11.09.2023, 3770 Zeichen
Strabag hat die Details zur Abwicklung der Kapitalmaßnahmen festgelegt, um den Anteil der RasperiaTrading des sanktionierten Oligarchen Oleg Deripaska von 27,8 auf unter 25 Prozent zu reduzieren. Im Kern wird eine bedingte Ausschüttung aus den Rücklagen erfolgen, wobei jede:r Aktionär:in die Ausschüttung in Form neuer Aktien oder in bar in Anspruch nehmen kann.
Wer die Aktienvariante wählt, kann dies ab 12. September 2023 bis einschließlich 29. September 2023, 17:00 Uhr MESZ, seiner Depotbank mit Bezugs- und Abtretungserklärung mitteilen. Die Bezugs- und Abtretungserklärung ist auf der Internetseite der Strabag SE und bei den Depotbanken erhältlich. Die Einbuchung der neuen Aktien erfolgt voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch).
Wer die Barvariante wählt, muss derzeit noch keine Handlungen setzen. Voraussichtlich gegen Ende des ersten Quartals 2024 werden für jene Aktien, für die die Aktienvariante nicht gewählt wurde, automatisch Wertrechte eingebucht (nach Ablauf der gesetzlichen Frist, Erfüllung der Bedingungen und Eintragung der Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Firmenbuch). Aktionär:innen können diese Wertrechte sodann gegen eine Barauszahlung einlösen. Zu den genauen Modalitäten der Einlösung wird die Strabag gesondert informieren, wie es heißt.
Der Vorstand würde es begrüßen, "wenn unsere Aktionärinnen und Aktionäre die geplanten Maßnahmen unterstützen und sich für die Aktienvariante entscheiden. Denn es ist jedenfalls nicht die Intention dieser Maßnahmen, den Streubesitz zu verringern", so CEO Klemens Haselsteiner.
Der Bezugspreis wurde auf Basis eines Bewertungsgutachtens mit 36,20 Euro je neuer Aktie festgelegt und errechnet sich aus der Höhe des Ausschüttungsanspruchs von 9,05 Euro je bestehender Aktie und einem Bezugsverhältnis von 4:1. Wer die Aktienvariante wählt, kann somit für je vier bestehende Aktien eine neue Aktie beziehen. Der Bezugspreis ist nicht in bar zu entrichten, da Aktionär:innen, die die Aktienvariante wählen, die Sacheinlage mit ihrem Ausschüttungsanspruch aus der Kapitalherabsetzung aufbringen. Im Bezugspreis der neuen Aktien ist der Ausschüttungsanspruch von 9,05 Euro je Aktie nicht mehr enthalten.
Es werden keine gesonderten Bezugsrechte (in Form einer eigenen ISIN) auf den Wertpapierdepots der Aktionär:innen eingebucht. Um die Abwicklung sicherzustellen, werden jene Aktien, für die die Aktienvariante gewählt wird, in eine eigene temporäre ISIN AT0000A36HH9 "STRABAG SE - Ausschüttung Aktienvariante" umgebucht, die voraussichtlich ab Anfang Oktober 2023 im Auktionshandel der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) gehandelt wird. Diese Aktien verbriefen dieselben Aktionärsrechte wie jene Aktien mit der regulären ISIN AT000000STR1. Die temporäre ISIN wird bis zur Einbuchung der neuen Aktien existieren und an der Wiener Börse handelbar sein. Nach Einbuchung der neuen Aktien wird die temporäre ISIN automatisch wieder in die reguläre ISIN AT000000STR1 umgebucht.
Die neuen Aktien werden bis zum endgültigen Abschluss des Anfechtungsverfahrens, das MKAO "Rasperia Trading Limited" beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg 20/23k) gegen die zu Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschlüsse der 19. ordentlichen Hauptversammlung eingebracht hat, ebenfalls eine separate ISIN tragen. Die neuen Aktien sollen zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse (Segment Standard Market Auction) zugelassen werden.
Die Strabag SE hat unter www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023 heute ein prospektersetzendes Dokument veröffentlicht, in dem die Details zur Ausschüttung des Kapitalherabsetzungsbetrages in Form von Aktien enthalten sind.
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