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12.11.2017, 3301 Zeichen

Christian Drastil: Via Erwin Krammer "... an die neue Bundesregierung ... Die VÖIG hat der neuen Bundesregierung sehr sinnvolle Vorschläge gemacht. Jetzt geht es nur mehr darum, dass Sebastian Kurz und HC Strache diese auch umsetzen. Bin auch schon gespannt, ob davon wirklich was aufgenommen wird und welche der Oppositionskräfte hier auch mitgehen werden. Zeit wäre es dafür, schon seit langem ... (...) Anlässlich der VÖIG Fondstage in Saalfelden zeigt sich, dass sich die österreichischen Fondsgesellschaften einiges von der neuen Regierung erhoffen beziehungsweise erwarten. Anliegen der VÖIG an die neue Bundesregierung 1.Die Österreichischen Fondsgesellschaften begrüßen alle Überlegungen Vorhaben der neu zu bildenden Bundesregierung, die ergänzende private, kapitalgedeckte Vorsorge weiter auszubauen. Wir stehen für sämtliche Vorschläge offen und bringen uns in die Ausgestaltung von Neuregelungen gerne mit unserer Expertise ein. 2.Aus Sicht der Investmentfondsbranche, aber auch aus Sicht ihrer Kunden, sind die bestehenden Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge zu starr. Den Vorsorgesparern der dritten Säule sollte ebenfalls – wie in der zweiten Säule - die Möglichkeit eingeräumt werden, zwischen verschiedenen Risikoklassen zu wählen. 3. Größtes Manko der bestehenden Zukunftsvorsorgeeinrichtung derzeit ist, dass das Investmentuniversum zu restriktiv ist und eine zwingende Kapitalgarantie vorgesehen ist. Für die langfristige Pensionsvorsorge ist schon vor dem anhaltenden Niedrigzinsniveau eine individuelle Aktienquote von großer Bedeutung. Garantieverpflichtung und Aktienquote sind aber nicht sinnvoll miteinander vereinbar und führen zu hohen Garantiekosten. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen. Eine aktuelle Studie der Nationalbank zeigt, dass Vorsorgeprodukte in der Finanzveranlagung in Österreich eine untergeordnete Rolle spielen. Lediglich 21% der Veranlagungen sind im Vorsorgebereich, der EU-Durchschnitt beträgt 38%! 4.Unbefriedigend gelöst ist auch die steuerliche Situation. Wer langfristig für die Pension anspart wird gegenüber kurzfristigen spekulativen Anlegern gleichgestellt, d.h. es kommt bei der Realisierung von Kursgewinnen die volle KESt zum Tragen. Die Politik hat die Aufgabe die Rahmenbedingungen zu ändern. Um eine positive Stimmung für Investmentfonds und den Kapitalmarkt zu erzeugen, wäre eine Aufhebung der Wertpapier-KEST anzudenken. 5. Aus Wettbewerbsaspekten wäre es wünschenswert, die dritte Säule dahingehend zu liberalisieren, dass Kunden unter Pensionsvorsorge-Produkten, wie Investmentfonds und Versicherungen, je nach persönlicher Risikobereitschaft frei wählen können, die auf einem Sperrkonto (Vorsorgedepot) der Pensionsvorsorge (und Pflegevorsorge) gewidmet werden. Die gewählten Produkte sollten steuerlich gleich behandelt werden wie das derzeit bestehende Zukunftsvorsorgeprodukt. 6.Bei Erfüllung des Vorsorgezweckes würde die bestehende Wertpapier KEST nicht zum Tragen kommen (so diese beibehalten wird). Erst bei einer nicht-widmungsgemäßen Verwendung würde eine Nachversteuerung erfolgen. Für ein solches, nicht kapitalgarantiertes Pensionsvorsorgeprodukt wäre keine staatliche Prämie erforderlich!"

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    Christian Drastil: Via Erwin Krammer "... an die neue Bundesregierung ... Die VÖIG hat der neuen Bundesregierung sehr sinnvolle Vorschläge gemacht. Jetzt geht es nur mehr darum, dass Sebastian Kurz und HC Strache diese auch umsetzen. Bin auch schon gespannt, ob davon wirklich was aufgenommen wird und welche der Oppositionskräfte hier auch mitgehen werden. Zeit wäre es dafür, schon seit langem ... (...) Anlässlich der VÖIG Fondstage in Saalfelden zeigt sich, dass sich die österreichischen Fondsgesellschaften einiges von der neuen Regierung erhoffen beziehungsweise erwarten. Anliegen der VÖIG an die neue Bundesregierung 1.Die Österreichischen Fondsgesellschaften begrüßen alle Überlegungen Vorhaben der neu zu bildenden Bundesregierung, die ergänzende private, kapitalgedeckte Vorsorge weiter auszubauen. Wir stehen für sämtliche Vorschläge offen und bringen uns in die Ausgestaltung von Neuregelungen gerne mit unserer Expertise ein. 2.Aus Sicht der Investmentfondsbranche, aber auch aus Sicht ihrer Kunden, sind die bestehenden Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge zu starr. Den Vorsorgesparern der dritten Säule sollte ebenfalls – wie in der zweiten Säule - die Möglichkeit eingeräumt werden, zwischen verschiedenen Risikoklassen zu wählen. 3. Größtes Manko der bestehenden Zukunftsvorsorgeeinrichtung derzeit ist, dass das Investmentuniversum zu restriktiv ist und eine zwingende Kapitalgarantie vorgesehen ist. Für die langfristige Pensionsvorsorge ist schon vor dem anhaltenden Niedrigzinsniveau eine individuelle Aktienquote von großer Bedeutung. Garantieverpflichtung und Aktienquote sind aber nicht sinnvoll miteinander vereinbar und führen zu hohen Garantiekosten. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen. Eine aktuelle Studie der Nationalbank zeigt, dass Vorsorgeprodukte in der Finanzveranlagung in Österreich eine untergeordnete Rolle spielen. Lediglich 21% der Veranlagungen sind im Vorsorgebereich, der EU-Durchschnitt beträgt 38%! 4.Unbefriedigend gelöst ist auch die steuerliche Situation. Wer langfristig für die Pension anspart wird gegenüber kurzfristigen spekulativen Anlegern gleichgestellt, d.h. es kommt bei der Realisierung von Kursgewinnen die volle KESt zum Tragen. Die Politik hat die Aufgabe die Rahmenbedingungen zu ändern. Um eine positive Stimmung für Investmentfonds und den Kapitalmarkt zu erzeugen, wäre eine Aufhebung der Wertpapier-KEST anzudenken. 5. Aus Wettbewerbsaspekten wäre es wünschenswert, die dritte Säule dahingehend zu liberalisieren, dass Kunden unter Pensionsvorsorge-Produkten, wie Investmentfonds und Versicherungen, je nach persönlicher Risikobereitschaft frei wählen können, die auf einem Sperrkonto (Vorsorgedepot) der Pensionsvorsorge (und Pflegevorsorge) gewidmet werden. Die gewählten Produkte sollten steuerlich gleich behandelt werden wie das derzeit bestehende Zukunftsvorsorgeprodukt. 6.Bei Erfüllung des Vorsorgezweckes würde die bestehende Wertpapier KEST nicht zum Tragen kommen (so diese beibehalten wird). Erst bei einer nicht-widmungsgemäßen Verwendung würde eine Nachversteuerung erfolgen. Für ein solches, nicht kapitalgarantiertes Pensionsvorsorgeprodukt wäre keine staatliche Prämie erforderlich!"

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