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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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05.06.2019, 23020 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
05.06.2019
E I N B E R U F U N G zur 25. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 4. Juli 2019, 10.00 Uhr in der Montanuniversität Leoben Erzherzog-Johann-Trakt, Erzherzog-Johann-Auditorium Ignaz-Buchmüller-Platz 4, 8700 Leoben
Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net bis zum Übergang zur Debatte öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 (2018/19) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 (2018/19) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018/19 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19. 6. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20. 8. Wahlen in den Aufsichtsrat. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2017. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre ("Bezugsrechtsausschluss") sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2017. 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (Genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 12. Beschlussfassung über (i) die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und (ii) eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens ab 13. Juni 2019 folgende Unterlagen zur Verfügung:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\n(Konsolidierter) Corporate Governance Bericht,\n(Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nBericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2018/19,\ndie gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und 12, inkl Vorschlag für die Gewinnverwendung,\ndie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, sowie die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,\nBericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,\nSatzung zur Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.\nJeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 13. Juni 2019 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 119 Abs 9 BörseG.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 24. Juni 2019, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 24. Juni 2019 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 1. Juli 2019 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:
per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Frau Gerda Königstorfer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;\nals unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at;\nper Telefax an +43-1-8900 500 87;\nper SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.\nDie Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 3. Juli 2019, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Frau Gerda Königstorfer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;\nals unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at;\nper Telefax an +43-1-8900 500 87;\nper SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.\nAm Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Dr. Michael Knap während der Hauptversammlung dient! Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Eine Kopie der Depotbestätigung ist gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht dann vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, zu senden. Da die Kopie der Depotbestätigung gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht spätestens am 2. Juli 2019 beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zur Verfügung steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 13. Juni 2019 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 25. Juni 2019 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Für die Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit.
Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist.
Gemäß § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots des § 86 Abs 7 AktG erhoben. Daher ist der Mindestanteil von 30% von den Kapital- und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen.
Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern (acht Kapitalvertreter und vier Arbeitnehmervertreter) zusammen. Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher aufgrund der Getrennterfüllung der Geschlechterquote im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens zwei Sitze der Kapitalvertreter von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot des § 86 Abs 7 AktG auf Seite der Kapitalvertreter zu erfüllen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zugänglich.
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder (ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre, oder (iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 120 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 38.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 38.850.000.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und nach Absprache im Vorfeld unter Tel. +43 3842 200-5925 möglich ist.
Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden AT&S) verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärinnen und ihrer Vertreter bzw. Vertreterinnen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären bzw. Aktionärinnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. Aktionärinnen ist für die Durchführung der Hauptversammlung und Teilnahme von Aktionären bzw. Aktionärinnen und deren Vertretern bzw. Vertreterinnen daran gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit die Erforderlichkeit zur Erfüllung von aktienrechtlichen Verpflichtungen (Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO) und zur Wahrung des berechtigten Interesses der AT&S an einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung (Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO).
Für die Verarbeitung ist die AT&S die verantwortliche Stelle. AT&S bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT- Dienstleistern. Diese erhalten von AT&S nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von AT&S.
Nimmt ein Aktionär bzw. eine Aktionärin und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. AT&S ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärs- und Vertreterdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) dem notariellen Protokoll der Hauptversammlung anzuschließen und als Teil des Protokolls zum öffentlichen Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre bzw. der Aktionärinnen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären bzw. Aktionärinnen gegen AT&S oder umgekehrt von AT&S gegen Aktionäre bzw. Aktionärinnen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre bzw. Aktionärinnen gegenüber AT&S unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@ats.net oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Österreich
Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärinnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Leoben-Hinterberg, am 5. Juni 2019
Der Vorstand

Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/3447/12/10316097/0/25HV_Einberufung_und_Tagesordnung.pdf
Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 A-8700 Leoben Telefon: 03842 200-0 FAX: Email: ir@ats.net WWW: www.ats.net ISIN: AT0000969985 Indizes: ATX GP, VÖNIX, WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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AT&S
Akt. Indikation:  18.05 / 18.21
Uhrzeit:  22:58:06
Veränderung zu letztem SK:  -0.28%
Letzter SK:  18.18 ( -0.93%)



 

Bildnachweis

1. 9.5.: Sebastian Leben läutet die Opening Bell für Donnerstag. Der Radiojournalist wird für uns heute beim Zertifikate Award Austria etliche Interviews führen. Zusammenfassung im nächsten http://www.boerse-social.com/magazine bzw. http://www.boersenradio.at. Und: 20 Jahren Börsen Radio Network hat ebenfalls grossen Bezug zu unserem eigenen 20er. https://www.facebook.com/groups/GeldanlageNetwork htt   >> Öffnen auf photaq.com

