19.05.2020,
31600 Zeichen
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
19.05.2020
STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
16. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE
am Freitag, dem 19.6.2020, um 10:00 Uhr
in STRABAG SE, 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Veranstaltungsraum "Gironcoli
Kristall". Die Hauptversammlung wird im Sinne des COVID-19-GesG idgF und der
darauf basierenden Verordnung (COVID-19-GesV, BGBl II 140/2020) als "virtuelle
Hauptversammlung" durchgeführt.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!
Die globale COVID-19-Pandemie stellt für alle eine besondere Herausforderung
dar. Zur Eindämmung der Pandemie sind sehr weitreichende gesetzliche und
behördliche Beschränkungen festgelegt worden, die der Durchführung von
Präsenzhauptversammlungen entgegenstehen. Mit dem Gesellschaftsrechtlichen
COVID-19-Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen virtuell
durchzuführen.
Unabhängig davon, ob gesetzliche/behördliche Beschränkungen in dieser Form
weiter in Kraft bleiben, wird - auch zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre,
Organe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie sonstigen Teilnehmerinnen und
Teilnehmer - die Hauptversammlung der STRABAG SE am 19.6.2020 als virtuelle
Hauptversammlung gemäß den Bestimmungen des COVID-19-GesG und der darauf
basierenden Verordnung (COVID-19-GesV) durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der STRABAG SE am 19.6.2020
Aktionärinnen und Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Ihrer
Aktionärsrechte gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV finden Sie in dieser Einberufung
der Hauptversammlung. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen dazu werden
gemäß § 3 Abs 3 COVID-19-GesV bis spätestens 29.5.2020 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.strabag.com bereitgestellt.
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung werden nach der Beurteilung
des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionärinnen und
Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.
Eine Verschiebung der Hauptversammlung auf einen späteren Zeitpunkt wäre - auch
wegen der europarechtlichen Durchführungsfrist (sechs Monate nach Ablauf des
Geschäftsjahrs gemäß Art 54 Abs 1 SE-VO) - nur eingeschränkt möglich. Die
Gesellschaft behält sich dennoch vor, die Hauptversammlung abzusagen,
insbesondere für den Fall, dass sich die Rahmenbedingungen ändern und eine
verlässliche Durchführung nicht gesichert wäre.
Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung erfolgt auch zum Schutz der
Aktionärinnen und Aktionäre. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass es nicht
möglich ist, dass Aktionärinnen und Aktionäre am 19.6.2020 selbst zur
Hauptversammlung kommen können.
Der Vorstand
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Konsolidiertem Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
II. INFORMATIONEN ZUR VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG UND ZU ORGANISATORISCHEN UND
TECHNISCHEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME
Die 16. Ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE wird im Sinne des COVID-19-
GesG idgF und der darauf basierenden Verordnung (COVID-19-GesV, BGBl II 140/
2020) als "virtuelle Hauptversammlung" stattfinden. Die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV werden hiermit bekannt gegeben.
Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen zu diesen organisatorischen und
technischen Voraussetzungen werden gemäß § 3 Abs 3 COVID-19-GesV bis spätestens
29.5.2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com
bereitgestellt.
1. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird in Echtzeit im Internet übertragen. Alle Aktionärinnen
und Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 19.6.2020 ab
ca. 10:00 Uhr im Internet unter www.strabag.com verfolgen. Dadurch hat jede
Aktionärin und jeder Aktionär die Möglichkeit, der Hauptversammlung durch diese
optische und akustische Einwegverbindung in Echtzeit zu folgen.
