Gastbeitrag, Gastbeiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
05.02.2021, 4380 Zeichen
Kryptowährungen und digital Währungen sind wohl das Zahlungsmittel der Zukunft der Vorreiter und wohl auch die bekannteste Kryptowährung der Szene ist Bitcoin. Der Handel mit der Währung boomt, denn jeder möchte ein Stückchen vom Kuchen abhaben und möglichst hohe Gewinne erzielen. Da ist es nicht unwahrscheinlich, dass bald die Frage aufkommt, wie man Bitcoin Gewinne versteuern muss.
Sieht man Bitcoins einmal aus steuerlicher Sicht, dann handelt es sich hierbei um keine Währung. Der Kauf und Verkauf von Kryptowährung unterliegt nicht der Abgeltungssteuer. Das hört sich prima an, aber dennoch ist natürlich das Finanzamt auf den Trend der Bitcoins aufmerksam geworden und schaut gerne einmal etwas genauer hin.
Kraken zählt zu den neuen angesagten Trading Plattformen und wie es bei allen Trading Plattformen und Brokern der Fall ist, sind gewisse Kosten vorhanden. Es können beispielsweise Kosten durch sogenannte Spreads entstehen, aber auch andere Gebühren können immer wieder anfallen. Jedoch lohnt es sich absolut die anfallenden Kosten der unterschiedlichen Trading-Plattformen miteinander zu vergleichen.
Zahlreiche Plattformen verzichten mittlerweile auf die Gebühren für die Nutzung ihrer Dienstleistung, die Spreads bleiben allerdings weiterhin bestehen, An- und Verkaufspreis sind immer leicht unterschiedlich. Selbstverständlich müssen sich die Plattformen auch irgendwie finanzieren, daher fällt eine Kommission oder eine Transaktionsgebühr an. Diese sind jedoch nicht immer pauschal geregelt, sondern können von dem Tradingvolumen abhängen.
Nationale Einzahlungen können Sie zudem bei beispielsweise Kraken völlig kostenlos vornehmen. Eine Auszahlung im Inland kosten mit 90 Cent nicht einmal einen Euro. Möchten Sie Geld aus dem Ausland einzahlen, so fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro an. Für eine Auszahlung ins Ausland werden Gebühren in Höhe von 60 Euro erhoben. Durch eine transparente Gebührenübersicht von Kraken kann man hier mit einem Vergleich beim Handel mit Kryptowährungen Geld sparen.
Bei der Besteuerung von Bitcoins sind zwei Werte besonders wichtig und die sollten Sie nicht aus den Augen verlieren. Wie hoch ist der Gewinn, den Sie mit Ihren Bitcoins erzielt haben und in welcher Zeitspanne haben Sie die Bitcoins besessen.
Haben Sie Ihre Bitcoins über ein Jahr behalten, ohne diese zu veräußern, dann ist der Verkauf absolut steuerfrei. Sie müssen den Gewinn dann nicht in Ihrer Steuererklärung angeben und es spielt auch keine Rolle wie hoch dieser Gewinn gewesen ist. Jetzt aber aufgepasst, denn möchten Sie Ihren Gewinn innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt sich auszahlen lassen bzw. haben Sie die Bitcoins in diesem Zeitraum wieder verkauft, dann gibt es eine steuerfreie Grenze in Höhe von 600 Euro. Ist der Gewinn dann nur um einen Euro höher, also würde es sich beispielsweise um 601 Euro handeln, dann müssen Sie den gesamten Gewinn versteuern.
Wie der Bitcoin steuerlich behandelt werden soll, ist noch nicht ganz geklärt. Momentan haben Sie noch die Wahl zwischen der FIFO- und der LIFO-Methode. Bei der LIFO-Methode müssen Sie genau umgekehrt vorgehen, was bedeutet, dass Sie die Bitcoins zuerst verkaufen, die Sie als letztes gekauft haben. Jede Methode kann ihre Vor- und Nachteile haben. Sie sollten jedoch wissen, egal für welche beiden Methoden Sie sich entscheiden mögen, haben Sie einmal eine Wahl getroffen, so können Sie diese nicht mehr rückgängig machen.
Haben Sie mit Kryptowährung gehandelt und dabei Verluste gemacht, so können Sie mit diesen Ihre Steuerlast mindern. Sie sollten jedoch wissen, dass Verluste, die entstanden sind prinzipiell auch nur mit Gewinnen aus dem gleichen Kalenderjahr verrechnet werden können.
Haben Sie in dem angegebenen Kalenderjahr keine Gewinne erzielen können, sondern nur Verluste, so können Sie diese aber auf die künftigen Jahre vortragen und mit künftigen Gewinnen, die Sie eventuell erzielen werden, gegenrechnen. Dies sollte man unbedingt beachten und nicht vergessen.
Ihre Gewinne müssen Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und eventuell anfallende Kirchensteuer. Immerhin handelt es sich bei Kryptowährung um ein privates Veräußerungsgeschäft.
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 111/365: Ö1 fragt, was der Broker eigentlich für ein Menschenschlag rein soziologisch betrachtet ist
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