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
    05.06.2019
    E I N B E R U F U N G zur 25. ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 4. Juli 2019, 10.00 Uhr in der Montanuniversität Leoben Erzherzog-Johann-Trakt, Erzherzog-Johann-Auditorium Ignaz-Buchmüller-Platz 4, 8700 Leoben
    Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net bis zum Übergang zur Debatte öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
    Tagesordnung
    1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 (2018/19) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 (2018/19) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018/19 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19. 6. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG. 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20. 8. Wahlen in den Aufsichtsrat. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2017. 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre ("Bezugsrechtsausschluss") sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2017. 11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (Genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 12. Beschlussfassung über (i) die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und (ii) eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
    Unterlagen zur Hauptversammlung
    Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens ab 13. Juni 2019 folgende Unterlagen zur Verfügung:
    Jahresabschluss mit Lagebericht,\n(Konsolidierter) Corporate Governance Bericht,\n(Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nBericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2018/19,\ndie gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und 12, inkl Vorschlag für die Gewinnverwendung,\ndie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, sowie die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,\nBericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,\nSatzung zur Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.\nJeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
    Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 13. Juni 2019 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 119 Abs 9 BörseG.
    Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 24. Juni 2019, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Depotverwahrte Inhaberaktien
    Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:
    1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 24. Juni 2019 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
    Depotbestätigungen müssen spätestens am 1. Juli 2019 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:
    per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Frau Gerda Königstorfer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;\nals unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at;\nper Telefax an +43-1-8900 500 87;\nper SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.\nDie Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
    Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
    Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 3. Juli 2019, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
    per Post, Kurierdienst oder persönlich an: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, z. H. Frau Gerda Königstorfer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;\nals unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail: anmeldung.ats@hauptversammlung.at;\nper Telefax an +43-1-8900 500 87;\nper SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.\nAm Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
    Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Dr. Michael Knap während der Hauptversammlung dient! Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
    Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Eine Kopie der Depotbestätigung ist gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht dann vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, zu senden. Da die Kopie der Depotbestätigung gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht spätestens am 2. Juli 2019 beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.
    Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
    Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.
    Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zur Verfügung steht.
    Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
    Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 13. Juni 2019 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
    Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 25. Juni 2019 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Für die Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit.
    Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist.
    Gemäß § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots des § 86 Abs 7 AktG erhoben. Daher ist der Mindestanteil von 30% von den Kapital- und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen.
    Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern (acht Kapitalvertreter und vier Arbeitnehmervertreter) zusammen. Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher aufgrund der Getrennterfüllung der Geschlechterquote im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens zwei Sitze der Kapitalvertreter von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot des § 86 Abs 7 AktG auf Seite der Kapitalvertreter zu erfüllen.
    Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zugänglich.
    Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.
    Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder (ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre, oder (iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
    Gemäß § 120 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 38.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 38.850.000.
    Zutritt zur Hauptversammlung
    Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.
    Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
    Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und nach Absprache im Vorfeld unter Tel. +43 3842 200-5925 möglich ist.
    Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
    Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden AT&S) verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärinnen und ihrer Vertreter bzw. Vertreterinnen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären bzw. Aktionärinnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. Aktionärinnen ist für die Durchführung der Hauptversammlung und Teilnahme von Aktionären bzw. Aktionärinnen und deren Vertretern bzw. Vertreterinnen daran gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit die Erforderlichkeit zur Erfüllung von aktienrechtlichen Verpflichtungen (Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO) und zur Wahrung des berechtigten Interesses der AT&S an einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung (Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO).
    Für die Verarbeitung ist die AT&S die verantwortliche Stelle. AT&S bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT- Dienstleistern. Diese erhalten von AT&S nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von AT&S.
    Nimmt ein Aktionär bzw. eine Aktionärin und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. AT&S ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärs- und Vertreterdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) dem notariellen Protokoll der Hauptversammlung anzuschließen und als Teil des Protokolls zum öffentlichen Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
    Die Daten der Aktionäre bzw. der Aktionärinnen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären bzw. Aktionärinnen gegen AT&S oder umgekehrt von AT&S gegen Aktionäre bzw. Aktionärinnen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
    Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre bzw. Aktionärinnen gegenüber AT&S unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@ats.net oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
    AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 8700 Leoben-Hinterberg Österreich
    Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärinnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
    Leoben-Hinterberg, am 5. Juni 2019
    Der Vorstand

    Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/3447/12/10316097/0/25HV_Einberufung_und_Tagesordnung.pdf
    Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft Fabriksgasse 13 A-8700 Leoben Telefon: 03842 200-0 FAX: Email: ir@ats.net WWW: www.ats.net ISIN: AT0000969985 Indizes: ATX GP, VÖNIX, WBI Börsen: Wien Sprache: Deutsch

    BSN Podcasts
    Christian Drastil: Wiener Börse Plausch

    Wiener Börse Party #633: Heute April Verfall, Ex-Marinomed-Investor in Troubles und die Radio-Studios A, B, C und vielleicht D




    AT&S
    Akt. Indikation:  18.05 / 18.21
    Uhrzeit:  22:58:06
    Veränderung zu letztem SK:  -0.28%
    Letzter SK:  18.18 ( -0.93%)



     

    Bildnachweis

    1. 9.5.: Sebastian Leben läutet die Opening Bell für Donnerstag. Der Radiojournalist wird für uns heute beim Zertifikate Award Austria etliche Interviews führen. Zusammenfassung im nächsten http://www.boerse-social.com/magazine bzw. http://www.boersenradio.at. Und: 20 Jahren Börsen Radio Network hat ebenfalls grossen Bezug zu unserem eigenen 20er. https://www.facebook.com/groups/GeldanlageNetwork htt   >> Öffnen auf photaq.com

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