23.03.2021,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
23.03.2021
E I N B E R U F U N G
AT0000606306202104220008
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 22. April 2021, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG,
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
als virtuelle Versammlung stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre/-innen
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung
beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre/-innen
und sonstiger Teilnehmer/-innen die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle
Versammlung abzuhalten. Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank
International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend
besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG
idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung
der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische
Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID-
19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV
ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen durchgeführt.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass - anders als in der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Oktober 2020 und in § 3 Abs 4 COVID-
19-GesV als Möglichkeit vorgesehen - in der kommenden ordentlichen
Hauptversammlung am 22. April 2021 besondere Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs
4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionären/
innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs
3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird.
II. Teilnahme der Aktionäre/-innen über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionäre/-innen an der
Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionäre/-innen können daher an
der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen.
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm §
2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 1. April 2021 auf
der Internetseite der Gesellschaft [1] unter www.rbinternational.com/de/
investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021
[
http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-...
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] zugänglich.
[1]
https://easy.euroadhoc.com/#_ftnref1 Wenn im Folgenden auf die
Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 [
http://www.rbinternational.com/de/
investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021]
gemeint.
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der
Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102
Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ)
öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2020
und des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten
nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2020.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2020.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022.
7. Beschlussfassung über den Bericht zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 (Vergütungsbericht
2020).
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab spätestens 1. April 2021 auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich:
Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht;\nKonzernabschluss 2020 samt Konzernlagebericht;\nCorporate Governance-Bericht 2020;\nVorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020;\ngesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2020;\nBericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020;\nVergütungsbericht 2020;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7;\nvollständiger Text dieser Einberufung;\nFormulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;\nAngaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation");\nFrageformular.\n C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser
Nachweisstichtag ist der 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/-in ist und
dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 19. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at]
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben
sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt
per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99,
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at],
wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT);\nAngaben über den/die Aktionär/-in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/-in, ISIN AT0000606306,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;\ndie ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht.\nDie Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionäre/-innen in dieser Einberufung werden
daher jene Aktionäre/-innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei
der Gesellschaft eingelangt sind.
Die Aktionäre/-innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre/-innen können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/-INNEN
GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. April 2021 der
Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-
Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
E-Mail-Adresse anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at]
oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. "Schriftlich" bedeutet
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden
Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur
oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
unbedingt in Feld 20 "HV RBI" sowie in Feld 77E bzw. 79 "ISIN AT0000606306" im
Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre/-innen (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein. Bei mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %
vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des
Grundkapitalserreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre/-innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am 13. April 2021 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1
3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank
International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am
Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform
im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen
sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter
Abschnitt C. verwiesen.
HV-Portal
In der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. April 2021 steht den
Aktionären/-innen für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen
Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV-Portal ist
ab dem Nachweisstichtag (12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ)) auf der Internetseite
der Gesellschaft erreichbar.
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionären/-innen die
Teilnahme an der Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen Verbindung in Echtzeit\nAusübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe\nStellung eines Beschlussantrags\nErhebung eines Widerspruchs\nAusübung des Auskunftsrechts\nBevollmächtigung eines/einer Vertreters/Vertreterin\nWeitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den
Teilnahmeinformationen, welche spätestens ab 1. April 2021 auf der Internetseite
der Gesellschaft abrufbar sind.
Auskunftsrecht
Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär/-in auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der
Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Jeder/Jede Aktionär/-in kann sein/ihr Auskunfts- und Rederecht während der
Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben als auch Fragen unter telefonischer
Hinzuschaltung in Echtzeit in der Hauptversammlung stellen.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt C. der Einberufung).
Ferner können Aktionäre/-innen Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail
an fragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] übermitteln. Für
die Identifikation der Aktionäre/-innen sind die per E-Mail übermittelten Fragen
unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der
Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des
Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der
Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. Die
Aktionäre/-innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität
enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einem/
einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten.
Um die Sitzungsökonomie zu wahren, können jene Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung an die oben
angeführte E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Antragsrecht
Jeder/Jede Aktionär/-in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG).
Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist,
wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und
rechtzeitig angekündigt werden.
Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionärsrechte über das HV-Portal
sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der
Gesellschaft abrufbar sind.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder/Jede Aktionär/-in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen/eine Vertreter/-in zu
bestellen, der/die im Namen des/der Aktionärs/-in an der virtuellen
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär/-in hat,
den er/sie vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär/-in seinem/ihrem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die
Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 21. April 2021, 16.00
Uhr (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99,
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at],
wobei die Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen ist,
per SWIFT: RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI"
angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben;
oder
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären/-innen ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts und der
sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung zur Verfügung, der jedoch
nicht ein besonderer Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ist.
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der
Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664
2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at [knap.rbi@anmeldestelle.at].
Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die
Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder über das HV-
Portal einzugeben. In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das
Stimmrecht nicht ausgeübt.
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den
Teilnahmeinformationen enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft
abrufbar sind.
F. Information für Aktionäre/-INNEN zur Datenverarbeitung
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von
Aktionären/-innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der
Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die "Teilnehmer/-in"), insbesondere
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail-
Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze
und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den
depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den Teilnehmern/-
innen selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der Anforderung
der Zugangsdaten und/oder der Erteilung von Vollmachten und durch Eingaben über
das HV-Portal. Die Teilnehmer/-innen sind grundsätzlich verpflichtet, der
Raiffeisen Bank International AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern/-innen ist für die
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die Dienstleister und
Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG, welche zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT-
sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Link Market Services GmbH,
Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien), erhalten von der Raiffeisen Bank
International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten
ausschließlich nach Weisung der Raiffeisen Bank International AG.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank
International AG auch personenbezogene Daten von Aktionären/-innen und deren
Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die
Finanzmarktaufsicht.
Die Daten der Teilnehmer/-innen werden nach Ende der jeweils anwendbaren
gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht.
Alle Teilnehmer/-innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf
Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts.
Diese Rechte können Teilnehmer/-innen gegenüber der Raiffeisen Bank
International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Raiffeisen Bank International AG
Group Data Privacy & Quality Governance
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
datenschutz@rbinternational.com [datenschutz@rbinternational.com]
+43 (0)1 71 707-8603
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft
abrufbar.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 429.920
eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen
Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren
Tochterunternehmen.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag
328.617.417. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Wien, im März 2021
Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10680372/0/o...
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX
Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien
Sprache: Deutsch
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Börsenradio Live-Blick, Di. 17.9.24: DAX startet stärker, auch Commerzbank gesucht, ein zusätzlicher Player in the Game
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Akt. Indikation: 17.16 / 17.20
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Bildnachweis
1.
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