10.09.2019, 3460 Zeichen
Mit Rechnung wirds teurer. Es wird wohl jeder, der mehrere Angebote eingeholt hat, schon festgestellt haben, dass die Preise für handwerkliche Leistungen weit auseinandergehen. Der eine kann durchaus das Dreifache des anderen verlangen. Und wenn Hausverwaltungen in Wien bestellen, wo Geld keine Rolle spielt, weil es eh jemand anderer zahlt, dann kann es nochmal das Doppelte des Dreifachen kosten. Klar, bei Hausverwaltungen geht es immer mit Rechnung, sonst könnten sie es nicht weiterverrechnen. Aber es erstaunt mich doch immer wieder, wie ungeniert "Mit Rechnung wirds teurer!" geäußert wird. Gut, keiner schenkt gern 1.000 Euro dem Finanzamt, wenn er die Wahl zwischen einem Preis von 5.000 und 6.000 Euro hat. Aber "schwarz", also ohne alle Steuern und Abgaben, müsste viel billiger sein. Der Anbieter müsste also nicht lediglich 16,67% für die Mehrwertsteuer nachlassen, sondern auch seine Einkommensteuer, die Lohnsteuer der ausführenden Gesellen und deren Lohnnebenkosten. Tut er das? Nein. D.h. derjenige, der "ohne Rechnung" anbietet, spart sich den Großteil der Abgaben. Ja, Abgaben in Österreich sind hoch. Aber warum soll der Kunde dann nur 16,67% bekommen, wenn man auf die Abgaben verzichtet?
Wer vergleicht, könnte durchaus einen Anbieter finden, der 4.000 + 800 MWSt = 4.800 Euro für die gleiche Leistung verlangt, oder auch 3.000 + 600 MWSt = 3.600 Euro. Und das mit Rechnung! Wer keine Rechnung hat, tut sich eventuell später schwer mit der Gewährleistung. Oder wenn eine Behörde den Beweis will, dass das von einem Fachmann gemacht wurde. Auf der Rechnung ist dann ausgewiesen, aus welchen Posten sie sich zusammensetzt. Mitunter ist da total überteuertes Material ausgewiesen, oder zu lange Fahrtzeiten. Ein Betriebsinhaber meinte in der Zeitung, dass er den Lehrling nicht verrechnen könne, alle Kunden würden den von der Rechnung streichen. Das ist mir noch nicht eingefallen. Aber wenn ich mir anschaue, dass der Geselle die halbe Zeit damit verbringt, dem Lehrling alles zu erklären, finde ich das sogar gerechtfertigt. Doch auch ohne dass man den Lehrling rausstreicht, sind es manchmal nennenswerte Beträge, die nicht gerechtfertigt sind, also mitunter kann man schon schön sparen. Wenn man eine Rechnung in Händen hält. Und so etwas regelt man mit dem Betrieb natürlich in erster Linie amikal, niemand hat Lust auf Streit.
Eine Unsitte ist es, für einen Kostenvoranschlag Geld zu verlangen. Ja, man kriegt oft schwer Handwerker, aber wenn ich einen Auftrag erteilen will, sehe ich nicht ein, dass ich 100 Euro zahlen soll, nur damit ich erfahre, wieviel das kostet. Wer den Hunderter zahlt, der fragt normal bei keinem zweiten Anbieter nach, der eine Kostenvoranschlagshunderter reicht. Großauftraggeber wie die Öffentliche Hand tun sich da leichter, die können von den Anbietern sogar Kosten für die Übermittlung der Ausschreibungsbedingungen verlangen. Ich meine: wer konkurrenzfähig ist, braucht sich nicht zu fürchten, den Auftrag nicht zu erhalten, er braucht den Kunden nicht über eine Kostenvoranschlagsgebühr an sich binden.
Ich schreibe diese Zeilen, weil ich so etwas gerade im Bekanntenkreis wieder mitgekriegt habe: Dass jemand sich vor einem noch höheren Betrag fürchtet und auf diesen Deal eingeht. Ohne nachgefragt zu haben, ob nicht ein anderer Betrieb diese Arbeit um einiges billiger machen würde, und das sogar mit Rechnung.
(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 10.09.)
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