Technische Voraussetzungen auf Seiten der Aktionärinnen und Aktionäre sind ein
leistungsfähiger Internetzugang sowie ein internetfähiges Empfangsgerät zur Ton-
und Videowiedergabe über einen Internetbrowser. Eine Anmeldung oder ein Login
sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
2. Vertretung der Aktionärinnen und Aktionäre durch besondere
Stimmrechtsvertreter
In der virtuellen Hauptversammlung ist es nicht möglich, dass Aktionärinnen und
Aktionäre physisch anwesend sind. Die Stimmabgabe, eine allfällige Stellung von
Beschlussanträgen oder die Erhebung eines Widerspruchs durch Aktionärinnen und
Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV
ausschließlich durch einen der vier nachstehenden, von der Gesellschaft
unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, dessen Kosten die Gesellschaft
trägt, erfolgen:
1.
Florian Beckermann
c/o Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Vienna,
Tel. +43 1 8763343-30
E-Mail: beckermann.strabag@computershare.de
2. MMag.
Thomas Niss
c/o Coown Technologies GmbH, Own360.app, Gusshausstraße 3/2, 1040 Vienna,
Tel. +43 1 890 248 1
E-Mail: niss.strabag@computershare.de
3. Rechtsanwalt Mag. Christian Thaler
c/o Schindler Rechtsanwälte GmbH, Kohlmarkt 8-10, 1010 Vienna,
Tel. +43 1 512 2613 600
E-Mail: thaler.strabag@computershare.de
4. Rechtsanwalt Mag.
Gernot Wilfling,
c/o Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6, 1010 Vienna,
Tel. +43 1 5358008
E-Mail: wilfling.strabag@computershare.de
Zur Stimmabgabe, allfälligen Stellung von Beschlussanträgen oder der Erhebung
eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung muss einer der oben
genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ausgewählt und bevollmächtigt werden.
Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und
das Widerspruchsrecht nur gemäß Weisung ausüben.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewählten
Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem Stimmrechtsvertreter Aufträge zur
Antragstellung oder zur Erhebung eines Widerspruchs zu einem oder mehreren
Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden sollen.
Für die vier besonderen Stimmrechtsvertreter sind Vollmachtsformulare auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar sowie auch ein
Formular für den allfälligen Widerruf der Vollmacht. Wir bitten, im Interesse
einer reibungslosen Abwicklung die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus den den Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformularen.
Zur Erleichterung der Abwicklung senden Sie die von Ihnen ausgefüllte Vollmacht
(in Textform) bitte so zeitgerecht ab, dass diese bis 18.6.2020, 16:00 Uhr, auf
einem der folgenden Kommunikationswege einlangt:
Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben
angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter
unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht und Weisungen.
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung
von Vollmachten zur Verfügung:
Per Post oder Boten
STRABAG SE Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Per Telefax
+49 89 30903 74675
Per SWIFT
COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 bzw. Nummer der
Namensaktie im Text angeben)
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Übergabe einer Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung nicht möglich ist.
Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär widerrufen
werden. Die voranstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn
er der Gesellschaft zugegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der
virtuellen Hauptversammlung auch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
notwendig ist, die zeitgerecht bis spätestens 16.6.2020 bei der Gesellschaft
eintreffen muss (siehe Punkt IV.).
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre
Das Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 118 AktG kann in der
virtuellen Hauptversammlung wie folgt ausgeübt werden:
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen vorab per E-Mail an
die Adresse Fragen.HV2020 [Fragen.HV2020@strabag.com]@strabag.com zu senden und
zwar wenn möglich so, dass diese am 2. Tag vor der Hauptversammlung, das ist
Mittwoch, der 17.6.2020, bei der Gesellschaft einlangen.
Dadurch können die Antworten vorab vorbereitet werden und es wird eine zügige
Behandlung in der Hauptversammlung ermöglicht.
Bitte verwenden Sie für Ihre Fragen das auf der Internetseite der Gesellschaft
www.strabag.com [http://www.strabag.com/] zur Verfügung gestellte
Fragenformular, um eine möglichst effiziente Abwicklung zu unterstützen.
Fragen können auch mit einfacher E-Mail übermittelt werden. Die E-Mail ist mit
Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß § 13 Abs 2
AktG).
