31.07.2018, 2164 Zeichen
Der Vorstand der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft ("UIAG") prüft den Erwerb weiterer Anteile an der UIAG Informatik-Holding GmbH (derzeitige Beteiligung der UIAG: rund 49,55%) und an der Plastech Holding GmbH (derzeitige Beteiligung der UIAG: rund 32%) im Wege einer Sachkapitalerhöhung. Dabei würden die beiden Vorstandsmitglieder der UIAG sowie Herr Bernd Neumann insgesamt rund 23,31% Anteile der UIAG Informatik-Holding GmbH und Herr Paul Neumann, MBA sowie Bernd Neumann insgesamt rund 58% Anteile der Plastech Holding GmbH an die UIAG übertragen. Die einbringenden Personen würden weiters Darlehensforderungen gegenüber der UIAG Informatik-Holding GmbH und der Plastech Holding GmbH in Höhe von bis zu EUR 21,72 Mio. einbringen. Eine derartige Kapitalerhöhung durch Sacheinlage würde unter Ausschluss der Bezugsrechte der übrigen Aktionäre erfolgen.
Um eine Verwässerung der Aktionäre auszugleichen, soll nach Fassung der diesbezüglichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse im Anschluss an die Durchführung der Sachkapitalerhöhung und nach Vorliegen eines von der Finanzmarktaufsicht gebilligten Kapitalmarktprospekts gemäß § 7 KMG für ein Bezugsangebot auch eine Barkapitalerhöhung durchgeführt werden. Das allfällige öffentliche Angebot von Aktien der UIAG wird ausschließlich durch und auf Basis eines gemäß den Bestimmungen des KMG zu erstellenden und zu veröffentlichenden Kapitalmarktprospektes (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich angebotener Aktien der UIAG sollte nur auf Grundlage eines solchen Kapitalmarktprospektes erfolgen.
Der Vorstand der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft wird in einem ersten Schritt den Aufsichtsrat mit der angedachten Transaktion befassen und die gerichtliche Bestellung eines Sacheinlagenprüfers beantragen. Die finale Entscheidung über die Umsetzung der Transaktion wird der Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsrat nach Vorliegen des Sacheinlagenprüfberichts treffen. Falls die Transaktion durchgeführt werden kann, sollen im Herbst 2018 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse gefasst werden.
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