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22.11.2019, 1924 Zeichen

Das Praxishandbuch Börserecht ist seit kurzem in der 2. Auflage verfügbar. Autor Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte, hat in der aktuellen Auflage auch den seit heuer möglichen, sogenannten "Börsengang light", also das Listing im direct market (plus) der Wiener Börse, berücksichtigt. Neben Börsegang und Delisting werden klassische börserechtliche Themen wie Marktmissbrauchsverordnung, Beteiligungspublizität und Regelpublizität in dem Handbuch behandelt. Das Buch wurde vor kurzem in der Müller Partner-Kanzlei, begleitet von Impulsreferaten rund um Börse-Themen, präsentiert. WU-Professorin Susanne Kalss machte in ihrem Vortrag zum Thema "Aktionärsinformation" etwa auf die Schwierigkeit für Vorstände und Ausichtsräte aufmerksam, alle Aktionäre, vom Kleinst- bis zum Kernaktionär, immer mit den selben Informationen (abseits von Insider-Info) zu versorgen. Das Auskunftsrecht, wonach jedem Aktionär in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zustehe, ist ihrer Meinung nach mittlerweile dysfunktional. "Hauptversammlungen werden immer mehr zweckentfremdet und dienen als Plattform für Selbstdarsteller bzw. als Ankündigung von Klagen oder Sonderprüfungen oder sogar als Einladung zum Vernadern", so Kalss. Martin Wenzl von der Wiener Börse hielt in seinem Referat zum Thema "Der Weg an die Börse" fest, dass die Wiener Börse immer wieder um Unternehmen "pitchen" müsse. Das Argument, wonach Visibilität von heimischen Unternehmen am Heimatmarkt am größten ist, könne er aber mit Erfolgs-Beispielen immer gut untermauern, so Wenzl. Andererseits würde es immer wieder auch vorkommen, dass Unternehmen ein Listing in Wien anstreben, die weder Zahlen noch Unternehmensdaten vorweisen können. Hier muss laut Wenzl seitens der Wiener Börse in einzelnen Fällen auch abgelehnt werden.

(Der Input von #gabb Neue Aktien für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 22.11.)



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    22.11.2019, 1924 Zeichen

    Das Praxishandbuch Börserecht ist seit kurzem in der 2. Auflage verfügbar. Autor Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte, hat in der aktuellen Auflage auch den seit heuer möglichen, sogenannten "Börsengang light", also das Listing im direct market (plus) der Wiener Börse, berücksichtigt. Neben Börsegang und Delisting werden klassische börserechtliche Themen wie Marktmissbrauchsverordnung, Beteiligungspublizität und Regelpublizität in dem Handbuch behandelt. Das Buch wurde vor kurzem in der Müller Partner-Kanzlei, begleitet von Impulsreferaten rund um Börse-Themen, präsentiert. WU-Professorin Susanne Kalss machte in ihrem Vortrag zum Thema "Aktionärsinformation" etwa auf die Schwierigkeit für Vorstände und Ausichtsräte aufmerksam, alle Aktionäre, vom Kleinst- bis zum Kernaktionär, immer mit den selben Informationen (abseits von Insider-Info) zu versorgen. Das Auskunftsrecht, wonach jedem Aktionär in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zustehe, ist ihrer Meinung nach mittlerweile dysfunktional. "Hauptversammlungen werden immer mehr zweckentfremdet und dienen als Plattform für Selbstdarsteller bzw. als Ankündigung von Klagen oder Sonderprüfungen oder sogar als Einladung zum Vernadern", so Kalss. Martin Wenzl von der Wiener Börse hielt in seinem Referat zum Thema "Der Weg an die Börse" fest, dass die Wiener Börse immer wieder um Unternehmen "pitchen" müsse. Das Argument, wonach Visibilität von heimischen Unternehmen am Heimatmarkt am größten ist, könne er aber mit Erfolgs-Beispielen immer gut untermauern, so Wenzl. Andererseits würde es immer wieder auch vorkommen, dass Unternehmen ein Listing in Wien anstreben, die weder Zahlen noch Unternehmensdaten vorweisen können. Hier muss laut Wenzl seitens der Wiener Börse in einzelnen Fällen auch abgelehnt werden.

    (Der Input von #gabb Neue Aktien für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 22.11.)



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