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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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01.09.2020, 24519 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
01.09.2020
Wolford Aktiengesellschaft Bregenz, FN 68605 s ISIN AT0000834007 (die "Gesellschaft")
EINBERUFUNG
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch, 30. September 2020, um 10:00 Uhr (MEZ) in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, stattfindenden 33. ordentlichen Hauptversammlung der Wolford Aktiengesellschaft ein.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Die letzten Monate standen ganz im Zeichen der COVID-19 Pandemie und stellten uns alle vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen, vor welcher die Wolford AG steht, ist die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung.
Zurzeit lässt die geltende Regelung eine Präsenz-Hauptversammlung, als physische Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, zu.
Daher und in Anbetracht der vergleichsweise positiven Entwicklung der Pandemie in Österreich hat der Vorstand entschieden, dass die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als Präsenz-Hauptversammlung abgehalten wird.
Die Wolford AG stellt dabei sicher, dass sämtliche Anforderungen und Empfehlungen zur sicheren Durchführung der Hauptversammlung eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre steht für die Wolford AG dabei an erster Stelle. Die Gesellschaft hat zum Schutz der Teilnehmer Vorgaben und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 ausgearbeitet, die unten unter "Vorkehrungen aufgrund von COVID-19" erläutert werden und von den Aktionären und Aktionärinnen einzuhalten sind.
Den Aktionärinnen und Aktionären wird zu ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, vom Besuch der Hauptversammlung Abstand zu nehmen und die Dienste des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Dr. Knap in Anspruch zu nehmen (zur Vollmachterteilung unten unter "Vertretung durch Bevollmächtigte").
Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Krise behält sich die Wolford AG vor, die 33. ordentliche Hauptversammlung abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben (oder eine virtuelle Hauptversammlung einzuberufen) oder abzuberaumen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 ändern und eine verlässliche Durchführung nicht gesichert wäre oder eine Durchführung in Einklang mit den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben nicht durchführbar wäre.
Der Vorstand
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.4.2020 samt Anhang und Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichtes, des IFRS- Konzernabschlusses sowie des nichtfinanziellen Berichts (Nachhaltigkeitsbericht) zum 30.4.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie Bericht über das im UGB- Jahresabschluss zum 30.4.2020 ausgewiesene Bilanzergebnis 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019/20 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/20 4. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 5. Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und die entsprechende Änderung der Satzung in § 30 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen sind spätestens ab Mittwoch, 09. September 2020, im Internet unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar:
UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2020 samt Anhang und Lagebericht\nCorporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019/20\nIFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht sowie nichtfinanzieller Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht)\nBericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2019/20\nVergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates\nGemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5\nBeschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6\nSatzungsgegenüberstellung zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Änderung\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht\nFormulare für den Widerruf einer Vollmacht\ndiese Einberufung\nDer vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab Mittwoch, 09. September 2020, auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. Die Vorgaben und Maßnahmen können je nach weiterer Entwicklung der COVID-19-Pandemie, allenfalls auch kurzfristig, adaptiert werden. Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist Sonntag, 20. September 2020, 24:00 Uhr MEZ.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 25. September 2020, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] wobei die Depotbestätigung als elektronisches Dokument im PDF-Format mit einer qualifizierten elektronischen Signatur anzuschließen ist
Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH Elsenheimerstrasse 61 80687 München
Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type 598) unter Angabe der ISIN AT0000834007
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung der Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 3 genügen lässt
Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und (Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird
3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des Aktionärs
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
5. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Sonntag, 20. September 2020, 24:00 Uhr MEZ) beziehen.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.
Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Dienstag, 29. September 2020, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen:
Per Telefax +49 (0) 89 30903 74675
Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH Elsenheimerstrasse 61 80687 München
Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type 598) unter Angabe der ISIN AT0000834007
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings nicht zwingend.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich zu stellen ("schriftlich" bedeutet (i) Originaldokument samt eigenhändiger Unterfertigung oder firmenmäßiger Zeichnung durch jeden Antragsteller, (ii) elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SVG oder (iii) eine über das SWIFT-Kommunikationsnetz versandte Erklärung in Textform) und muss bis spätestens Mittwoch, 09. September 2020, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Montag, 21. September 2020, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410 oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, verwiesen.
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. § 110 Abs 1 AktG nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zugänglich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 48.848.227,77 EUR. Die Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene Aktien, woraus der Gesellschaft keine Rechte zustehen (eigene Aktien unterliegen einem Stimmverbot). Es gibt somit insgesamt 6.631.011 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Aktien.
Datenschutzinformation
In Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft werden von der Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre verarbeitet. Dies sind insbesondere die in der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG enthaltenen und sonst vom Aktionär bekannt gegeben Daten (Name bzw Firma, Anschrift und Code des Ausstellers der Depotbestätigung; Name, Anschrift und Geburtsdatum des Aktionärs; Depotnummer oder sonstige Bezeichnung des Depots; Anzahl und gegebenenfalls Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN; Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht; Angaben zu einem allenfalls vom Aktionär benannten Bevollmächtigten; gegebenenfalls Nummer der Stimmkarte). Die Gesellschaft ist hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten wie folgt: Wolford AG, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, Österreich. Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft kann unter datenschutz@wolford.com [datenschutz@wolford.com] erreicht werden.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und die Abwicklung der Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich Erstellung der Teilnehmerliste und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, welche rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO vorsehen. Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre erfolgt bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß § 117 AktG aufgenommen werden müssen, sind gemäß § 120 Abs 4 AktG als Teil des notariellen Protokolls an das zuständige Firmenbuchgericht zu übermitteln. Von der Gesellschaft wird als Dienstleister die Computershare Deutschland GmbH, Elsenheimerstrasse 61, 80687 München, Deutschland, herangezogen, die in Bezug auf die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO tätig wird.
Hinsichtlich der von der Gesellschaft verarbeiteten personenbezogenen Daten steht den Aktionären das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art 16 DSGVO) oder Löschung (Art 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO) bzw auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Weiters haben die Aktionäre ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). In Österreich ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien. Soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) steht den betroffenen Personen auch ein Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO) zu.
Vorkehrungen aufgrund von COVID-19
Die Gesellschaft trifft zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 insbesondere folgende Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmer:
beim Betreten des Versammlungsortes haben die Teilnehmer ihre Kontaktdaten für ein allfälliges Contact Tracing bekanntzugeben;\nnur jeder 2. Platz ist zu besetzen, sofern die Teilnehmer nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören;\nwährend der Hauptversammlung haben die Teilnehmer einen Mund-Nasenschutz zu tragen;\nvon einer Bewirtung der Teilnehmer während oder im Anschluss an die Hauptversammlung wird Abstand genommen;\nallgemeine Abstandsregeln sind zu beachten (insbesondere ist grundsätzlich ein Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu halten);\nallgemeine Hygieneregeln sind zu beachten (insbesondere sind die Hände regelmäßig und gründlich zu reinigen sowie hohe Kontaktintensitäten mit anderen Teilnehmern, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu vermeiden);\nwährend der Hauptversammlung wird die Gesellschaft für eine ausreichende Raumlüftung sorgen.\nSollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.
Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre um Verständnis für diese Vorkehrungen und bedanken uns vorab für die Nutzung der Dienste des Stimmrechtsvertreters Dr. Knap (zur Vollmachtserteilung oben unter "Vertretung durch Bevollmächtigte").
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre, die die Dienste des Stimmrechtsvertreters nicht in Anspruch nehmen, gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr.
Bregenz, im September 2020
Der Vorstand

Emittent: Wolford Aktiengesellschaft Wolfordstrasse 1 A-6900 Bregenz Telefon: +43(0) 5574 690-1258 FAX: +43(0) 5574 690-1410 Email: investor@wolford.com WWW: http://company.wolford.com ISIN: AT0000834007 Indizes: ATX GP Börsen: New York, Wien, Frankfurt Sprache: Deutsch

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Wolford
Akt. Indikation:  2.72 / 3.52
Uhrzeit:  13:03:50
Veränderung zu letztem SK:  0.00%
Letzter SK:  3.12 ( 6.12%)



 

Bildnachweis

1. Wolford Headquarter (Bild: Wolford)   >> Öffnen auf photaq.com

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    Der Vorstand
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    Unterlagen zur Hauptversammlung
    Folgende Unterlagen sind spätestens ab Mittwoch, 09. September 2020, im Internet unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar:
    UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2020 samt Anhang und Lagebericht\nCorporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019/20\nIFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht sowie nichtfinanzieller Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht)\nBericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2019/20\nVergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates\nGemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5\nBeschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6\nSatzungsgegenüberstellung zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen Änderung\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht\nFormulare für den Widerruf einer Vollmacht\ndiese Einberufung\nDer vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab Mittwoch, 09. September 2020, auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. Die Vorgaben und Maßnahmen können je nach weiterer Entwicklung der COVID-19-Pandemie, allenfalls auch kurzfristig, adaptiert werden. Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.
    Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist Sonntag, 20. September 2020, 24:00 Uhr MEZ.
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 25. September 2020, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
    (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
    Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] wobei die Depotbestätigung als elektronisches Dokument im PDF-Format mit einer qualifizierten elektronischen Signatur anzuschließen ist
    Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH Elsenheimerstrasse 61 80687 München
    Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type 598) unter Angabe der ISIN AT0000834007
    (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung der Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 3 genügen lässt
    Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675
    Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
    Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
    1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)
    2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und (Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird
    3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des Aktionärs
    4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
    5. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Sonntag, 20. September 2020, 24:00 Uhr MEZ) beziehen.
    Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.
    Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer Übertragung der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.
    Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
    Vertretung durch Bevollmächtigte
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
    Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
    Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Dienstag, 29. September 2020, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen:
    Per Telefax +49 (0) 89 30903 74675
    Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
    Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH Elsenheimerstrasse 61 80687 München
    Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type 598) unter Angabe der ISIN AT0000834007
    Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
    Persönlich: bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
    Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https:// company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings nicht zwingend.
    Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.
    Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor- relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].
    Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
    Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben.
    Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich zu stellen ("schriftlich" bedeutet (i) Originaldokument samt eigenhändiger Unterfertigung oder firmenmäßiger Zeichnung durch jeden Antragsteller, (ii) elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur iSd § 4 Abs 1 SVG oder (iii) eine über das SWIFT-Kommunikationsnetz versandte Erklärung in Textform) und muss bis spätestens Mittwoch, 09. September 2020, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
    Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, verwiesen.
    Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Montag, 21. September 2020, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410 oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht.
    Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, verwiesen.
    Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. § 110 Abs 1 AktG nur dann in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
    Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
    Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zugänglich.
    Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den Vorstand gestellt werden.
    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
    Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 48.848.227,77 EUR. Die Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene Aktien, woraus der Gesellschaft keine Rechte zustehen (eigene Aktien unterliegen einem Stimmverbot). Es gibt somit insgesamt 6.631.011 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Aktien.
    Datenschutzinformation
    In Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft werden von der Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre verarbeitet. Dies sind insbesondere die in der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG enthaltenen und sonst vom Aktionär bekannt gegeben Daten (Name bzw Firma, Anschrift und Code des Ausstellers der Depotbestätigung; Name, Anschrift und Geburtsdatum des Aktionärs; Depotnummer oder sonstige Bezeichnung des Depots; Anzahl und gegebenenfalls Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN; Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht; Angaben zu einem allenfalls vom Aktionär benannten Bevollmächtigten; gegebenenfalls Nummer der Stimmkarte). Die Gesellschaft ist hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten wie folgt: Wolford AG, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, Österreich. Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft kann unter datenschutz@wolford.com [datenschutz@wolford.com] erreicht werden.
    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und die Abwicklung der Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich Erstellung der Teilnehmerliste und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, welche rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO vorsehen. Die Speicherung der personenbezogenen Daten der Aktionäre erfolgt bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß § 117 AktG aufgenommen werden müssen, sind gemäß § 120 Abs 4 AktG als Teil des notariellen Protokolls an das zuständige Firmenbuchgericht zu übermitteln. Von der Gesellschaft wird als Dienstleister die Computershare Deutschland GmbH, Elsenheimerstrasse 61, 80687 München, Deutschland, herangezogen, die in Bezug auf die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO tätig wird.
    Hinsichtlich der von der Gesellschaft verarbeiteten personenbezogenen Daten steht den Aktionären das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art 16 DSGVO) oder Löschung (Art 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 DSGVO) bzw auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Weiters haben die Aktionäre ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art 77 DSGVO). In Österreich ist die zuständige Aufsichtsbehörde die Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien. Soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) steht den betroffenen Personen auch ein Widerspruchsrecht (Art 21 DSGVO) zu.
    Vorkehrungen aufgrund von COVID-19
    Die Gesellschaft trifft zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 insbesondere folgende Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmer:
    beim Betreten des Versammlungsortes haben die Teilnehmer ihre Kontaktdaten für ein allfälliges Contact Tracing bekanntzugeben;\nnur jeder 2. Platz ist zu besetzen, sofern die Teilnehmer nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören;\nwährend der Hauptversammlung haben die Teilnehmer einen Mund-Nasenschutz zu tragen;\nvon einer Bewirtung der Teilnehmer während oder im Anschluss an die Hauptversammlung wird Abstand genommen;\nallgemeine Abstandsregeln sind zu beachten (insbesondere ist grundsätzlich ein Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu halten);\nallgemeine Hygieneregeln sind zu beachten (insbesondere sind die Hände regelmäßig und gründlich zu reinigen sowie hohe Kontaktintensitäten mit anderen Teilnehmern, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu vermeiden);\nwährend der Hauptversammlung wird die Gesellschaft für eine ausreichende Raumlüftung sorgen.\nSollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordent... hauptversammlung/ zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.
    Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre um Verständnis für diese Vorkehrungen und bedanken uns vorab für die Nutzung der Dienste des Stimmrechtsvertreters Dr. Knap (zur Vollmachtserteilung oben unter "Vertretung durch Bevollmächtigte").
    Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre, die die Dienste des Stimmrechtsvertreters nicht in Anspruch nehmen, gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
    Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr.
    Bregenz, im September 2020
    Der Vorstand

    Emittent: Wolford Aktiengesellschaft Wolfordstrasse 1 A-6900 Bregenz Telefon: +43(0) 5574 690-1258 FAX: +43(0) 5574 690-1410 Email: investor@wolford.com WWW: http://company.wolford.com ISIN: AT0000834007 Indizes: ATX GP Börsen: New York, Wien, Frankfurt Sprache: Deutsch

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    SportWoche Podcast #126: Borussia Dortmund - vor dem CL-Auftakt 2024/25 erklärt ein Aktienanalyst seinen Bewertungsansatz




    Wolford
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    Uhrzeit:  13:03:50
    Veränderung zu letztem SK:  0.00%
    Letzter SK:  3.12 ( 6.12%)



     

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