28.07.2022, 1786 Zeichen
In der Baukartell-Causa hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nun eine Überprüfung der kartellrechtlichen Entscheidung beantragt, da man im Wege der Amtshilfe Kenntnis über neue Tatsachen erlangt habe, die eine gerichtliche Überprüfung erforderlich machen, insbesondere hinsichtlich der vollständigen Einhaltung der die Strabag als Kronzeuge treffenden Kooperationsverpflichtung wahrheitsgemäß, uneingeschränkt und zügig zusammenzuarbeiten. Unter anderem ist zu prüfen, ob mangelnde Offenlegung von Beweismitteln und Tatsachen durch Strabag trotz Kenntnis vorliegt, wie es heißt. Der Strabag-Vorstand hält den Antrag für unbegründet, denn Strabag kooperiere "umfänglich und intensiv mit der BWB im Rahmen des Kronzeugenprogramms", wie Strabag betont.
Strabag hatte bekanntlich im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren eine umfangreiche Kronzeugenerklärung übermittelt, Compliance Maßnahmen implementiert und auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben.
„Das Kronzeugenprogramm ist das wichtigste Instrument zur Aufdeckung geheimer kartellrechtswidriger Absprachen. Aus diesem Grund wird kooperierenden Unternehmen eine bis zum vollständigen Entfall reichende Geldbußenermäßigung eingeräumt. Allerdings ist diese weitreichende Privilegierung nur bei Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Voraussetzungen gerechtfertigt“, so die interimistische Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch.
Hintergrund: Strabag hatte im kartellrechtlichen Ermittlungsverfahren eine umfangreiche Kronzeugenerklärung gemäß § 11b WettbG übermittelt, Compliance Maßnahmen implementiert und auch ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren abgegeben. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte daher unter Einbindung des Bundeskartellanwalts (BMJ) eine geminderte Geldbuße beantragt.
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