09.08.2019,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
09.08.2019
Kapsch TrafficCom AG
Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, dem 10.
September 2019, um 10:00 Uhr (MESZ), an der Adresse Am Europlatz 2, 1120 Wien
(Konferenzzentrum bei Kapsch TrafficCom AG) stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein.
T a g e s o r d n u n g :
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des
konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2018/19
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018/19
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018/19
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/20
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der
Aktionäre,
b) gem § 65 Abs 1b AktG die Veräußerung oder Verwendung eigener Aktien auch auf
eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
beschließen und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre
auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts),
c) das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. August 2019 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://
www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nkonsolidierter Corporate-Governance-Bericht,\nkonsolidierter nichtfinanzieller Bericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\nBericht des Aufsichtsrats,\n jeweils für das Geschäftsjahr 2018/19;
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2-7,\nErklärungen gem § 87 Abs 2 AktG der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6,\nBericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktGzu TOP 7,\nFormulare für die Erteilung einer Vollmacht,\nFormular für den Widerruf einer Vollmacht,\nvollständiger Text dieser Einberufung.\nHINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 und 119 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 20. August 2019 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse Kapsch TrafficCom AG, zu Handen Mag.
Hans Lang,
Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag zumindest in
deutscher Sprachfassung samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
zumindest in einer deutscher Sprachfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und Namen der betreffenden
Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 30. August 2019 der Gesellschaft
zugeht, entweder
per Post/Boten an: Kapsch TrafficCom AG
zu Handen Mag. Hans Lang
Investor Relations
Am Europlatz 2
1120 Wien
Österreich
oder per Telefax an: +43 (0)50 811 2809
oder per E-Mail an: ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gem § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an
Herrn Mag. Hans Lang (siehe o. a. Adresse) übermittelt werden. Die Fragen können
an die Gesellschaft auch per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net, oder per
Telefax an +43 (0)50 811 2809 übermittelt werden.
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus. Eine Person zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) kann nur von Aktionären, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. August 2019 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gem § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls
darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der
Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
Der Aufsichtsrat hat sich bisher aus vier Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt wurden, zusammengesetzt. Daher kommen auf die Kapsch
TrafficCom AG die Bestimmungen über das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG
nicht zur Anwendung.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting
zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31.
August 2019 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5.
September 2019 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599;
unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben.
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem
§ 12 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nDie Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 31. August 2019 beziehen. Der Nachweisstichtag hat
keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung
für die Dividendenberechtigung.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung nachgewiesen
hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden. Es können
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 9. September 2019, 16:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 68
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at,
(Wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.)
Danach ist die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht persönlich am Tag der
Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://
www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs 3 AktG sinngemäß.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom IVA -
Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/
Shareholders-Meeting ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap vom IVA unter: Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten der Aktionäre werden aus Anlass der Teilnahme der
Hauptversammlung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet, und
Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung
unter www.kapsch.net/ktc/ir bzw. http://www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-
Meeting abrufbar.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in 13.000.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000 Stück.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr. Die Aktionäre und deren
Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wien, im August 2019
Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/documents/2235/12/10338519/0/Einberufung_KTC_HV.pdf
Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1120 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes:
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
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Kapsch TrafficCom
Akt. Indikation: 7.96 / 8.22
Uhrzeit: 07:54:11
Veränderung zu letztem SK: -0.37%
Letzter SK: 8.12 ( -0.98%)
Bildnachweis
1.
Das IT-Sicherheitsunternehmen IKARUS, Kapsch BusinessCom und die Fachhochschule St. Pölten gründeten den Austria IT Security Hub. Bild: Johann Haag (FH St. Pölten), Jochen Borenich (Vorstand Kapsch BusinessCom), Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Bürgermeister Matthias Stadler bei der Präsentation des "Austria IT Security Hub". Credit: Josef Vorlaufer
, (© Aussendung) >> Öffnen auf photaq.com
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