19.03.2019,
19314 Zeichen
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
19.03.2019
Lenzing Aktiengesellschaft ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505
E i n l a d u n g
zu der am Mittwoch, 17. April 2019, um 10.30 Uhr (MESZ) im Kulturzentrum
Lenzing, Johann-Böhm-Straße 1, 4860 Lenzing, stattfindenden
75. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2018, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2018
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2018
ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2018
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 im Voraus
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2019
Zwtl.: Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemäß § 108 Abs
3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)
Neben dem vollständigen Text dieser Einberufung und den Formularen für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind folgende
Unterlagen spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung (27. März 2019),
voraussichtlich jedoch bereits ab dem 20. März 2019, auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.lenzing.com
http://www.lenzing.com unter den
Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung" abrufbar.
Jahresabschluss mit Lagebericht,\nCorporate-Governance-Bericht,\nKonzernabschluss mit Konzernlagebericht,\nVorschlag für die Gewinnverwendung,\ngesonderter nichtfinanzieller Bericht,\nBericht des Aufsichtsrats,\njeweils für das Geschäftsjahr 2018;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 8.,\nZu Tagesordnungspunkt 7.: Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat samt Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG,\nDiese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Auf Verlangen
erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser
Unterlagen zugesandt.
Zwtl.: Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (§
106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens fünf vom
Hundert des Grundkapitals erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 27. März 2019, in
Textform zugehen. Für den Fall eines sodann beantragten zusätzlichen
Tagesordnungspunkts wird die ergänzte Tagesordnung spätestens am 29. März 2019
elektronisch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http:
//www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung",
sowie spätestens am 3. April 2019 in derselben Weise bekannt gemacht, wie die
ursprüngliche Tagesordnung (im Amtsblatt zur Wiener Zeitung).
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens eins vom
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist
beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 08. April 2019, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Fall eines sodann übermittelten Vorschlags zur Beschlussfassung wird dieser
spätestens zwei Werktage nach Zugang, im äußersten Fall am 10. April 2019 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com [http://
www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung"
veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich
von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG
nicht zu berücksichtigen ist.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie
auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung
durchgehend zugänglich war.
Wir bitten die Aktionäre, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
(beispielsweise als PDF) an die Gesellschaft ausschließlich an die E-Mail-
Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com [Hauptversammlung2019@lenzing.com] zu
richten.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung der vorstehenden
Aktionärsrechte genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis
der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§
109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lenzing.com
http://www.lenzing.com unter den Menüpunkten "Investoren" und
"Hauptversammlung".
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG samt Beilagen und
Beschlussvorschläge gemäß § 110 AktG samt Beilagen sowie Fragen sind an die
Gesellschaft in Textform (beispielsweise als PDF) ausschließlich an die E-Mail-
Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com [Hauptversammlung2019@lenzing.com] zu
übermitteln.
Zwtl.: Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach
dem Anteilsbesitz am Sonntag, dem 07. April 2019, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies gegenüber der Gesellschaft nachweist.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag erfolgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die
Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Depotbestätigungen werden in deutscher
und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depotbestätigung muss
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 12. April 2019,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugegangen sein:
(i) E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com
[Hauptversammlung2019@lenzing.com]
(ii) per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT 0000644505 im
Text angeben).
Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.lenzing.com
http://www.lenzing.com unter den Menüpunkten "Investoren" und
"Hauptversammlung".
Zwtl.: Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG (§ 106 Z
8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
verfügt über dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats darf
das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist
jedenfalls ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Es
können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Für die Erteilung einer
Vollmacht [
http://www.evn.at/getdoc/83453afb-3be4-45d0-b984...
Vollmacht.aspx] kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com
http://www.lenzing.com unter den Menüpunkten "Investoren" und
"Hauptversammlung" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung
einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden.
Die Vollmacht muss spätestens am 16. April 2019 um 13.00 Uhr (MESZ)
ausschließlich an die E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com
[Hauptversammlung2019@lenzing.com] zugegangen sein, wobei die Vollmacht in
Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist. Die Vollmacht
wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht lediglich bei der Registrierung
zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht [
http://www.evn.at/getdoc/81b0c8db-654f-40e0-8640...
Widerruf-der-Vollmacht.aspx]. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er an eine
der vorstehenden Adressen bzw. der Gesellschaft zugegangen ist.
Als besonderes kostenfreies Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, steht die Möglichkeit der
Vertretung durch Herrn Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA,
1130 Wien, Feldmühlgasse 22, zur Verfügung. Als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter wird Herr Dr. Michael Knap das Stimmrecht in der
Hauptversammlung ausschließlich auf Grundlage und innerhalb der Grenzen der vom
jeweiligen Aktionär erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
ausüben. Ohne ausdrückliche Weisung ist die Vollmacht ungültig. Es ist nicht
zwingend, dass Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, Herrn Dr.
Michael Knap zum Vertreter bestellen. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr.
Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com [http://
www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung" ein
spezielles Vollmachts- und Widerrufsformular (nur in deutscher Fassung)
abrufbar. Die Herrn Dr. Michael Knap erteilte Vollmacht muss spätestens am 16.
