte rasch aus der Welt zu
schaffen und Lösungen zu finden, damit sich die Betreuerinnen wieder
voll auf ihre Arbeit konzentrieren können.“
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