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Kore Mining gibt den Erhalt einstweiliger Verfügung und die Einreichung des Informationsrundschreibens der Unternehmensleitung für die Sonderversammlungen zur Genehmigung der Ausgliederung der Karus Gold

Magazine aktuell


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24.12.2020, 10254 Zeichen

 

Vancouver, British Columbia. 23. Dezember 2020 - KORE Mining Ltd. (TSXV: KORE | OTCQX: KOREF) („KORE“ oder das „Unternehmen“ - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/kore-mining-ltd/) gibt bekannt, dass das Unternehmen vom Obersten Gerichtshof der kanadischen Provinz British Columbia eine einstweilige Verfügung für seinen zuvor angekündigten vorgeschlagenen Arrangement-Plan (die „Vereinbarung“) erhalten hat, gemäß dem das Unternehmen plant, alle seine in British Columbia liegenden Goldexplorations-Assets („Spin-out“) an Karus Gold Corp. („Karus“ oder „Karus Gold“) zu übertragen.

 

Das Unternehmen hat außerdem das Informationsrundschreibens der Unternehmensleitung (das „Rundschreiben“) und zugehöriges Material für die Sonderversammlung der KORE-Aktionäre (die „Versammlung“) am 20. Januar 2021 unter seinem Profil auf SEDAR und auf der Website des Unternehmens unter www.koremining.com/specialmeeting abgelegt.

 

Wie bereits in der Pressemitteilung des Unternehmens vom 16. Dezember 2020 angekündigt, werden die Aktionäre des Unternehmens den Spin-out prüfen und über dessen Genehmigung abstimmen. Um wirksam zu sein, muss der Spin-out durch einen besonderen Beschluss genehmigt werden, der verabschiedet wird von: (a) mindestens 66 % der von KORE-Aktionären abgegebenen oder durch einen Bevollmächtigten auf der Versammlung vertretenen Stimmen und (b) der Mehrheit der abgegebenen Stimmen von Aktionären persönlich oder durch einen Bevollmächtigten in der Versammlung vertreten; nach Ausschluss der Stimmen derjenigen Aktionäre, deren Stimmen gemäß dem Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions (Schutz der Minderheitsaktionäre bei Sondertransaktionen, „MI 61-101“) ausgeschlossen werden müssen. Jeder Aktionär ist mit einer Stimme pro gehaltener KORE-Stammaktie berechtigt.

 

2176423 Ontario Ltd. (eine Gesellschaft, die von Herrn Eric Sprott nutznießend kontrolliert wird), die 25,75 % der derzeit ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien des Unternehmens hält, ist eine Insider- und Kontrollperson und wird gemäß MI 61-101 die einzige ausgeschlossene Stimme sein. 2176423 Ontario Ltd. ist der einzige Warrant-Inhaber von KORE und wird gemäß der Vereinbarung 1.750.000 Karus-Warrants zu einem Ausübungspreis von 0,75 Dollar pro Karus-Aktie erhalten, die für den gleichen Zeitraum wie die KORE-Warrants ausgeübt werden können.

 

Angesichts der anhaltenden COVID-19-Pandemie wird die Versammlung nur in virtueller Form abgehalten, wobei die Aktionäre aus der Ferne an der Versammlung teilnehmen können. Laut Planung wird die Versammlung am 20. Januar 2021 um 10:00 Uhr (Ortszeit Vancouver) beginnen. Die zum Geschäftsschluss am 17. Dezember 2020 eingetragenen Aktionäre haben Anspruch auf Benachrichtigung und Stimmabgabe auf der Versammlung.

 

Das Unternehmen begrüßt alle registrierten Aktionäre und ordnungsgemäß ernannten Stimmrechtsvertreter, die an der Online-Versammlung teilnehmen möchten, indem sie sich dem Live-Webcast unter https://web.lumiagm.com/204510194 anschließen. Wie üblich dürfen nur ordnungsgemäß ernannte Stimmrechtsvertreter während der Live-Versammlung abstimmen und an den Gesprächen beteiligen. Nicht registrierte Aktionäre und Gäste können die Online-Versammlung über den Live-Webcast unter demselben Link verfolgen.

 

Anweisungen zur Abstimmung und Teilnahme an der Online-Versammlung, einschließlich der Übermittlung von Fragen an das Management und an den Chairman des Board of Directors des Unternehmens, werden auf der Website des Unternehmens und auf der Online-Versammlungsplattform verfügbar sein. KORE ermutigt die Aktionäre, vor der Versammlung abzustimmen und ihre Stimmrechtsvertreter einzureichen.

 

Der Board of Directors hat festgestellt, dass der Spin-out im besten Interesse des Unternehmens liegt, und empfiehlt den KORE-Aktionären einstimmig, für den Spin-out zu stimmen.

 

Das Rundschreiben und andere Sitzungsmaterialien sind auf der Website des Unternehmens unter www.koremining.com/specialmeeting und unter dem Profil von KORE unter www.sedar.com verfügbar.

 

Weitere Informationen zu Karus Gold erhalten Sie unter www.koremining.com/Karus oder indem Sie uns unter karusgold@koremining.com kontaktieren.

 

Über KORE Mining

 

KORE ist zu 100 % Eigentümer eines Portfolios von fortgeschrittenen Goldexplorations- und Erschließungsprojekten in Kalifornien und British Columbia. KORE wird von dem strategischen Investor Eric Sprott unterstützt, der nach drei aufeinanderfolgenden Finanzierungen in den Jahren 2019 und 2020 jetzt eine Beteiligung von 26 % besitzt. KOREs Management und Board sind in Einklang mit den Aktionären und besitzen weitere 38 % der ausstehenden Basisaktien. KORE entwickelt aktiv ihre Goldprojekte Imperial und Long Valley und erkundet aggressive ihr gesamtes Portfolio an Explorationsprojekten.

 

Im Auftrag von KORE Mining Ltd

”Scott Trebilcock”

Chief Executive Officer

 

Karus Gold Spin Out Investor Support

David Jan

Tel.: 1-888-455-7620

karusgold@koremining.com

 

KORE Investor Relations

Arlen Hansen, KIN Communications

Tel.: 1-888-684-6730

kore@kincommunications.com

 

In Europa:

Swiss Ressource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

 

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

 

Warnhinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Informationen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die zukünftigen Operationen des Unternehmens und von Karus Gold sowie andere Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen. Zukunftsgerichtete Aussagen werden oft durch Begriffe wie wird", kann",plant", sollte", antizipiert",erwartet", beabsichtigt", zeigt an" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich, ohne Einschränkung, Aussagen über die zukünftigen Pläne und Ziele des Unternehmens und Karus Gold, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem der erwartete Zeitplan und das Datum des Abschlusses des Arrangements, die Fähigkeit von KORE, die Zustimmung der Aktionäre und des Gerichts zu erhalten, die Fähigkeit der Parteien, die anderen Bedingungen für den Abschluss des Arrangements rechtzeitig zu erfüllen, die zukünftige Börsennotierung von Karus Gold und der erwartete Zeitplan und Abschluss des erwarteten Bezugsrechtsangebots von Karus. Es kann nicht garantiert werden, dass das Arrangement abgeschlossen wird oder dass es zu den in dieser Pressemitteilung genannten Bedingungen abgeschlossen wird. Das Arrangement könnte in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen modifiziert oder beendet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen und alle Annahmen, auf denen sie beruhen, werden in gutem Glauben gemacht und spiegeln unsere derzeitige Einschätzung hinsichtlich der Richtung unseres Geschäfts wider. Das Management ist der Ansicht, dass diese Annahmen angemessen sind. Zukunftsgerichtete Informationen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen ausgedrückt oder impliziert werden.

 

Zu diesen Faktoren gehören unter anderem: der Abschluss des Arrangements zu den derzeit vorgesehenen Bedingungen, der Abschluss des Arrangements in Übereinstimmung mit dem derzeit erwarteten Zeitplan ohne unangemessene Verzögerung, die Erfüllung oder der Verzicht auf alle Bedingungen für den Abschluss des Arrangements zu gegebener Zeit und die Nichtbeendigung der Arrangement-Vereinbarung vor dem Abschluss des Arrangements, Annahmen und Erwartungen in Bezug auf den Börsenkurs von KORE und die künftige Börsennotierung von Karus Gold sowie andere Erwartungen und Annahmen im Zusammenhang mit dem Arrangement.

 

Zusätzlich zu der obigen Zusammenfassung werden zusätzliche Risiken und Ungewissheiten, die mit dem Unternehmen und seiner Geschäftstätigkeit verbunden sind, im Abschnitt "Risikofaktoren" in der Managementdiskussion und -analyse des Unternehmens für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschrieben, die am 27. April 2020 erstellt wurde und auf dem Emittentenprofil des Unternehmens auf www.sedar.com verfügbar ist. Zu den weiteren Risiken und Ungewissheiten gehören u. a: das Arrangement wird möglicherweise nicht zu den Bedingungen oder in Übereinstimmung mit dem Zeitplan, die derzeit in Betracht gezogen werden, oder überhaupt nicht abgeschlossen; das Unternehmen und Karus Gold haben im Zusammenhang mit dem Arrangement Ausgaben getätigt und müssen für diese Ausgaben unabhängig davon aufkommen, ob das Arrangement abgeschlossen wird oder nicht; das Unternehmen und Karus Gold sind möglicherweise nicht erfolgreich bei der Erfüllung der Bedingungen des Arrangements, einschließlich des Scheiterns, die Zustimmung der Aktionäre von KORE zu erhalten; die Möglichkeit nachteiliger Reaktionen oder Änderungen in den Geschäftsbeziehungen, die aus der Ankündigung oder dem Abschluss des Arrangements resultieren; das Scheitern, die erwarteten Vorteile des Arrangements zu realisieren; und andere Risiken, die dem aktuellen Geschäft von KORE inhärent sind und/oder Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von KORE liegen, die einen wesentlichen negativen Effekt auf KORE oder die Fähigkeit, das Arrangement zu vollziehen, haben könnten.

 

Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse, es sei denn, dies wird von den geltenden Wertpapiergesetzen verlangt. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Dementsprechend sollte sich der Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen.

 



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