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05.12.2018, 5480 Zeichen

A.o. UIAG-HV 28.11.18 Teil 4. Der Aktionär fragte nach der Fremdvergleichsfähigkeit, Neumann antwortete, dass das Gutachten des Sacheinlageprüfers im Dezember veröffentlicht werde. Der Aktionär beanstandete, dass wir das ja "heute" schon beschließen würden. Der Aktionär wollte die Zinssätze der Darlehen wissen, die als Sacheinlage eingebracht werden sollen. Beantwortet wurde das mit 5% bis 2026, 3,5% bis 2029. Der Aktionär: "Das ist schon eine spannende Frage, Sie werben ja damit, dass unsere Firma jetzt Zinsen bekommt." Der ARV ärgerte sich erneut über die 1 Aktie: "(...), dass Sie da Vorträge halten!" Aktionär: "Sie müssen sachlich bleiben als Vorsitzender!" ARV: "Bin eh sachlich!" Aktionär: "Sie müssen so tun, als ob!" ARV: "Bin net so politisch korrekt, dass ich (...)" Dann ging es um irgendwelche Zahlen, Aktionär: "In den Unterlagen sind die Zahlen nicht!" ARV: "Sie können ja sinnerfassend rechnen!" Neumann schlug vor, dass die Fragen en bloc gestellt werden, der ARV hielt das für nicht zielführend. Aktionär: "Da wären wir vielleicht schon fertig!" ARV: "Naa, da wären wir nicht fertig!" So ging das Geplänkel weiter, die Bewertung der Plastikfirma-Anteile erklärte Neumann so: "Zu Anschaffungskosten eingelegt." Der Aktionär äußerte offenbar die Befürchtung, die Sacheinleger könnten einen Gewinn gemacht haben. Knünz meinte, dass dem nicht so sei: "Wenn Sie den (Geschäftsbericht) gelesen hätten, würden Sie das wissen." ARV: "Ich lasse diesen Vorhalt nicht zu, weil er falsch ist!" Aktionär: "Sie haben ja mich unterbrochen." Da war ein bissl ein Durcheinander, ein Wort gab das andere. ARV: "Naa, ich hab zuerst angenommen, dass Sie sinnerfassend lesen können." Die Diskrepanz zwischen Kaufpreis und Sacheinlagewert wurde damit erklärt, dass es 4 Mio. Euro an Gesellschafterzuschuss gegeben habe, Neumann und Knünz hätten dieses Geld aufgebracht. Ertragswerte hätten eine höhere Bewertung erlaubt, seien aber nicht angesetzt worden. Der ARV war ein bisserl zornig. Der Aktionär meinte, dass er nicht verstehe, warum er nicht nachfragen dürfe, was die Differenz ist. Knünz meinte: "Ich würde im Jahresabschluss nachschauen. Da muss man fleissig sein!" Aktionär: "Es ist nicht meine Aufgabe, herauszurechnen, welche Zuschüsse Sie geleistet haben!"

Bis zu diesem Zeitpunkt war die Sympathie des Publikums wohl auf Seiten des Fragestellers, da man ihn als Opfer eines zornigen Aufsichtsratsvorsitzenden sehen konnte, der keine Fragen beantworten wollte. Aber jetzt wurde es langsam brutal, es ging auf den Höhepunkt zu. Knünz: "Wir haben eine Vorgeschichte! Sie haben auf Hauptversammlungen Unterstellungen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen!" Der ARV meinte, dass wir nicht an einem Bierstammtisch oder bei Ö24 sitzen würden. Und: "Sagen Sie uns net, dass Sie net in die Bilanz einegschaut haben!" Der Aktionär meinte, wir müssten uns fragen, warum der ARV so nervös ist. Der ARV meinte, er sei eh sachlich. Der Aktionär fragte (besorgt?) den ARV, ob er sicher sei, dass er in der Lage ist, die HV zu leiten. Der ARV meinte, er sei sicher, dass der Aktionär seinem Berufsstand (Anmerkung: Anwalt) keinen guten Dienst erweist. Und jetzt ging es ans Eingemachte. ARV: "Ich habe eine Frage an Sie. Ich habe gehört, dass Sie in anderen Gesellschaften dem Vorstand angeboten haben, Sie würden auf eine Anfechtungsklage verzichten, wenn Sie einen bestimmten Betrag erhalten. Ich kann so etwas nicht glauben."

