25.02.2020,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
24.02.2020
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Mittwoch, dem 25. März 2020, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2
stattfindenden 113. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit Sitz in
Graz, FN 50935 f, ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020
7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
9. Beschlussfassung über ein Aktienoptionsprogramm
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 04. März 2020 auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com
zugänglich:
Jahresabschluss mit Lagebericht mit konsolidierter nicht-finanzieller Erklärung\nCorporate-Governance-Bericht\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht\nVorschlag für die Gewinnverwendung\nBericht des Aufsichtsrats\njeweils für das Geschäftsjahr 2019
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9\nVergütungspolitik\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht\nFormular für die Erteilung einer Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht\nvollständiger Text dieser Einberufung\nIII. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. März
2020 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
20. März 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und an eine der folgenden Adressen zugehen muss.
* Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem §
18 Abs 3 genügen lässt
- per Telefax
+43 1 8900 500 94
- per E-Mail
anmeldung.andritz@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
* Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
- per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
* per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000730007 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC)\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung\nZeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht\nDie Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 15. März 2020 (24:
00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie sich
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mithaben.
Die ANDRITZ AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung, Punkt III,
nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und die selben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:
* per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
* per Telefax
+43 1 8900 500 94
* per E-Mail
anmeldung.andritz@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 24. März 2020, 16:00 Uhr, MEZ, Wiener
Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com abrufbar. Wir bitten im
Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare
zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der
Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für
dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter andritz.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr.
Michael Knap unter Tel. +43 1 876 3343-30, Fax: +43 1 876 3343-39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 04. März 2020
(24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations,
z.H. Dr.
Michael Buchbauer, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
16. März 2020 (24:00 Uhr, MEZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft zugeht:
entweder per Telefax an +43 316 6902-465; per Post, Boten oder persönlich
an ANDRITZ AG, AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor
Relations, z.H. Dr. Michael Buchbauer; oder per E-Mail an
michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder wenn ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Telefax an +43 316 6902-465 oder per E-Mail an
michael.buchbauer@andritz.com übermittelt werden.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge
zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der
Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110
AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der
Tagesordnung) können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen
spätestens am 16. März 2020 in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2)
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände,
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die ANDRITZ AG nicht dem Anwendungsbereich
von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7
AktG nicht zu berücksichtigen hat.
5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter andritz.com zugänglich.
6. Information zum Datenschutz der Aktionäre
Die ANDRITZ AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß
dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die ANDRITZ AG die verantwortliche Stelle. Die
ANDRITZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten,
Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ANDRITZ AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der ANDRITZ AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ANDRITZ AG
mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht
in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG)
Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen
Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ANDRITZ
AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die ANDRITZ AG oder umgekehrt von
der ANDRITZ AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann
dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
gegenüber der ANDRITZ AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
michael.buchbauer@andritz.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
ANDRITZ AG
AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18
Telefax: +43 316 6902-465
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der ANDRITZ AG unter andritz.com zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist zerlegt in 104.000.000 auf
Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
4.132.610 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch
nicht das Stimmrecht. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
99.867.390 Stück.
Graz, im Februar 2020
Der Vorstand
Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Börsenradio Live-Blick, Mi. 24.4.24: DAX nach zweitbestem Tag erneut fest, Infineon mega und in Österreich AT&S stark
Andritz
Akt. Indikation: 56.65 / 56.75
Uhrzeit: 11:28:16
Veränderung zu letztem SK: 1.07%
Letzter SK: 56.10 ( 0.36%)
Bildnachweis
1.
Andritz erhielt von Hyundai Steel den Auftrag zur Lieferung wichtiger Prozessausrüstungen für den Ofen 1 in der bestehenden kontinuierlichen Verzinkungsanlage im Werk Dangjin. Credit: Andritz
, (© Aussendung) >> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Immofinanz, Addiko Bank, Wienerberger, Flughafen Wien, S Immo, DO&CO, EVN, Erste Group, Semperit, Pierer Mobility, UBM, Cleen Energy, Frequentis, Gurktaler AG Stamm, Mayr-Melnhof, RBI, Warimpex, Zumtobel, SW Umwelttechnik, Oberbank AG Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Kapsch TrafficCom, OMV, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria, Uniqa, VIG, SAP.
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