08.12.2021, 11252 Zeichen
Vancouver, British Columbia – 7. Dezember 2021: Aguila Copper Corp. („Aguila” oder das „Unternehmen” - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/aguila-american-gold-ltd/) (TSX-V: AGL) (OTCQB: AGLAF) (WKN: A2DR6E) freut sich, bekannt zu geben, dass das Unternehmen am 6. Dezember 2021 eine verbindliche Optionsvereinbarung (die „Optionsvereinbarung“) mit einer Privatgesellschaft aus British Columbia (der „Verkäufer“) zur Sicherung der Rechte für den Erwerb von bis zu 90 % von 28 Bergbau-Claims und 1 Mineral Lease über insgesamt 4.968 ha im Bergbaurevier Sherridon im mittleren Westen von Manitoba (das „Konzessionsgebiet“) unterzeichnet hat.
Sherridon gehört zu den bedeutenden kanadischen Bergbaurevieren mit Massivsulfid-Lagerstätten in vulkanischen Gesteinen (VHMS) und liegt 65 km nordöstlich vom Bergbau-/Metallurgie-Komplex in Flin Flon, der über eine 78 km lange Allwetterstraße erreichbar ist. Der Standort verfügt über einen Eisenbahnanschluss, Stromversorgung und die kleine Ortschaft Sherridon/Cold Lake.
In der Lagerstätte Sherritt Gordon in Sherridon wurde zwischen 1931 und 1951 Bergbau betrieben; in dieser Zeit wurden 7,74 Millionen Tonnen mit einem durchschnittlichen Gehalt von 2,46 % Cu, 2,84 % Zn, 0,6 g/t Au und 33 g/t Ag (Froese & Goetz, 1981) gefördert. Die spätere Exploration in der Region wurde von einer Reihe von Unternehmen durchgeführt, die zahlreiche Massivsulfidvorkommen identifiziert haben, die typischerweise mit einem ähnlichen Muttergesteinshorizont wie Sherritt Gordon vergesellschaftet sind (Ostry et al, 1998).
Die Explorationstätigkeiten erreichten mit der Investition des Verkäufers zwischen November 2006 und Juli 2010 ihren Höhepunkt; dabei wurden unter anderem 159 Bohrlöcher gebohrt und oberflächennahe angedeutete und vermutete Mineralressourcen geschätzt. Im Anschluss an die Ressourcenberechnung wurden zusätzliche Infill-Bohrungen sowie Bohrungen entlang der Streichrichtung in dem Projekt durchgeführt. Nach November 2012 sind keine Explorationstätigkeiten mehr dokumentiert. Heute ist der Verkäufer der eingetragene vollständige Eigentümer der 28 Bergbau-Claims und der 1 Mineral Lease, die sich im Bergbaurevier Sherridon über eine Fläche von insgesamt 4.968 ha erstrecken. Einige Bergbau-Claims unterliegen Lizenzgebührvereinbarungen, die auf frühere Verträge und Vereinbarungen zurückgehen.
Die vollständigen technischen Daten in Bezug auf die Akquisition werden bei zufriedenstellendem Abschluss der Due-Diligence-Periode von 40 Tagen veröffentlicht. Die unterzeichnete Optionsvereinbarung ist für den Verkäufer verbindlich. Die Verpflichtungen des Unternehmens gemäß der Optionsvereinbarung unterliegen der Genehmigung der TSX Venture Exchange (die „Börse“). Der Transaktionsabschluss der Optionsvereinbarung erfolgt zwei Geschäftstage nach Erhalt der Genehmigung der Börse oder an einem von den Parteien vereinbarten anderen Tag (der „Transaktionsabschluss“).
Im Rahmen der Optionsvereinbarung für Sherridon hat Aguila CAD 15.000 in bar zu zahlen. Um den Verpflichtungen der Optionsvereinbarung nachzukommen, hat Aguila innerhalb von sechs Monaten ab Transaktionsabschluss 100.000 vollständig eingezahlte Aktien des Unternehmens an den Verkäufer auszugeben und vor dem ersten Jahrestag des Transaktionsabschlusses Explorationsaufwendungen in Höhe von CAD 100.000 zu tätigen. Aguila erwirbt eine Beteiligung von 80 % an dem Konzessionsgebiet durch weitere Explorationsaufwendungen von CAD 900.000 bis zum 4. Jahrestag und von weiteren 10 % (für insgesamt 90 %) durch zusätzliche Explorationsaufwendungen von CAD 1.000.000 bis zum 7. Jahrestag. Bei Ausübung der Option errichten der Verkäufer und Aguila ein Joint Venture, um das Konzessionsgebiet weiter zu erschließen. Der Verkäufer kann dann im Verhältnis zu seiner Beteiligung an dem Konzessionsgebiet Projektaufwendungen finanzieren, oder seine Beteiligung wird in eine Netto-Lizenzgebühr als Förderzins (NSR) in Höhe von 1,5 % umgewandelt, die das Unternehmen jederzeit für CAD 2.000.000 erwerben kann. Alle Aktien, die gemäß den Bestimmungen der Optionsvereinbarung ausgegeben werden, unterliegen gemäß dem geltenden Wertpapierrecht einer Haltefrist von vier Monaten ab dem Ausgabedatum.
Durch die Due-Diligence-Periode von 40 Tagen ist es Aguila möglich, die früheren Explorationsdaten zusammenzutragen und sich vollständig mit den früheren Lizenzgebührverträgen vertraut zu machen.
„Das Bergbaurevier Sherridon ist für Aguila eine strategische Akquisition neben seinem US-Portfolio”, sagte Mark Saxon, der CEO von Aguila Copper Corp. „Unser Fokus im Jahr 2021 lag auf der Identifizierung kupferreicher Projekte mit vielversprechenden geologischen Gegebenheiten in bergbaufreundlichen Rechtsordnungen. Dieser Erwerb von Sherridon hat unsere Erwartungen übertroffen und ist, sobald die Due-Diligence-Prüfungen abgeschlossen sind, ein hervorragendes Flaggschiffprojekt neben unseren jüngsten Akquisitionen in den USA. VHMS-Lagerstätten gehören zu den größten Produzenten von Kupfer, Zink und Gold weltweit und umfassen derart erstklassige Lagerstätten wie Neves Corvo, Kidd Creek und das Bathurst-Revier.”
Wir sind außerordentlich froh, dass wir die Chance haben, mit diesem hochwertigen Kupferprojekt in der Nähe zu vorhandener Bergbau- und Verarbeitungsinfrastruktur in der Energiewende eine Rolle zu spielen.“
Abbildung 1: Lageplan des Kupferreviers Sherridon im mittleren Westen von Manitoba, Kanada.
Es sind auch andere wichtige Minen, Lagerstätten und Bergbaureviere vermerkt.
Goetz, P., & Froese, E., 1981, The Sherritt Gordon Massive Sulphide Deposit. Precambrian Sulphide Deposits [Die Massivsulfidlagerstätte Sherritt Gordon. Präkambrische Sulfidlagerstätten], H.S. Robinson Memorial Volume, herausgegeben von R. W. Hutchinson, C.D. Spence und J.M. Franklin, Geological Association of Canada, Sonderpublikation 25, 1982
Ostry, G., Athayde, P., & Trembath, G., 1998, Mineral Deposits and Occurrences in the Sherridon Area [Minerallagerstätten und -vorkommen im Gebiet von Sherridon], NTS 63N/3. Mineral Deposit Series Report Nr. 17, Manitoba Energy and Mines Geological Survey
Technischer Hintergrund
Das Unternehmen hat für diese Pressemitteilung historische Explorationsdaten von Manitoba Agriculture and Resource Development und anderen öffentlichen Archiven erhalten. Obwohl die historischen Explorationsdaten von renommierten Unternehmen erstellt wurden, die die damalige Praxis anwenden, kann Aguila die Daten nicht verifizieren oder die Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen bestimmen, die bei der Erstellung der Daten angewandt wurden. Darüber hinaus gibt es keine Garantie, dass die Explorationsgeschichte vollständig erfasst wurde. Dementsprechend weist das Unternehmen darauf hin, dass die in dieser Pressemitteilung berichteten Explorationsdaten möglicherweise nicht zuverlässig sind. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass kein „qualifizierter Sachverständiger“ gemäß National Instrument 43-101 ausreichende Arbeiten durchgeführt hat, um die historischen Informationen zu verifizieren, und dass man sich daher nicht auf diese Informationen verlassen sollte.
Der qualifizierte Sachverständige für die Projekte des Unternehmens, Mark Saxon, Chief Executive Officer des Unternehmens, Mitglied des Australasian Institute of Mining and Metallurgy sowie des Australian Institute of Geoscientists, hat den Inhalt dieser Pressemitteilung überprüft und bestätigt.
Über Aguila Copper Corp. (TSX.v: AGL) (OTC: AGLAF) (WKN: A2DR6E)
Aguila Copper Corp. ist ein aufstrebendes Kupfer- und Edelmetallunternehmen, das durch Exploration und Entdeckungen den Aktionärswert steigert.
FÜR DAS BOARD:
„Mark Saxon“
Mark Saxon
President & CEO
Weitere Informationen erhalten Sie über:
aguilacopper.com
1305 – 1090 West Georgia St., Vancouver, BC, V6E 3V7
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
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Hinweise bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Bestimmte Informationen in dieser Pressemitteilung stellen zukunftsgerichtete Informationen dar. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, wenn auch nicht immer, an der Verwendung von Begriffen wie z.B. „danach trachten“, „erwarten“, „planen“, „fortsetzen“, „schätzen“, „erwarten“, „möglicherweise“, „werden“, „beabsichtigen“, „könnten“, „mögen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlichen Ausdrücken zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Meinungen und Erwartungen der Unternehmensleitung zum Gültigkeitsdatum solcher Aussagen sowie in bestimmten Fällen auf Informationen, die von Dritten bereitgestellt oder verbreitet wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten Aussagen über den Abschluss der in der Optionsvereinbarung vorgesehenen Transaktionen, die Ausübung der Option und die Genehmigung der Optionsvereinbarung durch die Börse. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, auf angemessenen Annahmen beruhen und dass Informationen, die von Drittquellen bezogen wurden, verlässlich sind, kann nicht garantiert werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den Lesern wird empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich erheblich von den Ergebnissen unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Die tatsächlichen Ereignisse können daher wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden. Zu diesen Risiken gehören die Fähigkeit des Unternehmens, alle im Rahmen des Optionsvertrags erforderlichen Zahlungen, Aktienemissionen und Ausgaben zu tätigen, die Genehmigung des Optionsvertrags durch die Börse sowie Ungewissheiten in Bezug auf Explorationsaktivitäten. Anleger und andere Personen sollten, wenn sie sich bei ihren Entscheidungen auf zukunftsgerichtete Aussagen stützen, die zuvor erwähnten Faktoren und andere Unsicherheiten ausreichend berücksichtigen und solchen zukunftsgerichteten Aussagen kein übermäßiges Vertrauen entgegenbringen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Wertpapiergesetzen gefordert.
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