04.07.2023,
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St. Pölten (OTS) - Am Montag, 3. Juli, tagte die Vollversammlung der
Landwirtschaftskammer NÖ in der LK-Technik Mold. Im Mittelpunkt
standen die Forderung praxistauglicher Vorgaben und Rahmenbedingungen
auf EU-Ebene, der Schutz des bäuerlichen Eigentums sowie die
Auswirkungen von Marktöffnungen auf die Agrarmärkte.
„Unsere Bäuerinnen und Bauern leisten täglich enormes, um unser
Land mit regionalen Lebensmittel zu versorgen, ebenso sind sie lokale
Energieproduzenten. Sie stehen für Versorgungssicherheit. Damit sie
diesen Auftrag auch weiterhin erfüllen und nachhaltig produzieren
können, braucht es aber auch ein Umdenken auf EU-Ebene. Mit mehr
Fokus auf die Ernährungssicherheit, einem Bekenntnis zum wichtigen
Pflanzenschutz und weniger Einschränkungen“, erklärt
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf. Landwirtschaftskammer
NÖ-Präsident Johannes Schmuckenschlager bekräftigt: „Viele
EU-Regulative sind für die land- und forstwirtschaftliche Praxis
fernab jeder Realität. Wir brauchen keine Union der Verbote und
Strafen, sondern eine Union der Freiheit und Wettbewerbsfähigkeit.“
Das zeigt sich unter anderem im EU-Verordnungsentwurf zur
Wiederherstellung der Natur, der eine massive und unverhältnismäßige
Einschränkung der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher
Lebensräume darstellt. Im Umweltausschuss des Europaparlaments wurde
der Entwurf abgelehnt - in weiterer Folge hat das
Europaparlamentsplenum zu entscheiden. Die für die Land- und
Forstwirtschaft essentiellen Punkte sind jedoch nach wie vor völlig
unzureichend oder gar nicht im Verordnungsentwurf berücksichtigt,
weshalb eine generelle Überarbeitung gefordert wird. Wesentliche
Aspekte sind die Verankerung der Abwägung zwischen
Versorgungssicherung und den Zielerreichungen der Verordnung, die
Wahrung der Eigentumsrechte und der Vorrang der Freiwilligkeit.
Weiters müssen den Bäuerinnen und Bauern Beschränkungen in den
Bewirtschaftungsmöglichkeiten in vollem Umfang entschädigt werden.
Bäuerliches Eigentum schützen
Das Eigentum und die Nutzung von Grund und Boden sind die Basis
für land- und forstwirtschaftliches Arbeiten und sind zur Absicherung
der Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen unabdingbar.
Schmuckenschlager betont: „Ohne die Verbundenheit unserer Bäuerinnen
und Bauern mit ihrem anvertrauten Grund und Boden wäre die
Bewirtschaftung unserer Heimat durch Familienbetriebe nicht mehr
gegeben. Dieses elementare Kapital wird von Generation zu Generation
verantwortungsvoll weitergegeben. Der Schutz dieses bäuerlichen
Eigentums ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit und kein
Selbstzweck.“ Damit das so bleibt, ist es notwendig, dass alle
Bevölkerungsgruppen Respekt vor unseren bäuerlichen Lebensgrundlagen
haben. Bestrebungen, in die Eigentumsrechte bäuerlicher Familien
einzugreifen würden unsere heimischen Familienbetriebe existenziell
gefährden. Weiters spricht sich die Landwirtschaftskammer vehement
gegen neue Substanzsteuern aus. Die Wertschätzung von bäuerlichem
Grundbesitz spiegelt sich auch in der rücksichtsvollen Ausübung von
Freizeitaktivitäten der Bevölkerung wider. Die Eigenverantwortung und
Freiheit der Betriebe muss gewahrt bleiben.
Marktöffnungen brauchen klare Rahmenbedingungen
Die Volatilität der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
für Energie sowie für Betriebsmittel hat in den letzten Jahren enorme
Ausmaße angenommen und stellt die bäuerlichen Betriebe vor
dementsprechend wirtschaftliche Herausforderungen. Für diese
Entwicklung sind mehrere Faktoren verantwortlich, der Russische
Angriffskrieg auf die Ukraine spielt dabei eine maßgebliche Rolle.
„Die Auswirkung auf die Warenströme wird uns am europäischen Markt
langfristig zu schaffen machen. Daher braucht es klare
Rahmenbedingungen, wie diese Märkte integriert werden“, so
Schmuckenschlager. Um den regionalen Markt nicht zu beeinträchtigen,
fordert die Kammer die Sicherstellung und die Kontrolle des
Warentransits von ukrainischen Agrarexporten in Richtung Häfen hin zu
den Zielmärkten außerhalb der EU. Weiters dürfen die Auswirkungen von
Maßnahmen nicht nur für die an die Ukraine angrenzenden Länder
betrachtet werden, sondern sind für den gesamten EU-Markt regelmäßig
zu bewerten. Zudem ist künftig bei jeglicher Öffnung der Agrarmärkte
vom bestehenden Produktstandardprinzip auf ein
Produktionsstandardprinzip umzustellen.
Über die Vollversammlung der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer
Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium der
Vertretung der Landwirtschaft in Niederösterreich. Sie besteht aus 40
Mitgliedern, die gleichzeitig als Landeskammerräte Funktionen
ausüben. Die Vollversammlung dient der Beratung und Beschlussfassung
aller Angelegenheiten der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, soweit
nicht der Hauptausschuss oder der Präsident zuständig sind. (Schluss)
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