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Sibanye-Stillwater: Ernennung eines Non-Executive Director

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21.12.2020, 7744 Zeichen

 

Johannesburg, 21. Dezember 2020. (https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) In Bezug auf Abschnitt 3.59 der Kotierungsanforderungen der JSE Limited gibt Sibanye-Stillwaters Board of Directors, die Ernennung von Sindiswa Victoria Zilwa (Sindi) zum unabhängigen Non-Executive Director des Konzerns mit Wirkung zum 1. Januar 2021 bekannt.

 

Sindi ist von Beruf Wirtschaftsprüferin und eine Expertin in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensführung. Sindi ist auch Chartered Director (SA) und verfügt über umfangreiche Erfahrung als Director im öffentlichen und privaten Sektor. Derzeit ist sie ein Non-Executive Director bei Discovery Holdings Limited, Metrofile Limited, Aspen Limited, Mercedes-Benz South Africa Limited und Tourvest Group (Pty) Limited und Gijima Limited. Sie ist Autorin von „The ACE Model-Winning Formula for Audit Committees“, das früher vom Institute of Directors zur Schulung von Mitgliedern des Prüfungsausschusses in Südafrika verwendet wurde, und Autorin von „Creating Board and Committee Effectiveness“. Sie ist Mitglied des South African Institute of Chartered Accountants und des Institute of Directors. Sindi war zuvor Non-Executive Chairman der Airports Company South Africa und ein Non-executive Director bei Woolworths Limited, Primedia Limited, Wiphold Limited, Ethos Private Equity, Institute of Directors, Alexkor Limited, Rebosis Limited, ATNS SOC Limited, AngloGold Ashanti Limited und zuvor war sie Vorsitzende des ständigen Ausschusses für Transformation der Business Unity South Africa. Sindi war Mitbegründerin und pensionierter Chief Executive Officer der Nkonki Incorporated. Sie hatte diese Stelle von 1998 bis 2016 inne.

 

Der Board of Directors begrüßt Sindi bei Sibanye-Stillwater und freut sich auf ihren wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des Konzerns.

 

Ende.

 

Ansprechpartner Investor Relations:

 

E-Mail: ir@sibanyestillwater.com

James Wellsted

Head of Investor Relations

Tel: +27 (0) 83 453 4014

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ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

 

Die Informationen in dieser Pressemitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der „Safe Harbour"-Bestimmungen des US-amerikanischen Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthalten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, einschließlich u.a. derer, die sich auf die Finanzlage von Sibanye Stillwater Limited („Sibanye-Stillwater" oder der „Konzern"), Geschäftsstrategien, Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen beziehen, sind notwendigerweise Schätzungen, die das beste Urteil der Geschäftsleitung und der Directors der Sibanye-Stillwater widerspiegeln.

 

Alle Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen und in dieser Mitteilung enthalten sind, können zukunftsgerichtete Aussagen sein. Zukunftsgerichtete Aussagen verwenden oft auch Wörter wie „wird", „Prognose", „Potenzial", „schätzen", „erwarten" und Wörter mit ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, da sie sich auf zukünftige Ereignisse und Umstände beziehen und im Lichte verschiedener wichtiger Faktoren, einschließlich der in diesem Haftungsausschluss dargelegten, betrachtet werden sollten. Die Leser werden davor gewarnt, sich unangemessen auf solche Aussagen zu verlassen.

 

Zu den wichtigen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften der Sibanye-Stillwater erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, gehören unter anderem unsere zukünftigen Geschäftsaussichten, unsere Finanzlage, unsere Schuldenposition und unsere Fähigkeit, den Verschuldungsgrad zu reduzieren, sowie die geschäftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in den USA, Südafrika, Simbabwe und anderswo; Pläne und Ziele des Managements für zukünftige Operationen; unsere Fähigkeit, die Vorteile von Streaming-Vereinbarungen oder Pipeline-Finanzierungen zu nutzen; unsere Fähigkeit, unsere Anleiheinstrumente zu bedienen; Änderungen der Annahmen, die der Schätzung der aktuellen Mineralvorräte und Ressourcen der Sibanye-Stillwater zugrunde liegen; die Fähigkeit, erwartete Effizienzen und andere Kosteneinsparungen in Verbindung mit vergangenen, laufenden und zukünftigen Akquisitionen sowie bei bestehenden Betrieben zu erzielen; unsere Fähigkeit, eine stabile Produktion im Projekt Blitz zu erreichen; den Erfolg der Geschäftsstrategie der Sibanye-Stillwater; Explorations- und Erschließungsaktivitäten; die Fähigkeit der Sibanye-Stillwater, die Anforderungen an einen nachhaltigen Betrieb zu erfüllen; Änderungen des Marktpreises von Gold, Platinmetallen und/oder Uran; das Auftreten von Gefahren im Zusammenhang mit untertägigem und übertägigen Gold-, PGMs- und Uranbergbau; das Auftreten von Arbeitsunterbrechungen und Arbeitskampfmaßnahmen; die Verfügbarkeit, die Bedingungen und den Einsatz von Kapital oder Krediten; Änderungen der einschlägigen Regierungsbestimmungen, insbesondere der Umwelt-, Steuer-, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften und neue Gesetze, die sich auf Wasser, Bergbau, Mineralrechte und Unternehmenseigentum auswirken, einschließlich aller Auslegungen dieser Gesetze, die Gegenstand von Streitigkeiten sein können; das Ergebnis und die Folgen potenzieller oder anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder behördlicher Verfahren oder anderer Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsfragen; Stromunterbrechungen, Einschränkungen und Kostensteigerungen; Versorgungsengpässe und Preissteigerungen bei den Produktionsmitteln; Wechselkursschwankungen, Währungsabwertungen, Inflation und andere makroökonomische geldpolitische Maßnahmen; das Auftreten vorübergehender Stilllegungen von Minen aufgrund von Sicherheitsvorfällen und ungeplanter Wartung; die Fähigkeit, Führungskräfte oder ausreichend technisch versierte Mitarbeiter einzustellen und zu halten, sowie deren Fähigkeit, eine ausreichende Vertretung von historisch benachteiligten Südafrikanern in Führungspositionen zu erreichen; Versagen von Informationstechnologie und Kommunikationssystemen; die Angemessenheit des Versicherungsschutzes; alle sozialen Unruhen, Krankheiten oder natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen in informellen Siedlungen in der Nähe einiger Betriebe der Sibanye-Stillwater sowie die Auswirkungen von HIV, Tuberkulose und die Ausbreitung anderer ansteckender Krankheiten wie des Coronavirus ("COVID-19"). Weitere Einzelheiten zu potenziellen Risiken und Ungewissheiten, die Sibanye-Stillwater betreffen, sind in den von Sibanye-Stillwater bei der Johannesburger Börse und der United States Securities and Exchange Commission eingereichten Unterlagen beschrieben.

 

Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf das Datum des Inhalts. Sibanye-Stillwater lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung oder Zusage ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren (außer in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang).

 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov,www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

 

 

 



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