April 2019 um 13.00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der folgenden Adressen
zugegangen sein:
(i) E-Mail-Adresse Hauptversammlung2019@lenzing.com
[Hauptversammlung2019@lenzing.com]
(ii) per SWIFT BIC COMRGB2L (Message Type 598, unbedingt ISIN AT 0000644505 im
Text angeben),
wobei die Vollmacht in Textform (beispielsweise als PDF) dem E-Mail
anzuschließen ist. Die Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Weitergehende Informationen zur Bevollmächtigung von Herrn. Dr. Michael Knap
finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com [http://
www.lenzing.com] unter den Menüpunkten "Investoren" und "Hauptversammlung".
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn
Dr. Michael Knap unter Tel.: +43 (0) 664 213 8740, per Fax: +43 (0) 1 876 33 43
39 oder E-Mail: michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].
Zwtl.: Informationen für Aktionäre zur Datenverarbeitung
1. Welche personenbezogenen Daten von Aktionären werden verarbeitet und zu
welchen Zwecken werden diese verarbeitet?
Die Lenzing Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name
und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Dabei werden personenbezogene Daten von Aktionären für folgende Zwecke
verarbeitet:
Organisation und Abhaltung der Hauptversammlungen, einschließlich Überprüfung der Teilnahmeberechtigung/Vollmachten sowie Feststellung des Abstimmungsverhältnisses\nTeilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte\nErstellung der Anmelde-, Vollmachts- und Teilnahmeverzeichnisse\nErstellung des Hauptversammlungsprotokolls\nErfüllung von Compliance-Pflichten, einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts-und Meldepflichten.\nDie Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist
somit Artikel 6 (1) c) DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung). Für
die Verarbeitung ist die Lenzing Aktiengesellschaft Verantwortlicher iSd Art 4 Z
7 DSGVO.
2. An wen werden personenbezogene Daten von Aktionären übermittelt?
Die Lenzing Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Lenzing
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten,
sofern es sich um Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Z 8 DSGVO handelt,
ausschließlich nach Weisung der Lenzing Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich
notwendig, hat die Lenzing Aktiengesellschaft mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Lenzing Aktiengesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch beim
zuständigen Firmenbuchgericht einzureichen (§ 120 AktG).
Darüber hinaus können personenbezogene Daten von Aktionären im Anlassfall auch
an die zuständigen Behörden oder Stellen übermittelt werden.
3. Wie lange werden personenbezogene Daten von Aktionären gespeichert?
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die
Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind,
und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern.
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem
Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären
gegen die Lenzing Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Lenzing
Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies
zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der
Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
4. Welche Rechte haben Aktionäre im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten?
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Lenzing
Aktiengesellschaft unentgeltlich bei Thomas Tauzimsky über die E-Mail-Adresse
privacy@lenzing.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Lenzing Aktiengesellschaft
AT-4860 Lenzing, Werkstraße 2
Telefax: +43 7672 918-4005
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
5. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der
Internetseite der Lenzing Aktiengesellschaft www.lenzing.com [http://
www.lenzing.com] zu finden.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 27.574.071,43 und ist eingeteilt in 26.550.000 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der im Zeitpunkt der Einberufung teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt daher 26.550.000.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 17. April 2019 um 09.45 Uhr (MESZ).
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität
am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Wir ersuchen die Aktionäre bzw. ihre
Vertreter, in ihre Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie
die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.
Lenzing, im März 2019
Der Vorstand
Emittent: Lenzing AG
A-A-4860 Lenzing
Telefon: +43 7672-701-0
FAX: +43 7672-96301
Email: office@lenzing.com
WWW:
http://www.lenzing.com
ISIN: AT0000644505
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
BSN Podcasts
Christian Drastil: Wiener Börse Plausch
Wiener Börse Party #792: ATX zum Ultimo etwas fester, Immofinanz liefert gut und dank Thomas Rybnicek heisst es Handle with Care
Lenzing
Akt. Indikation: 29.25 / 29.55
Uhrzeit: 19:11:34
Veränderung zu letztem SK: 0.17%
Letzter SK: 29.35 ( -0.51%)
Bildnachweis
1.
Pressekonferenz Lenzing, GJ 2018, Waltraud Kaserer (Vice President Corporate Communications & Investor Relations), CEO Stefan Doboczky, CFO Thomas Obendrauf (v.li.)
>> Öffnen auf photaq.com
Aktien auf dem Radar:Pierer Mobility, voestalpine, Amag, Immofinanz, CA Immo, EuroTeleSites AG, Frequentis, Rosgix, Warimpex, Wienerberger, Kapsch TrafficCom, AT&S, Frauenthal, Gurktaler AG Stamm, Polytec Group, Wolftank-Adisa, Porr, Oberbank AG Stamm, UBM, Palfinger, Zumtobel, Addiko Bank, Agrana, Erste Group, EVN, Flughafen Wien, OMV, Österreichische Post, S Immo, Telekom Austria, Uniqa.
Wiener Privatbank
Die Wiener Privatbank ist eine unabhängige Privatbank mit Sitz in Wien, deren Anspruch darin liegt, die besten Investmentchancen am globalen Markt für ihre Kunden zu identifizieren. Zu den Kunden zählen Family Offices, Privatinvestoren, Institutionen sowie Stiftungen im In- und Ausland.
>> Besuchen Sie 68 weitere Partner auf boerse-social.com/partner
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER