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S&T mit 13-seitiger Stellungnahme zu den Shortseller-Vorwürfen

Magazine aktuell


#gabb aktuell



28.12.2021, 3560 Zeichen

S&T hat heute eine 13-seitige Stellungnahme zu den Vorwürfen im Report des Short Sellers Viceroy Research veröffentlicht. Hintergrund: Am 16. Dezember 2021 hat Viceroy einen Bericht über S&T publik gemacht, in dem Behauptungen aufgestellt werden, die nach Ansicht der S&T entweder nicht zutreffen, keinen Bezug zu S&T haben oder sich auf Vorfälle beziehen, die mehr als zehn Jahre zurückliegen oder unwesentlich sind. Darum geht es auch um einige Zukäüfe wie etwa Kapsch Trafficcom, funworld, Xtro, Dorobet, Iskratel, Bass Systems oder Citycomp. Hannes Niederhauser, CEO der S&T AG, sagte: "Unsere Stellungnahme zeigt, dass Viceroy Research in seinem Report zahlreiche weitreichende Fehleinschätzungen getroffen hat, die einer objektiven Prüfung nicht standhalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass Viceroy Research die S&T AG vor der Veröffentlichung seines Reports nicht kontaktiert hat, um die darin erhobenen Vorwürfe auch nur ansatzweise zu validieren. Zur Untermauerung unserer Aussagen in der Stellungnahme haben wir eine externe forensische Prüfung durch Deloitte in Auftrag gegeben. Sobald das Ergebnis dieser unabhängigen Untersuchung vorliegt, werden wir dazu Stellung nehmen. Operativ befinden wir uns weiterhin im erwarteten Rahmen und halten an unserer aktuellen Prognose für das laufende Geschäftsjahr fest. Auch das Projekt "Focus", das eine Veräußerung unserer IT-Services-Sparte evaluiert, wird wie geplant fortgesetzt."

Von Viceroy wird u.a. behauptet, dass S&T zahlreiche außerbilanzielle Einheiten hält, die als Minderheitsbeteiligungen ausgewiesen sind. Dazu heißt es in der S&T-Stellungnahme: "S&T hält keine 'außerbilanziellen Einheiten'. Die betreffenden Unternehmen wurden entweder a) verkauft (größtenteils vor vielen Jahren), b) S&T hält (weniger als) 5% ohne Kontrolle und/oder c) die Unternehmen verwenden den Markennamen von S&T in regionalen Märkten gegen Zahlung von Lizenzgebühren seit mehr als einem Jahrzehnt. Alle diese Beteiligungen und/oder Verträge sind im Jahresabschluss der S&T AG ordnungsgemäß bilanziert. Da S&T an keinem dieser Unternehmen eine kontrollierende oder auch nur wesentliche Beteiligung hält, ist sie auch nicht in die Ausschreibungsprozesse dieser Unternehmen involviert und kann daher die Vorwürfe von Viceroy gegen diese Drittunternehmen nicht kommentieren."

Viceroy glaubt auch, dass das Unternehmen eine beträchtliche, nicht ausgewiesene Eventualverbindlichkeit hat, die sich aus strafrechtlichen Ermittlungen gegen seine Aktivitäten ergibt. S&T dazu: "Diese Anschuldigung ist unbegründet. Es gibt nach Kenntnis der S&T keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen S&T. Nach Kenntnis von S&T gibt es Ermittlungen gegen einzelne (ehemalige) Mitarbeiter. Wir sehen keine rechtlichen Risiken für S&T in diesem Zusammenhang."

Zusätzlich zur Bestellung von Deloitte wird vom Aufsichtsrat der S&T AG ein externer, unabhängiger Experte als Chief Compliance Officer bestellt werden, der zukünftig die Themen Recht, Compliance und Corporate Governance im S&T-Vorstand übernimmt. Die im Rahmen des "TTS"-Programms (Trust-Transparency-Share) von S&T eingeleiteten Maßnahmen werden wie geplant fortgesetzt. Dazu gehören die weitere Reduzierung der Komplexität der Unternehmensstruktur und, wie bereits angekündigt, die Bestellung eines neuen Wirtschaftsprüfers. Hierzu wird der Aufsichtsrat der Hauptversammlung 2022 vorschlagen, KPMG als neuen Prüfer ab dem Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

Die Stellungnahme ist auf der Website der Gesellschaft abrufbar unter https://ir.snt.at/news/Stellungnahme_Viceroy_Report.de.html.



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Autor
Christine Petzwinkler
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