Zwecks Prüfung Ihrer Identität als Aktionärin oder Aktionär für die Übermittlung
der Fragen verwenden Sie bitte die in dem Vollmachtsformular für Ihren
besonderen Stimmrechtsvertreter - in dem dafür vorgesehenen Feld - angegebene E-
Mail-Adresse. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vollmachtsformular bestätigen Sie,
dass nur Sie Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben.
Wird in dem Vollmachtsformular keine E-Mail-Adresse der Aktionärin oder des
Aktionärs bekannt gegeben oder werden Fragen von einer anderen E-Mail-Adresse
gesendet, muss die Person des Erklärenden durch Name/Firma und Geburtsdatum/
Firmenbuchnummer der Aktionärin oder des Aktionärs genannt werden.
Sollten während der Durchführung der Hauptversammlung Zweifel an der Identität
einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers aufkommen, behält sich die
Gesellschaft vor, diese auf geeignete Weise zu prüfen.
Im Falle der Ausübung des Auskunftsrechts durch einen Bevollmächtigten ist auch
ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die
besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunftsrechts nicht
bevollmächtigt werden können.
4. Rechte während der Hauptversammlung
Eine Aktionärin oder ein Aktionär kann auch noch während der virtuellen
Hauptversammlung Fragen per einfacher E-Mail an Fragen.HV2020
[Fragen.HV2020@strabag.com]@strabag.com übermitteln (siehe voranstehend zum
Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre).
Die bei der Gesellschaft von Aktionärinnen oder Aktionären vor oder während der
Hauptversammlung eingegangen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe
des § 118 AktG durch den Vorsitzenden oder einer von diesem bestimmten Person
verlesen.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung
zeitlich strukturieren und insbesondere während der Hauptversammlung einen
bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.
Ebenso kann die Aktionärin oder der Aktionär dem jeweils bevollmächtigten
besonderen Stimmrechtsvertreter bis zu den vom Vorsitzenden in der
Hauptversammlung bestimmten Zeitpunkten per E-Mail Instruktionen erteilen (oder
ändern), insbesondere Weisungen zur Stimmabgabe, zur Erstattung von Anträgen
aber auch zum Erheben von Widersprüchen. Bitte beachten Sie, dass der besondere
Stimmrechtsvertreter für die Aktionärin bzw. den Aktionär das Fragerecht aber
nicht ausübt.
Bitte senden Sie für etwaige Instruktionen eine einfache E-Mail an die unter
Punkt 2. genannte E-Mail-Adresse Ihres besonderen Stimmrechtsvertreters. Die E-
Mail ist mit Ihrem Namen zu beenden (Nachbildung der Namensunterschrift gemäß §
13 Abs 2 AktG). Verwenden Sie bitte für die Prüfung Ihrer Identität und der
Übereinstimmung mit der erteilten Vollmacht die im Vollmachtsformular angegebene
E-Mail-Adresse oder nennen Sie die Person des Erklärenden durch Name/Firma und
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionärin oder des Aktionärs, wenn Sie eine
andere E-Mail-Adresse verwenden (siehe voranstehend zu den entsprechenden
Anforderungen bei der Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und
Aktionäre).
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung mit Ihrem besonderen
Stimmrechtsvertreter nur per E-Mail kommuniziert werden kann und nicht per
Telefon.
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 29.5.2020 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com [http://www.strabag.com/
] zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht\nKonsolidierter Corporate Governance-Bericht\nKonsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen\nKonsolidierter Nichtfinanzieller Bericht\nVorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns\nBericht des Aufsichtsrats\njeweils für das Geschäftsjahr 2019;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7\nErklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 87 Abs 2a letzter Satz AktG\nVergütungspolitik für den Vorstand\nVergütungspolitik für den Aufsichtsrat\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht an die vier von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht\nvollständiger Text dieser Einberufung\ngegebenenfalls ergänzende und/oder geänderte Informationen zu organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung\nIV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9.6.2020
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle
von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, dass Aktionärinnen oder
Aktionäre selbst zum Hauptversammlungsort kommen und an der Hauptversammlung
physisch teilnehmen können (virtuelle Hauptversammlung).
Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 16.6.2020
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform:
Per Post oder Boten
STRABAG SE
Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Per SWIFT
COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text
angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 2 genügen lässt:
Per Telefax
+49 89 30903 74675
Per E-Mail
anmeldestelle@computershare.de, wobei die Depotbestätigungen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
[Bei Fragen von in- und ausländischen Kreditinstituten zur Ausstellung von
Depotbestätigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt
werden:
telefonisch: +43 800 880890
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de]
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,\nAngaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, ISIN AT000000STR1,\nDepotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 9.6.2020 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Namensaktien
Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche Aktionärinnen oder Aktionäre zur
Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der
Gesellschaft spätestens am 16.6.2020 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugeht:
Per Post oder Boten
STRABAG SE
Hauptversammlung
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Per Telefax
+49 89 30903 74675
Per E-Mail
anmeldestelle@computershare.de, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT
COMRGB2L(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text
angeben)
Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS
DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die oder der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen
in dieser Einberufung Punkt IV nachgewiesen hat, hat grundsätzlich das Recht
Vertreterinnen bzw. Vertreter zu bestellen, die im Namen der Aktionärin bzw. des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnehmen und dieselben Rechte wie die
Aktionärin bzw. der Aktionär haben, die oder den sie oder er vertritt.
Für die virtuelle Hauptversammlung am 19.6.2020 gilt allerdings die
Besonderheit, dass zur Stimmabgabe, Stellung von Beschlussanträgen und Erhebung
eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich einer der
oben unter Punkt II genannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen
ist.
Die Bevollmächtigung von anderen Personen als jene der vier besonderen
Stimmrechtsvertreter für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen
Hauptversammlung ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht möglich.
Zulässig ist jedoch die Bevollmächtigung anderer Personen zur Ausübung sonstiger
Rechte, insbesondere des Auskunftsrechts.
Werden andere Personen als einer der vier von der Gesellschaft namhaft gemachten
besonderen Stimmrechtsvertreter von Aktionärinnen bzw. Aktionären zur Vertretung
bevollmächtigt, etwa das depotführende Kreditinstitut, ist zu beachten, dass
durch eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt werden muss,
dass für die Ausübung des Stimmrechts, der Stellung von Beschlussanträgen und
des Widerspruchsrechts in der virtuellen Hauptversammlung selbst einer der vier
besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird.
Für die Erteilung der Vollmacht gilt die Textform (§ 13 Abs 2 AktG). Hat die
Aktionärin bzw. der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Eine erteilte Vollmacht kann von der Aktionärin bzw. dem Aktionär widerrufen
werden. Die Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der
Gesellschaft zugegangen ist.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109,
110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 62 Abs 1
SE-Gesetz iVm § 109 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen
bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche
Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am
29.5.2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Frau
Mag.
Diana Neumüller-Klein, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen bzw. Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV)
verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung nach
Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 9.6.2020 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177 oder an 1220 Wien, Donau-
City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Frau Mag. Diana Neumüller-
Klein, oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com zugeht, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt
IV) verwiesen.
Die Vorschläge werden spätestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.strabag.com veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach Art 53 SE-VO iVm § 118
AktG
Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage
des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung gemäß den unter Punkt
II erläuterten Modalitäten ausgeübt werden.
4. Anträge von Aktionärinnen bzw. Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119
AktG
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. In der virtuellen Hauptversammlung am 19.6.2020
können Aktionärinnen bzw. Aktionäre Anträge nur durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter stellen (siehe dazu die Erläuterungen unter Punkt II.). Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von
Aktionärinnen bzw. Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am
9.6.2020 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person
über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten, anzuschließen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere
Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
der Abstimmung.
5. Informationen auf der Internetseite
Die Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.strabag.com zugänglich.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich
von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG
nicht zu berücksichtigen ist.
2. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 110.000.000,-- und ist zerlegt in 110.000.000 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 110.000.000 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
7.400.000 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das
Stimmrecht.
3. Information für Aktionärinnen und Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw.
des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen bzw. Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw. Aktionären
ist für die Teilnahme von Aktionärinnen bzw. Aktionären und deren Vertreterinnen
bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c)
DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG
SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notariaten, Rechtsanwaltskanzleien, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG SE mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Nimmt eine Aktionärin bzw. ein Aktionär durch Bevollmächtigung eines der
besonderen Stimmrechtsvertreter an der virtuellen Hauptversammlung teil, können
alle vertretenen Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und
Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle
anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen bzw. Einsicht
verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a.
Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Bitte beachten Sie, dass eine
Einsicht von Aktionärinnen bzw. Aktionären in das Teilnehmerverzeichnis in der
virtuellen Hauptversammlung nur durch den bevollmächtigten besonderen
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden kann. Die STRABAG SE ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht,
sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht
mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer-
und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche
von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der
STRABAG SE gegen Aktionärinnen bzw. Aktionäre erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen
in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann
dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich
der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung
führen.
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionärinnen bzw. Aktionäre
gegenüber der STRABAG SE unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
investor.relations@strabag.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
STRABAG SE
c/o Donau-City-Str. 9
1220 Wien
Telefax: +43 (1) 22422 1177
Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.
Wien, im Mai 2020
Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/2246/12/10477175/0/Einberufung_16_oHV_D_FINAL.pdf
Emittent: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 22422 -0
FAX: +43 1 22422 - 1177
Email: investor.relations@strabag.com
WWW: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9
Indizes: WBI, SATX, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Börsepeople im Podcast S16/12: Thomas Eccli
Flughafen Wien
Akt. Indikation: 53.20 / 53.60
Uhrzeit: 14:59:49
Veränderung zu letztem SK: 0.00%
Letzter SK: 53.40 ( 0.38%)
Bildnachweis
1.
Christian Schmidt, Head of Investor Relations Flughafen Wien AG seit 1.11.19, am Aktionärstag am 25.11.19
>> Öffnen auf photaq.com
2.
Ferdinand Strasser (Boehm Stadtbaumeister & Gebäudetechnik), BM Herbert Vanzo (STRABAG SE), Gerald Bischof (Bezirksvorsteher Wien 23), Ing. Wolfgang Ermischer (Vorsitzender der Kulturkommission Wien 23), Mag. Stephan Jainöcker (kaufmännischer Direktionsleiter, Mischek Bauträger Service GmbH), Ing. Christopher Girg (Mischek Bauträger Service GmbH), Bild: Strabag
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:UBM, Warimpex, Porr, Immofinanz, Addiko Bank, CA Immo, Uniqa, Verbund, Andritz, OMV, Wienerberger, Marinomed Biotech, Kapsch TrafficCom, Lenzing, Österreichische Post, RBI, SBO, EVN, VAS AG, Wolford, Linz Textil Holding, VIG, Agrana, Amag, Flughafen Wien, Palfinger, Telekom Austria, Deutsche Boerse, RWE, Merck KGaA, Deutsche Post.
Baader Bank
Die Baader Bank ist eine der führenden familiengeführten Investmentbanken im deutschsprachigen Raum. Die beiden Säulen des Baader Bank Geschäftsmodells sind Market Making und Investment Banking. Als Spezialist an den Börsenplätzen Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt die Baader Bank über 800.000 Finanzinstrumente.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Ferdinand Strasser (Boehm Stadtbaumeister & Gebäudetechnik), BM Herbert Vanzo (STRABAG SE), Gerald Bischof (Bezirksvorsteher Wien 23), Ing. Wolfgang Ermischer (Vorsitzender der Kulturkommission Wien 23), Mag. Stephan Jainöcker (kaufmännischer Direktionsleiter, Mischek Bauträger Service GmbH), Ing. Christopher Girg (Mischek Bauträger Service GmbH), Bild: Strabag
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER