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Golden Dawn führt luftgestützte VTEM-Messung durch, um größere Kupfer-Gold-Skarn- und Porphyrlagerstätten zu suchen

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14.01.2021, 10775 Zeichen

GOM NR Jan 9 15 (KMLG BL) (00071702).DOC

Vancouver, Kanada, 14. Januar 2021, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), (“Golden Dawn” oder das Unternehmen”), verkündet, dass es einen Subunternehmer mit einer luftgestützten geophysikalischen Vermessung über seinem Konzessionsgebiet Phoenix auf seinem Edelmetallprojekt Greenwood im Südosten von British Columbia beauftragt hat.

 

Geotech Ltd. wurde mit der luftgestützten Vermessung beauftragt und verwendet dafür sein eigenes helikoptergestütztes VTEM™-System (Versatile Time-domain Electromagnetic System). Laut Geotech “kombiniert das VTEM™-System oberflächennahe hochauflösende Widerstandstomographie und ein tief eindringendes System, was es zu einem kostengünstigen, so genannten fly-to-drill Werkzeug für den direkten Nachweis und die Kartierung macht. “Mit einer bewährten Tiefenerkennungsmöglichkeit für leitfähige Erzkörper unter 300-600m ist das VTEM™-System ideal für die Mineralexploration in der Tiefe.” Außerdem umfasst es einen hochempfindlichen Cäsium-Magnetometer für die Kartierung bodenmagnetischer Besonderheiten der geologischen Struktur und Lithologie.

 


VTEM™ (“helikoptergestütztes elektromagnetisches Zeitbereichsverfahren”, Vtem™ und Ztem™)-Anwendungen für die Goldexploration, Geotech Ltd., März 2010)

 

Die Vermessung wird die historische Mine Phoenix und die umgebenden Konzessionsgebiete abdecken, einschließlich Golden Crown und Lexington, wo untertägig abbaubare angezeigte und abgeleitete Ressourcen liegen, sowie das Konzessionsgebiet Tam O’Shanter, die eine geringgradige, viele Tonnen umfassende, abgeleitete Ressource abdeckt. Das Gesamtgebiet, das für Golden Dawn vermessen werden soll, beläuft sich auf 12.930 Hektar mit insgesamt 1.546 Linienkilometern. Die Vermessung soll in den ersten Februarwochen erfolgen und die Ergebnisse sollen anschließend innerhalb von 8 Wochen vorliegen. Die Ergebnisse sollen die Explorationsarbeiten auf neue Entdeckungen und Erweiterungen der bekannten Lagerstätten lenken.  

 

Schwerpunkt des Programms ist die Suche nach dem Ursprung des hydrothermalen Systems, das die erstklassige Kupfer-Gold-Skarnliegenschaft Phoenix formte. Die Gesamtproduktion von Phoenix wird mit 26.956.525 Tonnen Erz mit 230.050 Tonnen Kupfer, 30.715 Kilogramm (987.510 Unzen) Gold und 192.055 Kilogramm (6.174.700 Unzen) Silber dokumentiert (BC MEMPR Paper 1986-2). Die berechneten Gehalte betragen 0,85% Kupfer, 1,02 Gramm pro Tonne Gold und 7,12 Gramm pro Tonne Silber. (Bitte beachten Sie, dass die rückgewonnenen sowie die berechneten Kupferwerte in der früheren Pressemitteilung vom 15. Dezember 2020 falsch waren).

 

Neues Explorationsmodell

 

Die Lagerstätte Phoenix ist laut historischen Informationen nicht zur Tiefe hin offen. Phoenix besteht aus einer Gruppe von Skarnlagerstätten (Karbonatverdrängung) im triasischen Brooklyn-Kalkstein, der in einer Schichtenplatte auftritt, die von der Verwerfung Snowshoe, einer westlich einfallenden (listrischen) normalen Verwerfung, abgeschnitten wird. Als solche werden die Phoenix-Lagerstätten als oberer Teil eines großen Kupfer-Gold-Systems interpretiert, das westlich von seinem Ursprung versetzt wurde, der jetzt östlich der Mine Phoenix im Liegenden der Verwerfung Snowshoe liegen würde.

