06.03.2020, 1513 Zeichen
Bei der Oberbank gibt es ein Nachprüfungsverfahren. Der 1. Senat der Übernahmekommission habe am 2. März 2020 auf Antrag der UniCredit Bank Austria AG und der CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H. (FN 230033i) die Einleitung eines Verfahrens beschlossen. Gegenstand der Untersuchung dieses Nachprüfungsverfahrens ist, ob Oberbank AG, BKS 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH (FN 134279w), Bank für Tirol und Vorarlberg AG (FN 32942w), BTV Beteiligungsholding GmbH, BTV 2000 Beteiligungsverwaltungsgesellschaft m.b.H., Generali 3Banken Holding AG, OBK Mitarbeiterbildungs- und Erholungsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Oberbank Beteiligungsholding Gesellschaft m.b.H., Wüstenrot Wohnungswirtschaft registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Beteiligungsverwaltung Gesellschaft m.b.H. sowie BOB Mitarbeiterbeteiligungsgenossenschaft e.Gen. eine Angebotspflicht verletzt haben. Dies betreffe vor allem die Gründung der Generali 3Banken Holding AG und damit zusammenhängende Vorgänge. Sollte eine Verletzung der Angebotspflicht festgestellt werden, ruhen die Stimmrechte der zuvor genannten Rechtsträger aus den Aktien an der Oberbank AG bis ein dem Übernahmegesetz entsprechendes Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Aktien der Oberbank AG von den zuvor genannten Rechtsträger gestellt oder das Ruhen der Stimmrechte von der Übernahmekommission aufgehoben wird. Der Vorstand der Emittentin ist der Auffassung, dass keine Verletzung einer Angebotspflicht vorliegt.
Wiener Börse Party #632: Warum CA Immo, Immofinanz und RBI positiv bzw. voestalpine negativ auffallen, morgen April-Verfall
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