05.06.2019,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
05.06.2019
E I N B E R U F U N G zur
25. ordentlichen Hauptversammlung
der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 4. Juli 2019, 10.00 Uhr
in der Montanuniversität Leoben
Erzherzog-Johann-Trakt, Erzherzog-Johann-Auditorium
Ignaz-Buchmüller-Platz 4, 8700 Leoben
Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net bis zum Übergang zur Debatte
öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.
Tagesordnung
1. Bericht des Vorstands; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance Berichts und des
(konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts sowie des Konzernabschlusses
und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 2018 bis zum 31.
März 2019 (2018/19) mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019 (2018/19) sowie des Vorschlages für
die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018/19
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018/19.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018/19.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19.
6. Bericht des Vorstands über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien
gemäß § 65 Abs 3 AktG.
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/20.
8. Wahlen in den Aufsichtsrat.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die
Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen
Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2017.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Verwendung und
Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck
auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
("Bezugsrechtsausschluss") sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses
der Hauptversammlung vom 6. Juli 2017.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 169 AktG (Genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit
des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
12. Beschlussfassung über (i) die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses und (ii) eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals
gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG und Änderung der Satzung in § 4 sowie die
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens
ab 13. Juni 2019 folgende Unterlagen zur Verfügung:
Jahresabschluss mit Lagebericht,\n(Konsolidierter) Corporate Governance Bericht,\n(Konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nBericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2018/19,\ndie gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10, 11 und 12, inkl Vorschlag für die Gewinnverwendung,\ndie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8, sowie die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,\nBericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 170 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,\nBericht des Vorstands gemäß § 174 Abs 2 iVm § 153 Abs 4 AktG,\nSatzung zur Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.\nJeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft
in der Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich, während der
Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden
der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt
zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren
Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung
sind spätestens ab 13. Juni 2019 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft
unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) frei verfügbar und
deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch
gemäß § 119 Abs 9 BörseG.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist der 24. Juni 2019, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren
Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 24.
Juni 2019 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 1. Juli 2019 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft
einlangen:
per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Frau
Gerda Königstorfer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;\nals unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;\nper Telefax an +43-1-8900 500 87;\nper SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.\nDie Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als
Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine
Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat
dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die
Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen,
die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch
darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des
Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem
Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich
zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber
der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist;
die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt
werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 3. Juli
2019, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:
per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Frau Gerda Königstorfer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg, Österreich;\nals unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;\nper Telefax an +43-1-8900 500 87;\nper SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000969985 im Text angeben.\nAm Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch
Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.
Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den
Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail
michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung
anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch
während der Hauptversammlung erreichbar sein. Bitte beachten Sie unbedingt, dass
diese E-Mail-Adresse ausschließlich der Erreichbarkeit von Herrn Dr. Michael
Knap während der Hauptversammlung dient! Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik
Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu
tragen.
Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser
Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap
schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Eine Kopie der
Depotbestätigung ist gemeinsam mit dem Original der schriftlichen Vollmacht dann
vom Aktionär an Herrn Dr. Michael Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
Österreich, zu senden. Da die Kopie der Depotbestätigung gemeinsam mit dem
Original der schriftlichen Vollmacht spätestens am 2. Juli 2019 beim IVA
einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf
der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für
jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der
Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) veröffentlicht,
sobald sie Kenntnis davon hat.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular
zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren >
Hauptversammlung) zur Verfügung steht.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Aktien in Höhe
von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 13. Juni 2019
(einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten,
können bis spätestens 25. Juni 2019 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen
ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden. Für die Wahlen in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 8) ist folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Bei der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a
AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der
Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte
der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit.
Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt
gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist.
Gemäß § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der Kapitalvertreter mehr als sechs
Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung des
Mindestanteilsgebots des § 86 Abs 7 AktG erhoben. Daher ist der Mindestanteil
von 30% von den Kapital- und Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat getrennt zu
erfüllen.
Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern (acht
Kapitalvertreter und vier Arbeitnehmervertreter) zusammen. Bei unveränderter
Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher aufgrund der Getrennterfüllung
der Geschlechterquote im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens zwei Sitze der
Kapitalvertreter von Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot
des § 86 Abs 7 AktG auf Seite der Kapitalvertreter zu erfüllen.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter
www.ats.net (Rubrik Investoren > Hauptversammlung) zugänglich.
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der
Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die
Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung
gemäß § 87 Abs 2 AktG (siehe oben) voraus.
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit (i) sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder (ii)
die Erteilung der Auskunft strafbar wäre, oder (iii) sie auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich
war.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 120 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 38.850.000
auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme
gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung daher 38.850.000.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und
nach Absprache im Vorfeld unter Tel. +43 3842 200-5925 möglich ist.
Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (im Folgenden
AT&S) verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärinnen und
ihrer Vertreter bzw. Vertreterinnen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG,
dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der
Aktien des Aktionärs bzw. der Aktionärin, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer
der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären bzw. Aktionärinnen die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. Aktionärinnen
ist für die Durchführung der Hauptversammlung und Teilnahme von Aktionären bzw.
Aktionärinnen und deren Vertretern bzw. Vertreterinnen daran gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit die Erforderlichkeit zur Erfüllung von aktienrechtlichen Verpflichtungen
(Artikel 6 Abs 1 lit c DSGVO) und zur Wahrung des berechtigten Interesses der
AT&S an einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung (Artikel 6 Abs 1
lit f DSGVO).
Für die Verarbeitung ist die AT&S die verantwortliche Stelle. AT&S bedient sich
zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-
Dienstleistern. Diese erhalten von AT&S nur solche personenbezogenen Daten, die
für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von AT&S.
Nimmt ein Aktionär bzw. eine Aktionärin und ein Vertreter bzw. eine Vertreterin
an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre
bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin
genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis)
einsehen. AT&S ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärs-
und Vertreterdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) dem notariellen
Protokoll der Hauptversammlung anzuschließen und als Teil des Protokolls zum
öffentlichen Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre bzw. der Aktionärinnen werden anonymisiert bzw.
gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine
weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer-
und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche
von Aktionären bzw. Aktionärinnen gegen AT&S oder umgekehrt von AT&S gegen
Aktionäre bzw. Aktionärinnen erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies
zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der
Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre bzw. Aktionärinnen
gegenüber AT&S unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse datenschutz@ats.net oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
machen:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
8700 Leoben-Hinterberg
Österreich
Zudem steht den Aktionären bzw. Aktionärinnen ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Leoben-Hinterberg, am 5. Juni 2019
Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/3447/12/10316097/0/25HV_Einberufung_und_Tagesordnung.pdf
Emittent: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Fabriksgasse 13
A-8700 Leoben
Telefon: 03842 200-0
FAX:
Email: ir@ats.net
WWW: www.ats.net
ISIN: AT0000969985
Indizes: ATX GP, VÖNIX, WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #633: Heute April Verfall, Ex-Marinomed-Investor in Troubles und die Radio-Studios A, B, C und vielleicht D
AT&S
Akt. Indikation: 18.05 / 18.21
Uhrzeit: 22:58:06
Veränderung zu letztem SK: -0.28%
Letzter SK: 18.18 ( -0.93%)
Bildnachweis
1.
9.5.: Sebastian Leben läutet die Opening Bell für Donnerstag. Der Radiojournalist wird für uns heute beim Zertifikate Award Austria etliche Interviews führen. Zusammenfassung im nächsten http://www.boerse-social.com/magazine bzw. http://www.boersenradio.at. Und: 20 Jahren Börsen Radio Network hat ebenfalls grossen Bezug zu unserem eigenen 20er. https://www.facebook.com/groups/GeldanlageNetwork htt
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