 

Mehrere Kupfer-Gold-Lagerstätten bilden ein Cluster nordöstlich von Phoenix, das den Ursprung des Systems darstellen könnte. Innerhalb dieses nordöstlichen Clusters gibt es 2 km nordöstlich von Phoenix einen nördlich verlaufenden Korridor aus historischen Minen. Weiter östlich liegt eine weitere Gruppe historischer Minen. Der nördlich verlaufende Korridor umfasst die historischen Minen Oro Denoro, Emma, Jumbo und Cyclops / Lancashire Lass, die Skarnlagerstätten, die sich im Brooklyn-Kalkstein entwickelten, abbauten. Diese Lagerstätten hängen wahrscheinlich mit einer nahegelegenen Granodiorit-Intrusion zusammen; der Trend aus Lagerstätten fällt mit einem Lobus der Lion Creek-Intrusion zusammen, die sich entlang der Basis des Brooklyn-Kalksteins erstreckt. Die östlichste Gruppe umfasst historische Minen, die sich auch auf Skarn-Lagerstätten im Brooklyn-Kalkstein entwickelten (BC Mine, Bluebell, R. Bell, und Tokyo). Gold- und Silbermineralisierung vom epithermalen Stil treten ebenfalls in diesen Gebieten auf und hängen möglicherweise mit den Ereignissen im Tertiär zusammen, die auch dazu führten, dass die Lagerstätte Phoenix von ihrem Ursprung verschoben wurde.

 

Darum geht man anhand der interpretierten Strukturverschiebung und Ähnlichkeiten bei der Kupfer-Gold-Mineralisierung vom Skarntyp davon aus, dass der Ursprung der Lagerstätte Phoenix unter der Verwerfung Snowshoe in der Nähe einer der zwei bekannten Gruppen von Skarnlagerstätten östlich bis nordöstlich von Phoenix liegt. Das Explorationsziel ist eine größere Kupfer-Gold-Skarnlagerstätte und möglicherweise eine intrusionsverbundene Kupfer-Gold-Lagerstätte vom Porphyr-Typ. 

 

 

 

Die Karten zeigen das Edelmetallprojekt Greenwood (oben) und das Gebiet von Phoenix (unten) mit interpretierter Verschiebungsrichtung des Phoenix-Minenclusters vom nördlich verlaufenden Korridor und dem östlichen Lagerstätten-Cluster.

 

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Pressemeldung Bezug genommen werden, von einem qualifizierten Sachverständigen geprüft, aber nicht verifiziert worden sind. Es sind weitere Arbeiten erforderlich, um zu verifizieren, dass diese historischen Aufzeichnungen korrekt sind.

 

Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

 

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.

 

Im Namen des Board of Directors von:

GOLDEN DAWN MINERALS INC.

 

gez: „Christopher R. Anderson“

Christopher R. Anderson

Chief Executive Officer

 

Weitere Informationen erhalten Sie über:

Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications (PR-Abteilung):

Tel: 604-488-3900

E-Mail: Office@goldendawnminerals.com

 

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 („Gesetz von 1933“) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

 

DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE.

 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als „Regulation Services Provider“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. 

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 



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    Golden Dawn führt luftgestützte VTEM-Messung durch, um größere Kupfer-Gold-Skarn- und Porphyrlagerstätten zu suchen


    14.01.2021, 10775 Zeichen

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    Vancouver, Kanada, 14. Januar 2021, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C | OTC Pink: GDMRD), (“Golden Dawn” oder das Unternehmen”), verkündet, dass es einen Subunternehmer mit einer luftgestützten geophysikalischen Vermessung über seinem Konzessionsgebiet Phoenix auf seinem Edelmetallprojekt Greenwood im Südosten von British Columbia beauftragt hat.

     

    Geotech Ltd. wurde mit der luftgestützten Vermessung beauftragt und verwendet dafür sein eigenes helikoptergestütztes VTEM™-System (Versatile Time-domain Electromagnetic System). Laut Geotech “kombiniert das VTEM™-System oberflächennahe hochauflösende Widerstandstomographie und ein tief eindringendes System, was es zu einem kostengünstigen, so genannten fly-to-drill Werkzeug für den direkten Nachweis und die Kartierung macht. “Mit einer bewährten Tiefenerkennungsmöglichkeit für leitfähige Erzkörper unter 300-600m ist das VTEM™-System ideal für die Mineralexploration in der Tiefe.” Außerdem umfasst es einen hochempfindlichen Cäsium-Magnetometer für die Kartierung bodenmagnetischer Besonderheiten der geologischen Struktur und Lithologie.

     


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    Die Lagerstätte Phoenix ist laut historischen Informationen nicht zur Tiefe hin offen. Phoenix besteht aus einer Gruppe von Skarnlagerstätten (Karbonatverdrängung) im triasischen Brooklyn-Kalkstein, der in einer Schichtenplatte auftritt, die von der Verwerfung Snowshoe, einer westlich einfallenden (listrischen) normalen Verwerfung, abgeschnitten wird. Als solche werden die Phoenix-Lagerstätten als oberer Teil eines großen Kupfer-Gold-Systems interpretiert, das westlich von seinem Ursprung versetzt wurde, der jetzt östlich der Mine Phoenix im Liegenden der Verwerfung Snowshoe liegen würde.

     

    Mehrere Kupfer-Gold-Lagerstätten bilden ein Cluster nordöstlich von Phoenix, das den Ursprung des Systems darstellen könnte. Innerhalb dieses nordöstlichen Clusters gibt es 2 km nordöstlich von Phoenix einen nördlich verlaufenden Korridor aus historischen Minen. Weiter östlich liegt eine weitere Gruppe historischer Minen. Der nördlich verlaufende Korridor umfasst die historischen Minen Oro Denoro, Emma, Jumbo und Cyclops / Lancashire Lass, die Skarnlagerstätten, die sich im Brooklyn-Kalkstein entwickelten, abbauten. Diese Lagerstätten hängen wahrscheinlich mit einer nahegelegenen Granodiorit-Intrusion zusammen; der Trend aus Lagerstätten fällt mit einem Lobus der Lion Creek-Intrusion zusammen, die sich entlang der Basis des Brooklyn-Kalksteins erstreckt. Die östlichste Gruppe umfasst historische Minen, die sich auch auf Skarn-Lagerstätten im Brooklyn-Kalkstein entwickelten (BC Mine, Bluebell, R. Bell, und Tokyo). Gold- und Silbermineralisierung vom epithermalen Stil treten ebenfalls in diesen Gebieten auf und hängen möglicherweise mit den Ereignissen im Tertiär zusammen, die auch dazu führten, dass die Lagerstätte Phoenix von ihrem Ursprung verschoben wurde.

     

    Darum geht man anhand der interpretierten Strukturverschiebung und Ähnlichkeiten bei der Kupfer-Gold-Mineralisierung vom Skarntyp davon aus, dass der Ursprung der Lagerstätte Phoenix unter der Verwerfung Snowshoe in der Nähe einer der zwei bekannten Gruppen von Skarnlagerstätten östlich bis nordöstlich von Phoenix liegt. Das Explorationsziel ist eine größere Kupfer-Gold-Skarnlagerstätte und möglicherweise eine intrusionsverbundene Kupfer-Gold-Lagerstätte vom Porphyr-Typ. 

     

     

     

    Die Karten zeigen das Edelmetallprojekt Greenwood (oben) und das Gebiet von Phoenix (unten) mit interpretierter Verschiebungsrichtung des Phoenix-Minenclusters vom nördlich verlaufenden Korridor und dem östlichen Lagerstätten-Cluster.

     

    Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die historischen Aufzeichnungen, auf die in dieser Pressemeldung Bezug genommen werden, von einem qualifizierten Sachverständigen geprüft, aber nicht verifiziert worden sind. Es sind weitere Arbeiten erforderlich, um zu verifizieren, dass diese historischen Aufzeichnungen korrekt sind.

     

    Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

     

    Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com verfügbar ist.

     

    Im Namen des Board of Directors von:

    GOLDEN DAWN MINERALS INC.

     

    gez: „Christopher R. Anderson“

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    Chief Executive Officer

     

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    Tel: 604-488-3900

    E-Mail: Office@goldendawnminerals.com

     

    Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie „erwartet”, „plant”, „antizipiert”, „glaubt”, „beabsichtigt”, „schätzt”, „prognostiziert”, „versucht”, „potentiell”, „Ziel”, „aussichtsreich” und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten „werden”, „würden”, „dürften”, „können”, „könnten” oder „sollten”. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken, dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren, die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und –abfrage der kanadischen Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw. Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw. werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 („Gesetz von 1933“) noch gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933) nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen Registrierungsverpflichtung besteht.

     

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    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

     



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