05.04.2019,
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
05.04.2019
Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 8. Mai 2019, um 10:00
Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien, stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding ein.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) mitzunehmen und sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten ist ab 09:00
Uhr MESZ.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht sowie des nichtfinanziellen Berichtes jeweils zum
31.12.2018 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018
4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2019
5. Wahlen in den Aufsichtsrat
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 im Voraus
Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und
4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)
Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende
Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (17. April 2019),
voraussichtlich jedoch bereits ab dem 05. April 2019 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir
http://www.semperitgroup.com/ir
unter den Menüpunkt "Hauptversammlung 201 [
http://www.lenzing.com/investoren/de/
7020.jsp?rdc=1]9" abrufbar.
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nGesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht)\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2018;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,\nZu Tagesordnungspunkt 5.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG,\nDiese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AKTG
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens fünf vom
Hundert des Grundkapitals erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 17. April 2019, in
Textform zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen
Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 19. April 2019
elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/
ir
http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019",
sowie spätestens am 24. April 2019 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die
ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung).
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Ein Beschlussvorschlag
muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Das Verlangen ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 26. April 2019, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser
spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 30. April 2019 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http://
www.semperitgroup.com/ir] und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019"
veröffentlicht.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war.
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat
berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht
ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss
gefasst werden.
Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei der Semperit Aktiengesellschaft Holding als
börsennotierte Gesellschaft Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person
spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 30. April 2019,
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls
die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Die
Stellung eines entsprechenden Antrags in der Hauptversammlung ist demnach nicht
möglich.
Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
(beispielsweise als PDF) an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-
Adresse HV2019@semperitgroup.com zu richten.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis
der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG samt Beilagen und
Beschlussvorschläge gemäß § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an die
Gesellschaft in Textform (beispielsweise als PDF) ausschließlich an die E-Mail-
Adresse HV2019@semperitgroup.com zu übermitteln.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEM § 111 AktG (§ 106 Z 6
und 7 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach
dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 28. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher
und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung muss
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 3. Mai 2019,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
1. E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com,
2. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im
Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:
Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu
enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nSoll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 28. April
2019, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gem §§ 113f AktG (§ 106 Z 8 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates
darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist
jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es
können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer
Vollmacht [
http://www.evn.at/getdoc/83453afb-3be4-45d0-b984...
Vollmacht.aspx] kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir
http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt
"Hauptversammlung 2019" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung
einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Ein Formular für den
Widerruf der Vollmacht ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir
http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt
"Hauptversammlung 2019" abrufbar.
Die Vollmacht muss spätestens am 7. Mai 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich
an die E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com zugegangen sein, wobei die
Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die
Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das
für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht [
http://www.evn.at/getdoc/81b0c8db-654f-40e0-8640...
Widerruf-der-Vollmacht.aspx]. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine
der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Es ist
nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen,
Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von.
Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.semperitgroup.com/ir
http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt
"Hauptversammlung 2019" ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Die Herrn
Dr. Michael Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 7. Mai 2019 um 13.00 Uhr
(MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
1. E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com
2. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im
Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 664 - 2138740, Fax +43 1 8763343 - 39
oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt ist die Vollmacht
in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung
1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu
welchen Zwecken werden diese verarbeitet?
Die Semperit AG Holding verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name
und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
verarbeitet:
Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses\nTeilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte\nErstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse\nErstellung des Hauptversammlungsprotokolls\nErfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-und Meldepflichten.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für
die Verarbeitung ist die Semperit AG Holding Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7
DSGVO.
2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?
Die Semperit AG Holding bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Semperit AG
Holding nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten, sofern
es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach
Weisung der Semperit AG Holding. Soweit rechtlich notwendig, hat die Semperit AG
Holding mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Semperit AG Holding ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim
zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch
an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.
3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen Semperit AG Holding oder umgekehrt von der Semperit AG Holding gegen
Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der
Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis
zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten?
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Semperit AG Holding
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse data.privacy@semperitgroup.com oder über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Semperit AG Holding z. Hd.
Rechtsabteilung, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien, Telefax: +43 (0)1 / 79777 -
601.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde
(Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO) zu.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der Semperit AG Holding www.semperitgroup.com zu finden.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106
Z 9 AktG)
Das Grundkapital der Semperit AG Holding beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Semperit AG Holding hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt daher 20.573.434.
Wien, im April 2019
Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/documents/15/12/10289008/0/01_...
Emittent: Semperit AG Holding
Modecenterstrasse 22
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 79 777-210
FAX: +43 1 79 777-602
Email: stefan.marin@semperitgroup.com
WWW: www.semperitgroup.com
ISIN: AT0000785555
Indizes: WBI, ATX GP, ATX PRIME
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #635: ATX stark, viele Kooperationen, Gold fällt deutlich und Peter Heinrich macht auf Didi Hallervorden
Semperit
Akt. Indikation: 11.72 / 11.86
Uhrzeit: 22:59:54
Veränderung zu letztem SK: -0.92%
Letzter SK: 11.90 ( 0.85%)
Bildnachweis
1.
Mit Monika Riedel, Semperit
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Aluflexpack AG
Das Kerngeschäft der Aluflexpack AG (Aluflexpack) umfasst die Entwicklung und Herstellung hochwertiger flexibler Primärverpackungen im industriellen Ausmaß mit einem Schwerpunkt auf Aluminium basierten Verpackungen wie zum Beispiel Aluminium-Kaffeekapseln, Standbodenbeutel, Alu-Schalen, Deckel, Verpackungen für die Süßwarenindustrie und Durchdrückpackungen für den Pharmabereich.
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