20.07.2023,
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Wien (OTS) - Der deutsche Gesetzesentwurf für die Wärmewende ist dem
österreichischen EWG in entscheidenden Punkten überlegen: Deutschland
erreicht die Klimaziele technologieoffen, ohne strikte Verbote,
finanzielle Kollateralschäden und erhält damit wertvolle
Infrastruktur.
Österreichs Nachbar Deutschland wird im Herbst ein neues
Wärmegesetz – das sogenannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – beschließen
und scheint dabei vieles richtig zu machen. „Das deutsche Gesetz ist
einfach in vielen Punkten praxisorientierter und pragmatischer als
das österreichische Pendant“, sagt Manfred Denk, Bundesinnungsmeister
der Installateur:innen und Unterstützer der Allianz für Grünes Gas.
Die gute Nachricht: Österreichs Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) ist
noch nicht beschlossen. Sein Entwurf kann also noch verbessert
werden.
Wie unterscheidet sich der Entwurf des deutschen
Gebäudeenergiegesetzes von jenem des österreichischen EWG, und in
welchen Punkten ist das deutsche Gesetz konkret überlegen? Im Kern
sieht das deutsche Vorbild vor, dass künftig im Neubau nur noch
Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens zu 65 Prozent mit
erneuerbaren Energien betrieben werden. Beim Ersatz einer Gasheizung
in Bestandsgebäuden gilt diese Regelung ebenfalls, allerdings gibt es
eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Funktionierende Heizungen können
also ohne Einschränkungen weiterbetrieben und bei Bedarf auch
repariert werden.
Zwtl.: Technologieoffenheit versus Verbot
Mit dem deutschen Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich
vorangebracht werden, wobei der Zugang technologieoffen gewählt ist.
Das bedeutet, dass kein Heizsystem verboten wird, sondern auf die
Auswirkungen auf die Umwelt abgestellt wird. Das heißt, dass zum
Beispiel Gas-Brennwertgeräte oder Hybridheizungen – eine
hocheffiziente Kombination von Gasbrennwert¬heizung und Wärmepumpe –
in Zukunft eingebaut werden dürfen, sofern sie mit einem entsprechend
hohen Biogasanteil beziehungsweise grünem Wasserstoff betrieben
und/oder mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert werden. Unterm
Strich müssen Geräte in Zukunft also zu zwei Drittel mit Erneuerbaren
laufen – wie das zu erreichen ist, wird den Konsument:innen nicht
vorgeschrieben.
Und genau hier liegt der entscheidende Unterscheid zum Weg, den die
österreichische Bundesregierung eingeschlagen hat: In der
Regierungsvorlage des EWG wird auf das Heizsystem per se abgestellt,
wohingegen es in Deutschland um den Energieträger und seine Wirkungen
geht. Der österreichische Entwurf läuft de facto auf ein
Technologieverbot von Gasheizungen hinaus, unabhängig davon, ob sie
mit fossilem Erdgas oder erneuerbarem Grünen Gas betrieben werden.
Auf diese Weise werden bestehende intakte (Gas-)Heizanlagen auf
Kosten der Haus- und Wohnungsbesitzer:innen vernichtet werden müssen.
Zwtl.: Neubau versus Bestand
Im deutschen GEG wird beim Einbau eines neuen Heizsystems
inhaltlich nicht zwischen neu zu errichtenden Gebäuden und
Bestandsgebäuden unterschieden: Es gilt grundsätzlich die Pflicht, 65
Prozent erneuerbare Energien bei neuen Heizungen zu nutzen. Ein
fossiler Anteil wird somit nicht ausgeschlossen und Heizsysteme nicht
verboten.
Demgegenüber will der österreichische EWG-Entwurf in Neubauten die
Errichtung aller Heizungen verbieten, die für fossile Brennstoffe
geeignet wären und das auch dann, wenn die Heizung nachweislich mit
erneuerbarer Energie wie Biogas oder E-Fuels betrieben wird.
Zwtl.: Keine generelle Stilllegungsverpflichtung
In Deutschland dürfen Heizkessel und Gasetagenheizungen bis 31.
Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Darüber
hinaus sind Gaskessel auch in Zukunft zulässig, sofern sie mit
erneuerbarer Energie wie etwa Biomethan betrieben werden.
In Österreich will der EWG-Entwurf dezentrale Gasanlagen, also
Gasetagenheizungen, vollständig verbieten – selbst dann, wenn diese
mit Grünem Gas betrieben werden.
Zwtl.: Anforderungen und Pflichten für Wärmenetzbetreiber
Das deutsche Gesetz sieht für den Anschluss an ein Wärmenetz auch
Pflichten für Wärmenetzbetreiber vor. Sie müssen ihre Verpflichtung
zum Anschluss an das Wärmenetz zeitgerecht erfüllen.
Im EWG-Entwurf hingegen sind keine derartigen Pflichten
beziehungsweise Haftungsregelungen enthalten, allerdings sind für
Erdgas geeignete Wärmeanlagen stillzulegen, wenn im Wohngebiet
sogenannte „qualitätsgesicherte“ Fernwärme vorhanden ist oder bis
2035 ausgebaut wird.
In Österreich besteht kein Recht auf einen Fernwärmeanschluss. Das
bloße Vorhandensein von Fernwärme verpflichtet aber – ungeachtet der
tatsächlichen Anschlussmöglichkeit – zur Stilllegung von dezentralen
Gasanlagen.
Dies kann zum skurrilen Ergebnis führen, dass Fernwärme mit einem
hohen fossilen Anteil mit erneuerbarem, Grünem Gas betriebene
Heizungen verdrängt – ein Widerspruch zur Zielsetzung des Gesetzes.
Zwtl.: Biogas macht die Heizung grün
„Die Absichten der Politik für die Energiewende sind
nachvollziehbar, aber manche Maßnahmen nicht zu Ende gedacht.
Deutschland erreicht die Klimaziele mit überlegten Mitteln“, sagt
Denk für die Allianz für Grünes Gas.
„Wer eine neue oder einwandfrei funktionierende Gasheizung zuhause
hat, sieht nicht ein, warum sie herausgerissen werden muss, obwohl
sie genauso gut mit Grünem Gas betrieben werden kann“, kennt der
Fachmann die Befürchtungen vieler Konsument:innen.
Deshalb fordert die Allianz für Grünes Gas die Politik in Österreich
auf, den Ausbau von erneuerbarem Grünen Gas im Sinne der Interessen
aller österreichischen Gaskonsument:innen im privaten, gewerblichen
und industriellen Bereich entschlossen und konsequent zu starten, im
Sinne einer realitätskonformen und an den Klimazielen orientierten
Energiewende rasch voranzutreiben und Grünes Gas auch im Wärmebereich
ohne Einschränkungen anzuerkennen.
Allianz für Grünes Gas
Die Allianz für Grünes Gas ist ein Zusammenschluss von mehr als 50
Unternehmen und Verbänden, für die eine sichere und nachhaltige
Energieversorgung in Österreich wichtig ist: Grünes Gas lässt sich
effizient und komfortabel fürs Heizen, die Warmwasserbereitung,
Kälte- und Stromerzeugung und als Kraftstoff für Automobile
einsetzen. Gas verbrennt ohne Feinstaub und Partikel und ist damit
der emissionsärmste fossile Energieträger. Mit Biomethan aus biogenen
Reststoffen, synthetischem Methan (SNG) als erneuerbaren Stromquellen
und Wasserstoff bietet erneuerbares Gas weitere grüne Alternativen.
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