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13.11.2019, 5136 Zeichen

Die dunkle Macht (2). Peter Zanoni erklärte, dass ausdrücklich Glücksspiele von der Glücksspielabgabe ausgenommen waren, bei denen kein Bankhalter mitwirkt. Aus diesem Anlass war beim Magistrat eine Gewerbeberechtigung beantragt worden. Das war immer schon ausgenommen, trotzdem wurde extra wegen der CCC das Glücksspielgesetz geändert, mit der Begründung, der Anbieter würde bewusst die Steuer umgehen, indem er sich nicht am Spiel beteiligt. Auch würde dieses Spiel nicht der Umsatzsteuer unterliegen, das ist aber falsch, auch die CCC zahlt Umsatzsteuer. Bereits 54 Tage (!) nach der Eröffnung des CCC-Casinos wurde dieses Gesetz im Parlament beschlossen. 1993 machte das Gebührenfinanzamt Kontrollen. Aufzeichnungen der Umsätze der Spieler sind nicht möglich, daher musste der Umsatz geschätzt werden. Damals war ein völlig anderes Sittenbild (als heute). Damals war der für das Glücksspiel zuständige Sektionschef im Finanzministerium gleichzeitig Direktor der australischen Tochter der CASAG und auch an der Tochter beteiligt. Anm: Ein Wahnsinn, so einen plumpen Fall von Interessenkollision würde kein Drehbuchschreiber erfinden.

Durch all diese Widrigkeiten sind 1,75 Milliarden (!) Schilling an Finanzamtschulden angelaufen. Der Verfassungsgerichtshof hat den Bescheid aufgehoben. Er ist zur Erkenntnis gekommen, dass von der Finanz nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass es sich bei Poker um Glücksspiel handelt. 2006 wurde Peter Zanoni rechtskräftig freigesprochen. 2008 gab es einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Poker. Hier ist die "dunkle Macht" erstmals auf ein Problem gestoßen. Günter Stummvoll hat sich dagegen verwehrt, dass ein erfolgreiches Unternehmen einfach verboten wird. Trotzdem wurde das Glücksspielgesetz 2010 geändert und eine Pokerkonzession geschaffen, gleichzeitig aber wurde der Untergang der Gewerbeberechtigung angeordnet. Der Gesetzgeber hätte es begründen müssen, dann wäre eine Monopolerweiterung erlaubt gewesen. Poker wurde ins Glücksspielgesetz aufgenommen, ohne Kohärenzprüfung. Das neue Glücksspielgesetz legte der Berechnung der Abgabe die fremden Umsätze zugrunde. Die Pokerkonzession, die im Gesetz vorgesehen war, wurde nicht ausgeschrieben. So sagte die Finanzpolizei, dass das geschlossen werden muss. Es kam zu Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme der Geräte. Es gab keinen Schadenersatz, da danach behauptet wurde, hier läge ein "entschuldbarer Rechtsirrtum" vor. 2013 wurden vom VfGH die Rechte vergeben, vorher war das lediglich ein geduldeter Vorgang, dass CCC Poker angeboten hat, es sei jedenfalls nicht legal gewesen.

Es gab 15 Vollcasinos und nur 1 Pokerkonzession. Der VfGH reagierte, und es wurden 3 Konzessionen ausgeschrieben. 2015 wurde ohne Angabe von Gründen wieder geschlossen. 2016 wurde jeder Einsatz gewertet, das war wieder eine Erdrosselungsabgabe, das Mehrfache des Umsatzes. Der Standort Vorarlberg hat mit 60 Mio. Euro Schulden alle anderen CCC-Casinos mit in den Konkurs gerissen. Der VwGH brauchte 7 Jahre, bis 9 Richter in einem erweiterten Senat feststellten: "Das war falsch." Der Bescheid war zwar rechtswidrig, aber rechtsgültig, die Forderung wurde daher nicht zurückgezogen, sie ist als Konkursforderung angemeldet. Anm: Dazu muss man wissen, dass es auch innerhalb der Finanzverwaltung unterschiedliche Ansichten gibt, ob ein Bescheid rechtsrichtig sein soll, oder ob es genügt, dass er rechtskräftig ist, und es darf daran nicht mehr gerüttelt werden. Es liegt hier sozusagen im Ermessen, wie korrekt die Behörde arbeiten will.

Was ist jetzt der Unterschied, ob man verloren oder gewonnen hat? Es gibt keinen Unterschied. Trotz Übergangsfrist ist auch die Erdrosselungsabgabe vorgeschrieben worden, so etwas ist doch keine Übergangsfrist, wenn vorgeschrieben wird. In dieser "Übergangsfrist" kam es zu 36 Hausdurchsuchungen und Kassenbeschlagnahmen. Die Übergangsfrist war noch nicht zu Ende, und 6 Konkursanträge lagen vor. Es heißt immer, es gäbe Gewaltentrennung: Dieser Beamte ist heute Richter im VfGH und Teil eines Senats, der über die Glücksspielabgabe abstimmt, das ist keine Gewaltentrennung. Trotzdem hat das Gebührenfinanzamt unterschiedliche Rechtsauffassungen: Die CCC muss das Mehrfache des Einsatzes als Abgabe abführen, der Mitbewerb hat seit 3 Jahren nur den Einsatz als Bemessungsgrundlage, das ist mehr als merkwürdig.

Trotzdem hat die CCC es geschafft, in Europa Marktführer zu sein, CCC ist eine international starke Marke, CCC hat eine Auszeichnung für das Turnier in der Hofburg als "weltbestes Pokerturnier" bekommen. CCC beschäftigt 600 Mitarbeiter. Zanoni gab sich zuversichtlich, dass das Sittenbild heute ein völlig anderes sei, was Erdrosselungsabgabe und Gewaltentrennung betrifft. Von gewählten 183 Vertretern braucht es lediglich 5, die einen Initiativantrag im Nationalrat stellen, um dem Treiben ein Ende zu bereiten. Gut 70% der Geschichte sind geschrieben, morgen kommen noch langjährige Mitarbeiter zu Wort, die bangen, mit 50 und darüber keinen Job mehr zu finden, was eine durchaus realistische Annahme sein könnte.

(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 13.11.)



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    CCC, Peter Zanoni und Günter Stumvoll (Günter Luntsch)


    13.11.2019, 5136 Zeichen

    Die dunkle Macht (2). Peter Zanoni erklärte, dass ausdrücklich Glücksspiele von der Glücksspielabgabe ausgenommen waren, bei denen kein Bankhalter mitwirkt. Aus diesem Anlass war beim Magistrat eine Gewerbeberechtigung beantragt worden. Das war immer schon ausgenommen, trotzdem wurde extra wegen der CCC das Glücksspielgesetz geändert, mit der Begründung, der Anbieter würde bewusst die Steuer umgehen, indem er sich nicht am Spiel beteiligt. Auch würde dieses Spiel nicht der Umsatzsteuer unterliegen, das ist aber falsch, auch die CCC zahlt Umsatzsteuer. Bereits 54 Tage (!) nach der Eröffnung des CCC-Casinos wurde dieses Gesetz im Parlament beschlossen. 1993 machte das Gebührenfinanzamt Kontrollen. Aufzeichnungen der Umsätze der Spieler sind nicht möglich, daher musste der Umsatz geschätzt werden. Damals war ein völlig anderes Sittenbild (als heute). Damals war der für das Glücksspiel zuständige Sektionschef im Finanzministerium gleichzeitig Direktor der australischen Tochter der CASAG und auch an der Tochter beteiligt. Anm: Ein Wahnsinn, so einen plumpen Fall von Interessenkollision würde kein Drehbuchschreiber erfinden.

    Durch all diese Widrigkeiten sind 1,75 Milliarden (!) Schilling an Finanzamtschulden angelaufen. Der Verfassungsgerichtshof hat den Bescheid aufgehoben. Er ist zur Erkenntnis gekommen, dass von der Finanz nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass es sich bei Poker um Glücksspiel handelt. 2006 wurde Peter Zanoni rechtskräftig freigesprochen. 2008 gab es einen Gesetzesentwurf zum Verbot von Poker. Hier ist die "dunkle Macht" erstmals auf ein Problem gestoßen. Günter Stummvoll hat sich dagegen verwehrt, dass ein erfolgreiches Unternehmen einfach verboten wird. Trotzdem wurde das Glücksspielgesetz 2010 geändert und eine Pokerkonzession geschaffen, gleichzeitig aber wurde der Untergang der Gewerbeberechtigung angeordnet. Der Gesetzgeber hätte es begründen müssen, dann wäre eine Monopolerweiterung erlaubt gewesen. Poker wurde ins Glücksspielgesetz aufgenommen, ohne Kohärenzprüfung. Das neue Glücksspielgesetz legte der Berechnung der Abgabe die fremden Umsätze zugrunde. Die Pokerkonzession, die im Gesetz vorgesehen war, wurde nicht ausgeschrieben. So sagte die Finanzpolizei, dass das geschlossen werden muss. Es kam zu Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme der Geräte. Es gab keinen Schadenersatz, da danach behauptet wurde, hier läge ein "entschuldbarer Rechtsirrtum" vor. 2013 wurden vom VfGH die Rechte vergeben, vorher war das lediglich ein geduldeter Vorgang, dass CCC Poker angeboten hat, es sei jedenfalls nicht legal gewesen.

    Es gab 15 Vollcasinos und nur 1 Pokerkonzession. Der VfGH reagierte, und es wurden 3 Konzessionen ausgeschrieben. 2015 wurde ohne Angabe von Gründen wieder geschlossen. 2016 wurde jeder Einsatz gewertet, das war wieder eine Erdrosselungsabgabe, das Mehrfache des Umsatzes. Der Standort Vorarlberg hat mit 60 Mio. Euro Schulden alle anderen CCC-Casinos mit in den Konkurs gerissen. Der VwGH brauchte 7 Jahre, bis 9 Richter in einem erweiterten Senat feststellten: "Das war falsch." Der Bescheid war zwar rechtswidrig, aber rechtsgültig, die Forderung wurde daher nicht zurückgezogen, sie ist als Konkursforderung angemeldet. Anm: Dazu muss man wissen, dass es auch innerhalb der Finanzverwaltung unterschiedliche Ansichten gibt, ob ein Bescheid rechtsrichtig sein soll, oder ob es genügt, dass er rechtskräftig ist, und es darf daran nicht mehr gerüttelt werden. Es liegt hier sozusagen im Ermessen, wie korrekt die Behörde arbeiten will.

    Was ist jetzt der Unterschied, ob man verloren oder gewonnen hat? Es gibt keinen Unterschied. Trotz Übergangsfrist ist auch die Erdrosselungsabgabe vorgeschrieben worden, so etwas ist doch keine Übergangsfrist, wenn vorgeschrieben wird. In dieser "Übergangsfrist" kam es zu 36 Hausdurchsuchungen und Kassenbeschlagnahmen. Die Übergangsfrist war noch nicht zu Ende, und 6 Konkursanträge lagen vor. Es heißt immer, es gäbe Gewaltentrennung: Dieser Beamte ist heute Richter im VfGH und Teil eines Senats, der über die Glücksspielabgabe abstimmt, das ist keine Gewaltentrennung. Trotzdem hat das Gebührenfinanzamt unterschiedliche Rechtsauffassungen: Die CCC muss das Mehrfache des Einsatzes als Abgabe abführen, der Mitbewerb hat seit 3 Jahren nur den Einsatz als Bemessungsgrundlage, das ist mehr als merkwürdig.

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