20.07.2023,
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Wien (OTS) - Die Lage am heimischen Wohnungsmarkt lässt die
Alarmglocken schrillen. Gab es im Jahr 2021 noch 77.100 bewilligte
Wohnungen in Österreich, ging diese binnen eines Jahres um fast 20
Prozent auf 62.600 zurück. Das ist der geringste Wert seit 10 Jahren.
Für die kommenden Jahre sehen Experten einen noch weiteren Rückgang.
Die Gründe dafür sind insbesondere die hohen Baukosten, teure
Grundstückspreise und vor allem auch zunehmend komplizierte und
langwierige Bauverfahren. Die Branche sieht nun dringenden
Handlungsbedarf seitens der Politik.
Zwtl.: Mehr Bedarf, weniger Wohnungsangebot
„Unsere Studien haben ergeben, dass sich der Trend der stark
abnehmenden Baubewilligungen 2023 fortsetzen wird. Aktuell gehen wir
von 51.400 bewilligten Wohnungen aus und somit einem Rückgang von
33,3 Prozent gegenüber 2021. Dem nicht genug, gehen wir für die
kommenden Jahre ebenfalls von einer sehr schwachen Baukonjunktur aus.
Demgegenüber steht ein deutlich höherer Bedarf, insbesondere in
Ballungszentren wie etwa in Wien, als prognostiziert war. Einer der
Gründe dafür ist die zunehmende Migration, allen voran durch
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Wenn wir dann noch mitdenken, dass
der Markt – und hier allen voran der freifinanzierte Sektor – de
facto die falschen Wohnungen produziert, nämlich zu kleine und zu
teure Wohnungen, dann folgt daraus: Es braucht dringend mehr
geförderten Wohnbau in Österreich“, warnt Wohnbauexperte Wolfgang
Amann.
Zwtl.: Initiative „Mehr leistbaren Wohnraum schaffen“ präsentiert
Lösungsvorschläge
„Wir haben uns diese Aufgabe nicht leicht gemacht. In den
vergangenen Monaten wurden Rechtsexpert:innen,
Projektentwickler:innen, Architekt:innen, Wohnbauexpert:innen und
Ziviltechniker:innen konsultiert. Aus diesen Gesprächen und Analysen
sind, die hier heute präsentierten fünf Vorschläge entstanden, die
nicht alle Probleme lösen, aber wir sind davon überzeugt, dass es
allgemein eine Aufwertung bei der Schaffung von leistbarem Wohnraum
benötigt. Dazu gehören auch und insbesondere beschleunigte Verfahren,
nicht nur der Bauverfahren, sondern auch der vorgelagerten Prozesse“,
so der Sprecher der Initiative und Obmann der Wien-Süd, Andreas
Weikhart.
„Naturschutz und Umweltverträglichkeit sind ein integraler
Bestandteil jeder Entwicklungstätigkeit, nur ist derzeit eine
Entwicklung weg vom – von zumindest für uns als Produzenten von
sozialem, leistbaren Wohnraum - wichtigen Fokus auf die
Verwirklichung von solchem Wohnraum für die Breite der Bevölkerung
hin zu einer Verzögerung durch segregierte Individualinteressen zu
beobachten. Als Bauträger, die sich für die Schaffung von leistbarem
Wohnraum verantwortlich fühlen, wollen und können wir hier nicht
weiter tatenlos zusehen, wie wir sehenden Auges in eine weitere
Verschärfung des Wohnungsmarkts kommen. Deshalb haben wir uns
zusammengetan, um hier eine wichtige Debatte konkret mit
Lösungsvorschlägen anzustoßen“, so Weikhart.
Zwtl.: Leistbarer Wohnraum als öffentliches Interesse klassifizieren
& „Normen-Dschungel“ abbauen
„Als ARWAG haben wir diese Initiative mitgegründet, weil wir von
der Bundesregierung mehr Priorität für leistbaren Wohnraum fordern.
Konkret soll leistbarer Wohnraum als öffentliches Interesse
klassifiziert werden. Genauso wie große Infrastruktur- oder
Energieprojekte muss auch der leistbare Wohnraum Vorrang bekommen.
Hier müssen die Verfahren zur Schaffung von leistbarem Wohnraum aus
unserer Sicht beschleunigt und der Normen-Dschungel deutlich abgebaut
werden", kritisiert Thomas Drozda, Vorstandsdirektor der ARWAG.
Zwtl.: Neugestaltung der Einspruchsrechte für Wohnraum im
öffentlichen Interesse
„Aktuell gibt es drei Instanzen bei Bewilligungsverfahren im
Bauverfahren. Die Initiative regt an, die 1. Instanz – diejenige, die
den Baubescheid ausstellt – generell stärker an das vereinfachte
Verfahren nach der Wiener Bauordnung als Role Model anzulehnen –
nämlich, dass der Bauwerber entsprechende Bestätigungen von befugten
Sachverständigen beilegt, die dann von der Behörde nicht mehr
vertieft zu prüfen sind. Anrainer haben nicht per se Parteistellung,
sondern erst, wenn sie – nach Verständigung – konkrete substantiierte
Einwände vorlegen. Der Vorteil: Erheben Nachbarn fristgerecht
Einwendungen, werden diese von der Baubehörde wie gewohnt behandelt.
Gibt es keine (oder nur einfach zu prüfende) Einwendungen von
Nachbarn, könnte damit eine deutliche Beschleunigung in der 1.
Instanz erreicht werden“, so Wolfgang Wahlmüller, stv.
Generaldirektor der ÖSW.
„Zudem kann es aktuell in 2. und 3. Instanz noch immer zu einem
Baustopp kommen, der mit erheblichen Kosten verbunden ist. Es folgt
dann eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht bzw. den VfGH/VwGH,
die unter Einbeziehung von Sachverständigen den Fall prüfen. Unser
Vorschlag sieht vor, dass Nachbarn zwar auch in 2. und 3. Instanz
Beschwerden erheben können sollen, diese sind dann jedoch auf
Schadenersatzansprüche beschränkt – natürlich: wenn das gebaute
Projekt wesentlich vom Eingereichten abweicht, dann soll das mögliche
Abbruchrisiko beim Bauwerber liegen. Somit ist sichergestellt, dass
der Bau mit einer erstinstanzlichen Bewilligung gestartet wird.
Gleichzeitig ist das Rechtsschutzinteresse des Nachbarn nicht
ausgehebelt, sondern – bei nicht wesentlichen Einwänden - auf
monetäre Schadenersatzansprüche beschränkt. Dies wäre eine erhebliche
Erleichterung für uns Bauträger“, so Wahlmüller.
Zwtl.: Beschleunigte Bauverfahren für leistbaren Wohnraum
„Die Anforderungen an die Verwaltungen sind in den letzten Jahren
aufgrund der Vielfalt und Komplexität massiv gestiegen. Eine
Verfahrenszeitverkürzung wäre jedoch in höchstem Maße im öffentlichen
Interesse. Wir schlagen daher vor, dass eine Bewilligung schon vor
der Erfüllung von 100 % der Anforderungen erfolgen kann. Auch eine
Aufstockung des Personals würde zur Beschleunigung von Bauverfahren
beitragen. Weiters könnten Kapazitäts-Engpässe bei Behörden durch
Ziviltechniker-Gutachten entschärft werden, weil die Bauträger
ohnehin in fast allen Fachplanungsbereichen Ziviltechniker:innen
beauftragen”, stellt der Obmann der Altmannsdorf-Hetzendorf, Heribert
Thurner, fest.
Zwtl.: Neugestaltung der Flächenwidmung zur Vereinbarkeit von
Naturschutz und Wohnbau
„Im Zuge eines Widmungsprozesses muss parallel ausreichend Platz
und Berücksichtigung für die Themen Umweltschutz und Artenschutz
gefunden werden, um Rechtssicherheit zu erlangen. Egoismen („not in
my backyard“) einzelner Personen in Verbindung mit
„Placebo-Naturschutz“ schaden nicht nur dem Naturschutz, sondern
stärken den sozialen Unmut der Wohnungsuchenden. Ersatz- und
Ausgleichsflächen garantieren die Entwicklung samt Flexibilität und
Anpassungsfähigkeit der Artenvielfalt in unserer Natur. Leistbares
Wohnen in einer „gesunden“ Natur schützt uns alle vor sozialen
Brennpunkten. Wer baut, hat Verantwortung“, so Siegfried Igler,
Obmann „Neues Leben“.
„Als Bauträger sind wir mit Auflagen konfrontiert, die es uns
schwer machen, unserem Ziel, leistbaren Wohnraum zu schaffen,
entsprechen zu können. Wir glauben, dass wir uns diese Ineffizienz
schlichtweg nicht mehr leisten können. Naturschutz und leistbarer
Wohnraum sind miteinander vereinbar. Der Gesetzgeber ist hier
gefordert, die Rahmenbedingungen zu schaffen und die Verfahrensdauer
wieder zu beschleunigen, damit auch die Zahl der Baubewilligungen für
leistbaren Wohnraum wieder steigen“, so die Mitglieder der Initiative
unisono.
LINK zu 5 Lösungsvorschlägen für die Schaffung von mehr leistbaren
Wohnraum:
www.mehr-leistbaren-Wohnraum-schaffen.at
Weitere Bilder in der [APA-Fotogalerie]
(
https://www.apa-fotoservice.at/galerie/33823)
Über die Initiative „Mehr leistbaren Wohnraum schaffen“
Die Bauträger ARWAG, Altmannsdorf-Hetzendorf, EBG, Neues Leben, ÖSW
und Wien-Süd haben sich zur Initiative „Mehr leistbaren Wohnraum
schaffen“ zusammengeschlossen, um den drohenden Wohnungsmangel im
Bereich des leistbaren Wohnraums zu thematisieren und konkrete
Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese sollen den Diskurs
vorantreiben, um mit der Politik und den Verbänden, gemeinsam das
Ziel mehr leistbaren Wohnraum in Österreich zu schaffen, zu
erreichen.
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