08.12.2017, 6331 Zeichen
Es waren wieder einmal Schlagzeilen aus dem Bilderbuch: „Daimler ramponiert Tesla bei heimlichen Tests“ titelte Spiegel Online und konnte sich der Clicks sicher sein. Doch die Hintergründe sind weitaus spannender. Und am Ende wird die Frage, wer dabei „the good, the bad and the ugly“ ist, ganz anders als gedacht beantwortet.
Schöne Geschichte(n). In besagtem Spiegel-Artikel berichtet der Autor darüber, dass „Daimler (WKN: 710000 / ISIN: DE0007100000) im Sommer über den Autovermieter Sixt einen Tesla Model X bei einem kleinen Unternehmen in Bayern für sieben Wochen“ mietete und hinterher „in desolatem Zustand zurückgegeben“ hat. Soweit die Kurzfassung. Dazu muss man wissen:
In der Automobilbranche sind solche Konkurrenztests Gang und Gäbe – wie wohl in fast allen anderen Branchen auch. Doch im aktuellen Fall kam es angeblich noch dicker: Daimler soll „das Auto offenbar auseinandergebaut und wieder zusammengeschraubt“ und es unter Extrembedingungen getestet haben. Am Ende blieb wohl ein Schaden an dem Fahrzeug von Tesla (WKN: A1CX3T / ISIN: US88160R1014) übrig, der aber beglichen wurde. Ähnliche Vorfälle dürften schon des öfteren geschehen sein. Dennoch spannend, wie sich die Geschichte ab der ersten Veröffentlichung entwickelte.
Der Duft des Skandals. Bei dem „kleinen Unternehmen in Bayern“, das den Tesla bereitstellte, handelt es sich um „Elektromotron“ – ein Spezialverleiher für Elektroautos. Die Preise auf derren Website sind ebenfalls „speziell“ – aber das muss wohl so sein. Für Sixt (WKN: 723132 / ISIN: DE0007231326) jedenfalls war Elektromotron bislang ein passender Partner. Nach der Geschichte nun dürfte sich das geändert haben, denn Elektromotron hat offenbar versucht eine große Geschichte daraus zu machen. Sixt wiederum sah sich daher zu einer Stellungnahme genötigt, die es in sich hat:
- An dem Fahrzeug ist keineswegs ein Schaden von mehr als 80.000 Euro entstanden. Die DEKRA, einer der renommiertesten Kfz-Gutachter in Deutschland, hat in einem Gutachten, das von Elektromotron selbst in Auftrag gegeben worden war, den Schaden lediglich auf rund 15.700 Euro (ohne MwSt.) beziffert. Sixt hat diesen Schaden zusammen mit den Gutachterkosten und dem Fahrzeug-Minderwert Elektromotron binnen weniger Tage ohne weitere Diskussion erstattet. Dabei handelte es sich um einen Gesamtbetrag von rund 18.500 Euro (ohne MwSt.).
- Angesichts dieser Schadenhöhe kann keine Rede davon sein, dass das Fahrzeug von dem Sixt-Kunden „geschrottet“ worden sei, wie es in Teilen der Medien zu lesen war.
- Der medienwirksam behauptete Schadensbetrag von rund 83.500 Euro netto kommt nur deshalb zu Stande, weil Elektromotron, vertreten durch Frau Monika Kindlein und Herrn Manfred van Rinsum, unbegründete, mithin völlig willkürliche Positionen in Rechnung stellte.
- Offensichtlich erfolgte das „Hochrechnen“ des Schadens von vornherein mit der klaren Absicht, ein Drohpotenzial im Falle einer Veröffentlichung in den Medien aufzubauen und dabei eine Rufschädigung von Sixt in Kauf zu nehmen. Dafür spricht die letzte Rechnungsposition „Abstandszahlung für NDA“ in Höhe von 20.000 Euro. „NDA“ steht für „Non Disclosure Agreement“ (Vertraulichkeitsvereinbarung), d.h. Sixt wurde aufgefordert, für die Nicht-Veröffentlichung des Vorgangs zusätzlich sogar einen höheren Betrag zu zahlen als von der DEKRA neutral als Schaden festgestellt worden war. Ein solches „Schweigegeld“ ist sittenwidrig und war für Sixt völlig inakzeptabel. Als Folge wandten sich Frau Kindlein und Herr van Rinsum an den SPIEGEL.
- Nun versucht Herr van Rinsum offenkundig, die zwischenzeitlich hergestellte Öffentlichkeit zu nutzen, um aus dem Schaden am Ende ein noch besseres Geschäft für Elektromotron zu machen. So wurde Sixt mit Datum 5. Dezember 2017 eine neue Rechnung über rund 185.000 Euro netto für die Schadensregulierung samt Kauf des gebrauchten Fahrzeugs präsentiert. Diese Summe liegt sogar über dem Neupreis des Fahrzeugs und ist ein erneuter Beweis dafür, dass es Herrn van Rinsum nicht nur um die Schadensregulierung geht, sondern dass er weitergehende finanzielle Absichten verfolgt. Erneut fordert er eine „Abstandszahlung für NDA“ in Höhe von 20.000 Euro. Dies muss als „Preis“ interpretiert werden, im Falle des Eingehens auf dieses „Angebot“ auf weitere Medienkontakte zu verzichten. Auch für dieses weitere sittenwidrige Angebot steht Sixt nicht zur Verfügung.
- Vor dem Hintergrund dieser Fakten steht außer Frage, dass Elektromotron versucht, aus dem Schaden an dem Fahrzeug mit Hilfe der Medien am Ende ein gutes Geschäft zu machen – auf Kosten einer Rufschädigung von Sixt.
- Allen Beteiligten bei diesem Vorgang – und damit auch Elektromotron – war im Übrigen klar, dass das von Sixt an den industriellen Kunden vermietete Fahrzeug zu Vergleichs- und Testzwecken eingesetzt werden würde.
FAZIT. Das Spiel über Bande und mit den Medien ist bekanntlich ein alter Hut. Es gibt dabei Marken und Firmen, bei denen das sehr gut funktioniert. Die Elektroautoschmiede Tesla ist dabei immer für eine Story gut, erst recht, wenn die vermeintlich verschlafene deutsche Autobranche den Amis etwas abschauen will. Insofern war Daimler also ein Musterfall. Und dennoch bleibt ein G’schmäckle übrig.
Wenn sich ein kleiner Autovermieter erst mit den Zahlen der DEKRA und dann auch noch Sixt versucht, sollte sich nicht wundern, wenn am Ende wenig schmeichelhafte Details heraus kommen. Eines ist jedoch sicher: T
esla hat einmal mehr nichts für kostenlos Werbung tun müssen. Das schaffen sonst nur wenige – Sixt ist aber hier ein gutes Beispiel. Daimler wiederum dürfte es am Ende egal sein – der Ruf des Autoerfinders dürfte von so einer Posse nicht beeinträchtigt werden. Mercedes fährt man oder nicht. Da ist das Image des Sterns entscheidend und sonst nichts. Für Anleger wiederum ist die Geschichte aus einem Grund interessant: Tesla hat nach wie vor eine Sonderstellung in den Medien, die durch das operative Geschäft nur bedingt gerechtfertigt ist. Das vielleicht nur mal zum Nachdenken.
In diesem Sinne,
weiterhin viel Erfolg bei der Geldanlage
Ihre dieboersenblogger.de-Gründer
Christoph A. Scherbaum & Marc O. Schmidt
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