17.08.2023,
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Wien (OTS) - Familienbetriebe in der Hotellerie wurden meist über
Jahrzehnte in harter Arbeit aufgebaut. Kommt es zur Weitergabe des
Unternehmens, steht viel auf dem Spiel. Da geht es meist um mehr als
nur um Geld. Eine geregelte, von neutralen Fachleuten begleitete
Nachfolge ist daher das Gebot der Stunde
Fast die Hälfte der Hotelbetriebe plant eine Übergabe in den
nächsten 10 Jahren. Der Übergang eines Familienbetriebs auf die
nächste Generation war schon immer eine heikle Angelegenheit.
Inflation und wirtschaftliche Zwänge haben dies in jüngster Zeit
verstärkt.
Auch wenn es eine entscheidende Weichenstellung ist. Die
Nachfolgeplanung sollte nicht von Emotionen getrieben werden. Gefragt
ist vielmehr ein umsichtig geplantes strategisches Vorgehen. Gibt es
einen genauen Fahrplan mit definierten Schritten und konkreten
Zeitpunkten, treten emotionale Bedenken und Vorbehalte in den
Hintergrund. Wer hingegen unter Zeitdruck übergibt oder in einer
wirtschaftlich schwierigen Situation veräußert, geht ein hohes Risiko
ein.
Jede Übergabe sollte in Ruhe erfolgen. Die Interessen von
Familienmitgliedern werden am besten in einer Familiensitzung
besprochen. Sinnvoll ist, dazu einen neutralen Moderator beizuziehen.
Eine schriftlich festgehaltene Familienverfassung gibt das gemeinsame
Ziel und die Marschrichtung vor. Sie dient als Grundlage für alle
weiteren juristischen und steuerlichen Fragen. Mit den Beratern wird
eine realistische Abfolge der Umsetzungsschritte festgelegt. Nützlich
ist eine Familienverfassung auch dann, wenn der Betrieb außerhalb der
Familie übergeben wird.
Die Prodinger Tourismusberatung hat dazu eine
„Betriebsübergabe-Pyramide“ mit integrierten Modulbausteinen
entwickelt.
Klassischer Fall: Der Übergeber denkt zunächst naturgemäß an eine
Übergabe innerhalb der Familie. Doch oft verfolgen die Kinder völlig
andere Interessen und stehen für eine Betriebsübergabe nicht zur
Verfügung. Findet sich in der Familie kein geeigneter Nachfolger,
erweitert sich die Suche auf die erweiterte Familie oder auf den
Kreis der Führungskräfte bzw. Mitarbeiter. Der Unternehmer kann den
Betrieb aber auch verpachten oder eine Betriebsführungsvereinbarung
(Managementvertrag) abschließen. Eine weitere Möglichkeit besteht
darin, einen Fremdmanager (Gastgeber, Direktor, Geschäftsführer)
einzusetzen. Schließlich kann sich der Unternehmer auch auf einen
Schlag vom Betrieb trennen, indem er diesen verkauft.
Zwtl.: Bedeutsame Ermittlung des Unternehmenswertes
Bei einer unentgeltlichen Übertragung in der Familie ist die
Ermittlung des Unternehmenswerts (inklusive einer internen Bilanz der
privaten Vermögenswerte) notwendig, andererseits bildet eine
Wertermittlung die Basis für Verhandlungen bei einem beabsichtigten
Betriebsverkauf. Grundlage der Bewertung touristischer Betriebe ist
das sogenannte Ertragswertverfahren. Die Österreichische Hotel- und
Tourismusbank (ÖHT) hat einen praktikablen Bewertungsschnelltest mit
Hilfe von Multiplikatoren erarbeitet, der einfach und schnell eine
Bandbreite der Bewertung angibt.
Leider versäumen es viele Betriebsübergeber, frühzeitig an ihre
Altersvorsorge zu denken und vertrauen auf Versorgungsrenten seitens
des Betriebes. Solche Leistungen funktionieren aber nur dann, wenn
sie realistisch machbar und tatsächlich zu erwirtschaften sind.
Ebenfalls geregelt gehören die Pflichtanteilsrechte weiterer Erben.
Im heimischen Tourismus stehen sehr viele Übergaben von der 3. in
die 4. Generation an, da diese durch die Teuerung und Zinsanstieg ins
Stocken geraten, ist ein strukturiertes Vorgehen immer wichtiger.
In den nächsten Monaten wird in zahlreichen Veranstaltungen und
Seminaren die neue Übergabe-Pyramide präsentiert. Die Bedeutung
touristischer Betriebsübergaben wurde zuletzt auch von den
Abgeordneten im Tourismusausschuss des Parlaments erkannt.
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