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APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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05.04.2019, 21706 Zeichen

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
05.04.2019
Semperit Aktiengesellschaft Holding mit dem Sitz in Wien FN 112544 g ISIN: AT0000785555
Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 8. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding ein.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mitzunehmen und sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr MESZ.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des nichtfinanziellen Berichtes jeweils zum 31.12.2018 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahlen in den Aufsichtsrat 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 im Voraus
Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)
Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (17. April 2019), voraussichtlich jedoch bereits ab dem 05. April 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir unter den Menüpunkt "Hauptversammlung 201 [http://www.lenzing.com/investoren/de/ 7020.jsp?rdc=1]9" abrufbar.
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nGesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht)\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2018;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,\nZu Tagesordnungspunkt 5.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG,\nDiese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AKTG
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens fünf vom Hundert des Grundkapitals erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 17. April 2019, in Textform zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 19. April 2019 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019", sowie spätestens am 24. April 2019 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung).
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Ein Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 26. April 2019, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 30. April 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http:// www.semperitgroup.com/ir] und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" veröffentlicht.
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei der Semperit Aktiengesellschaft Holding als börsennotierte Gesellschaft Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 30. April 2019, auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Die Stellung eines entsprechenden Antrags in der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich.
Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (beispielsweise als PDF) an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail- Adresse HV2019@semperitgroup.com zu richten.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG samt Beilagen und Beschlussvorschläge gemäß § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an die Gesellschaft in Textform (beispielsweise als PDF) ausschließlich an die E-Mail- Adresse HV2019@semperitgroup.com zu übermitteln.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEM § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 28. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 3. Mai 2019, ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
1. E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com, 2. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben).
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nSoll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 28. April 2019, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gem §§ 113f AktG (§ 106 Z 8 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer Vollmacht [http://www.evn.at/getdoc/83453afb-3be4-45d0-b984... Vollmacht.aspx] kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" abrufbar.
Die Vollmacht muss spätestens am 7. Mai 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an die E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com zugegangen sein, wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht [http://www.evn.at/getdoc/81b0c8db-654f-40e0-8640... Widerruf-der-Vollmacht.aspx]. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von. Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Die Herrn Dr. Michael Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 7. Mai 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
1. E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com 2. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 664 - 2138740, Fax +43 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt ist die Vollmacht in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt ungültig.
Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung
1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu welchen Zwecken werden diese verarbeitet?
Die Semperit AG Holding verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke verarbeitet:
Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses\nTeilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte\nErstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse\nErstellung des Hauptversammlungsprotokolls\nErfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-und Meldepflichten.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für die Verarbeitung ist die Semperit AG Holding Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO.
2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?
Die Semperit AG Holding bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Semperit AG Holding nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten, sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach Weisung der Semperit AG Holding. Soweit rechtlich notwendig, hat die Semperit AG Holding mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Semperit AG Holding ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.
3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen Semperit AG Holding oder umgekehrt von der Semperit AG Holding gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten?
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Semperit AG Holding unentgeltlich über die E-Mail-Adresse data.privacy@semperitgroup.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien, Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO) zu.
5. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Semperit AG Holding www.semperitgroup.com zu finden.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
Das Grundkapital der Semperit AG Holding beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Semperit AG Holding hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher 20.573.434.
Wien, im April 2019
Der Vorstand

Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/15/12/10289008/0/01_...
Emittent: Semperit AG Holding Modecenterstrasse 22 A-1030 Wien Telefon: +43 1 79 777-210 FAX: +43 1 79 777-602 Email: stefan.marin@semperitgroup.com WWW: www.semperitgroup.com ISIN: AT0000785555 Indizes: WBI, ATX GP, ATX PRIME Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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Semperit
Akt. Indikation:  11.72 / 11.86
Uhrzeit:  22:59:54
Veränderung zu letztem SK:  -0.92%
Letzter SK:  11.90 ( 0.85%)



 

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    EANS-Hauptversammlung: Semperit AG Holding / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG


    05.04.2019, 21706 Zeichen

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    05.04.2019
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    Einladung zur 130. Ordentlichen Hauptversammlung
    Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 8. Mai 2019, um 10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding ein.
    Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) mitzunehmen und sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr MESZ.
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    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht sowie des nichtfinanziellen Berichtes jeweils zum 31.12.2018 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahlen in den Aufsichtsrat 6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 im Voraus
    Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)
    Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (17. April 2019), voraussichtlich jedoch bereits ab dem 05. April 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir unter den Menüpunkt "Hauptversammlung 201 [http://www.lenzing.com/investoren/de/ 7020.jsp?rdc=1]9" abrufbar.
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    Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7.,\nZu Tagesordnungspunkt 5.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG,\nDiese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
    HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 und 119 AKTG
    Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens fünf vom Hundert des Grundkapitals erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 17. April 2019, in Textform zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 19. April 2019 elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019", sowie spätestens am 24. April 2019 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung).
    Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Ein Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 26. April 2019, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 30. April 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir [http:// www.semperitgroup.com/ir] und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" veröffentlicht.
    Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
    Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
    Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
    Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
    Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei der Semperit Aktiengesellschaft Holding als börsennotierte Gesellschaft Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 30. April 2019, auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Die Stellung eines entsprechenden Antrags in der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich.
    Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (beispielsweise als PDF) an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail- Adresse HV2019@semperitgroup.com zu richten.
    Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG samt Beilagen und Beschlussvorschläge gemäß § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an die Gesellschaft in Textform (beispielsweise als PDF) ausschließlich an die E-Mail- Adresse HV2019@semperitgroup.com zu übermitteln.
    NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEM § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
    Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 28. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.
    Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei depotverwahrten Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
    Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung muss spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 3. Mai 2019, ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
    1. E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com, 2. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben).
    Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: Die Depotbestätigung ist von einem depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:
    Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE),\nAngaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,\nAngaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555,\nDepotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,\nZeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.\nSoll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
    Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 28. April 2019, 24:00 Uhr MESZ, beziehen.
    Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
    Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gem §§ 113f AktG (§ 106 Z 8 AktG
    Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
    Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer Vollmacht [http://www.evn.at/getdoc/83453afb-3be4-45d0-b984... Vollmacht.aspx] kann das auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" abrufbar.
    Die Vollmacht muss spätestens am 7. Mai 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an die E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com zugegangen sein, wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
    Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß.
    Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht [http://www.evn.at/getdoc/81b0c8db-654f-40e0-8640... Widerruf-der-Vollmacht.aspx]. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.
    Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Es ist nicht zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Herrn Dr. Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von. Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/ir http://www.semperitgroup.com/ir und dem Menüpunkt "Hauptversammlung 2019" ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Die Herrn Dr. Michael Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 7. Mai 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
    1. E-Mail-Adresse HV2019@semperitgroup.com 2. per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT0000785555 im Text angeben),
    wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 664 - 2138740, Fax +43 1 8763343 - 39 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.
    Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt ist die Vollmacht in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt ungültig.
    Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
    Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung
    1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu welchen Zwecken werden diese verarbeitet?
    Die Semperit AG Holding verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
    Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke verarbeitet:
    Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses\nTeilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte\nErstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse\nErstellung des Hauptversammlungsprotokolls\nErfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-und Meldepflichten.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für die Verarbeitung ist die Semperit AG Holding Verantwortlicher iSd Art 4 Z 7 DSGVO.
    2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?
    Die Semperit AG Holding bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der Semperit AG Holding nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten, sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt, ausschließlich nach Weisung der Semperit AG Holding. Soweit rechtlich notwendig, hat die Semperit AG Holding mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
    Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Semperit AG Holding ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).
    Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.
    3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?
    Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen Semperit AG Holding oder umgekehrt von der Semperit AG Holding gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
    4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten?
    Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Semperit AG Holding unentgeltlich über die E-Mail-Adresse data.privacy@semperitgroup.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien, Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601.
    Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde (Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO) zu.
    5. Weitere Informationen Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Semperit AG Holding www.semperitgroup.com zu finden.
    Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
    Das Grundkapital der Semperit AG Holding beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Semperit AG Holding hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher 20.573.434.
    Wien, im April 2019
    Der Vorstand

    Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/15/12/10289008/0/01_...
    Emittent: Semperit AG Holding Modecenterstrasse 22 A-1030 Wien Telefon: +43 1 79 777-210 FAX: +43 1 79 777-602 Email: stefan.marin@semperitgroup.com WWW: www.semperitgroup.com ISIN: AT0000785555 Indizes: WBI, ATX GP, ATX PRIME Börsen: Wien Sprache: Deutsch

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