06.07.2020, 1970 Zeichen
Die Oberbank ist mit einer neuen Klage von Unicredit und Cabo konfrontiert. "Von den Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG (FN 150714p) und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) ist eine Klage auf Anfechtung von Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 gemäß §§ 195 ff AktG bei der Emittentin eingelangt", informiert die Oberbank.
Begehrt werde die Anfechtung, hilfsweise die Feststellung der Nichtigkeit der Beschlussfassung über die Entlastung von Franz Gasselsberger, Josef Weißl und Florian Hagenauer als Mitglieder des Vorstandes, der Beschlussfassung auf Entlastung von Herta Stockbauer, Ludwig Andorfer, Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger sowie auf Nichtentlastung von Gregor Hofstätter-Pobst, der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur Alpenländische Garantie - Gesellschaft, der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zur Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H., der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zu Zahlungen und sonstigen Leistungen an BKS, BTV, G3B und Wüstenrot und der ablehnenden Beschlussfassung über den Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung zu Zahlungen oder sonstigen Leistungen an Aktionäre/"befreundete Investoren", wie es heißt.
Die Klägerinnen begehren weiters die gerichtliche Feststellung, dass i) sämtlichen Vorstandsmitgliedern die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, den Aufsichtsratsmitgliedern Herta Stockbauer, Ludwig Andorfer, Gerhard Burtscher und Wolfgang Pischinger die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 verweigert wurde, dem Aufsichtsratsmitglied Gregor Hofstätter-Pobst die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 erteilt wurde sowie die Durchführung der zu den Tagesordnungspunkten 14, 15, 17 und 18 beantragten Sonderprüfungen beschlossen wurde.
Nach Auffassung des Vorstandes der Emittentin ist die Klage unberechtigt.
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