Knünz entschärfte, und das ist jetzt etwas zittrig stenographiert, erinnerlich heißt das jedenfalls sinngemäß: "Das war anders. Wenn der Vorstand ein Angebot machen würde, würde er versuchen, den Klienten zu bewegen, die Anfechtungsklage zurückzuziehen." Aber auch diese entschärfte Version traf den Fragesteller sichtlich. Er stand auf und wandte sich ans Publikum: "Ich bin jetzt wirklich baff (...), dass mir nun sowas unterstellt wird!" Aktionär hatte nun ein knallrotes Gesicht. "Gesunde Farbe" hätte meine Oma gesagt. Offenbar überraschte und ärgerte ihn der Vorwurf sehr. Meines Erachtens ist das tatsächlich ein schwerwiegender Vorwurf. Wird schon legal sein, aber für den Ruf wäre das trotzdem schädlich, weil die meisten Aktionäre in Österreich der Meinung sind, dass man so etwas nicht tut. Man würde irgendwie geächtet, wenn man so etwas tut. Kein wirkliches Mobbing, nur wird halt hinterrucks getuschelt, und das ist wohl jedem unangenehm.

Hier ist ein kleiner Exkurs angebracht: Die sogenannten "r... Aktionäre", die es in Deutschland gibt, und die dort - wie man hört - schon zu einer richtigen Plage geworden sein sollen, die gibt es in Österreich nicht. Ich kann das Wort nicht einmal in den Mund nehmen, diese Bezeichnung kriminalisiert die Aktionäre, die ihre Rechte wahr nehmen bzw. bis zum Äußersten ausreizen. Nennen wir sie "renitente Aktionäre", also unbequeme Aktionäre. Aktionärsrechte gibt es ja nicht zum Spass, und meiner Meinung nach haben die österreichischen Aktionäre ohnehin viel zu wenige Rechte. Bei weitem viel zu wenige Rechte! Man betrachte nur, wie die hiesigen Minderheitsaktionäre bei Gesellschafterausschlüssen überfahren werden! Fast alle können davon ein Lied singen, fast alle Privataktionäre sind bei so etwas schon einmal ordentlich über den Tisch gezogen worden. Ich bleibe dabei: Es gibt in Österreich zu wenig Schutz für Kleinaktionäre, die Aktionärsrechte (samt Informationsrechten) sollten ausgebaut werden.

(Der Input von Günter Luntsch für den http://www.boerse-social.com/gabb vom 05.12.)



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    Bis zu diesem Zeitpunkt war die Sympathie des Publikums wohl auf Seiten des Fragestellers, da man ihn als Opfer eines zornigen Aufsichtsratsvorsitzenden sehen konnte, der keine Fragen beantworten wollte. Aber jetzt wurde es langsam brutal, es ging auf den Höhepunkt zu. Knünz: "Wir haben eine Vorgeschichte! Sie haben auf Hauptversammlungen Unterstellungen gemacht, die nicht der Wahrheit entsprechen!" Der ARV meinte, dass wir nicht an einem Bierstammtisch oder bei Ö24 sitzen würden. Und: "Sagen Sie uns net, dass Sie net in die Bilanz einegschaut haben!" Der Aktionär meinte, wir müssten uns fragen, warum der ARV so nervös ist. Der ARV meinte, er sei eh sachlich. Der Aktionär fragte (besorgt?) den ARV, ob er sicher sei, dass er in der Lage ist, die HV zu leiten. Der ARV meinte, er sei sicher, dass der Aktionär seinem Berufsstand (Anmerkung: Anwalt) keinen guten Dienst erweist. Und jetzt ging es ans Eingemachte. ARV: "Ich habe eine Frage an Sie. Ich habe gehört, dass Sie in anderen Gesellschaften dem Vorstand angeboten haben, Sie würden auf eine Anfechtungsklage verzichten, wenn Sie einen bestimmten Betrag erhalten. Ich kann so etwas nicht glauben."

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