13.08.2021, 2306 Zeichen
Die Autobank Aktiengesellschaft (AutoBank AG) hat der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) heute den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 73 Abs 1 Zif 6 BWG angezeigt. Auslöser dafür ist eine sofort fällig gestellte Regressforderung der Einlagensicherung Austria Ges.m.b.H. (ESA) an die AutoBank AG in Höhe von über 70 Mio. Euro. Das ist jener Betrag, der von der ESA bisher an die Kundinnen und Kunden der AutoBank AG ausbezahlt wurde. Die Auszahlungen erfolgten, nachdem die FMA die Fortführung des Geschäftsbetriebs mit Bescheid vom 30.7.2021 untersagt und damit den Sicherungsfall ausgelöst hat. Damit konnte die mögliche geordnete Abwicklung der Bankgeschäfte nicht mehr durchgeführt werden. „Somit sind wir aktuell nicht in der Lage, die fälligen Verpflichtungen (Forderung der ESA) aus liquiden Mitteln zu begleichen“, so der Vorstand der AutoBank AG.
Die Erfüllung der Verbindlichkeiten der AutoBank AG gegenüber der ESA könnte nur dann erfolgen, wenn bestehende Portfolien (z.B.: Leasing- und Kreditverträge mit Privat- und Firmenkunden) zeitnah verkauft würden, oder wenn es zu einer entsprechender Zahlungsvereinbarung mit der ESA käme. "Kurzfristige Portfolioverkäufe, noch dazu unter Druck, wären zum wirtschaftlichen Nachteil der Bank, da diese voraussichtlich deutlich unter Wert verkauft werden müssten. Dies hat sich auch in allen Berechnungen zur geordneten Abwicklung konsistent gezeigt.“, so der Vorstand der AutoBank AG.
Die unter Einbezug von externen Experten erstellten Abbaupläne sowie der extern erstellte Überschuldungsstatus haben ergeben, dass die Bank bislang weder überschuldet noch zahlungsunfähig gewesen ist, somit eine geordnete Abwicklung der AutoBank AG wirtschaftlich möglich gewesen wäre und am Ende voraussichtlich ein niedriger einstelliger Millionenbetrag übrigbliebe. Der Vorstand der AutoBank AG betont daher, dass „es bis zur Untersagung des Geschäftsbetriebs möglich gewesen wäre, die Bank wie geplant abzuwickeln. Wären wir ein Industriebetrieb und keine Bank, wäre das auch so passiert. Aufgrund der Untersagung des Geschäftsbetriebs (FMA Bescheid vom 30. Juli 2021) und der nunmehrigen Regressforderung der ESA ist diese Möglichkeit jedoch vom Tisch und ein Insolvenzverfahren das wahrscheinlich folgende Szenario für die Abwicklung“, so der Vorstand.
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