12.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: Novomatic (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Das Land Burgenland hat per Bescheid am 14. Juni 2017 neuerlich eine Bewilligung zur Aufstellung von Glücksspielgeräten an die ADMIRAL Casinos & Entertainment AG (ACE) erteilt. Der Bescheid ist aufgrund der Tatsache, dass kein Rechtsmittel aufrecht ist, rechtskräftig.
„Dabei geht es um die Erlaubnis, 110 Glücksspielgeräte in Automatensalons im Burgenland aufzustellen und zu betreiben. Dieser Bescheid gilt für die nächsten sieben Jahre, somit bis 14. Juni 2024“, freut sich Dr. Monika Poeckh-Racek, Vorstandsvorsitzende der ACE, über diese Entscheidung.
Festgelegt wurde zudem, dass pro Automatensalon mindestens 10 und höchstens 20 Glücksspielgeräte betrieben werden müssen. Für jeden Automatensalon ist eine Standortbewilligung durch die Burgenländische Landesregierung erforderlich. „Damit geht das Land Burgenland einen aus unserer Sicht richtigen und klaren Weg. Mit konzessionierten Anbietern, wie eben ADMIRAL, wird verantwortungsbewusstes Entertainment innerhalb strenger Rahmenbedingungen mit besonderem Fokus auf Spieler- und Jugendschutz ermöglicht und Arbeitsplätze im Burgenland gesichert", so Poeckh-Racek.
Laut burgenländischem Veranstaltungsgesetz darf die Ausspielung mit Glücksspielgeräten nur mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen. Dabei dürfen neben zwei Bewilligungen zum Aufstellen und Betrieb von je 63 Glücksspielgeräten in Einzelaufstellung nur eine Bewilligung zum Aufstellen und Betrieb von 110 Glücksspielgeräten in Automatensalons erteilt werden.
Im Bescheid festgehalten wurde seitens des Landes Burgenland, dass eine mit dem Zentralcomputer vernetzte Abrechnung der Glücksspielgeräte durchzuführen ist und diese an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH elektronisch anzubinden sind.
„Darüber hinaus wird seitens ADMIRAL auf die Einhaltung allerhöchster Datenschutzstandards Wert gelegt. Erst kürzlich wurde ADMIRAL zum wiederholten Mal das „European Privacy Seal“ verliehen“, freut sich Poeckh-Racek.
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Aktien auf dem Radar:Addiko Bank, Immofinanz, Palfinger, Flughafen Wien, S Immo, Frequentis, EVN, Erste Group, Mayr-Melnhof, Pierer Mobility, UBM, AT&S, Cleen Energy, Lenzing, Rosenbauer, RWT AG, Warimpex, Oberbank AG Stamm, SW Umwelttechnik, Athos Immobilien, Kapsch TrafficCom, Agrana, Amag, CA Immo, OMV, Österreichische Post, Strabag, Telekom Austria, Uniqa, VIG, Wienerberger.
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AVENTA AG
Die AVENTA AG ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Graz, das von den Hauptaktionären Christoph Lerner und Bernhard Schuller geführt wird. Geschäftsschwerpunkt ist die Entwicklung von Wohnimmobilien von der Projektentwicklung über die technische Projektierung bis hin zu den fertigen Objekten.
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Das Land Burgenland hat per Bescheid am 14. Juni 2017 neuerlich eine Bewilligung zur Aufstellung von Glücksspielgeräten an die ADMIRAL Casinos & Entertainment AG (ACE) erteilt. Der Bescheid ist aufgrund der Tatsache, dass kein Rechtsmittel aufrecht ist, rechtskräftig.
„Dabei geht es um die Erlaubnis, 110 Glücksspielgeräte in Automatensalons im Burgenland aufzustellen und zu betreiben. Dieser Bescheid gilt für die nächsten sieben Jahre, somit bis 14. Juni 2024“, freut sich Dr. Monika Poeckh-Racek, Vorstandsvorsitzende der ACE, über diese Entscheidung.
Festgelegt wurde zudem, dass pro Automatensalon mindestens 10 und höchstens 20 Glücksspielgeräte betrieben werden müssen. Für jeden Automatensalon ist eine Standortbewilligung durch die Burgenländische Landesregierung erforderlich. „Damit geht das Land Burgenland einen aus unserer Sicht richtigen und klaren Weg. Mit konzessionierten Anbietern, wie eben ADMIRAL, wird verantwortungsbewusstes Entertainment innerhalb strenger Rahmenbedingungen mit besonderem Fokus auf Spieler- und Jugendschutz ermöglicht und Arbeitsplätze im Burgenland gesichert", so Poeckh-Racek.
Laut burgenländischem Veranstaltungsgesetz darf die Ausspielung mit Glücksspielgeräten nur mit Bewilligung der Landesregierung erfolgen. Dabei dürfen neben zwei Bewilligungen zum Aufstellen und Betrieb von je 63 Glücksspielgeräten in Einzelaufstellung nur eine Bewilligung zum Aufstellen und Betrieb von 110 Glücksspielgeräten in Automatensalons erteilt werden.
Im Bescheid festgehalten wurde seitens des Landes Burgenland, dass eine mit dem Zentralcomputer vernetzte Abrechnung der Glücksspielgeräte durchzuführen ist und diese an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH elektronisch anzubinden sind.
„Darüber hinaus wird seitens ADMIRAL auf die Einhaltung allerhöchster Datenschutzstandards Wert gelegt. Erst kürzlich wurde ADMIRAL zum wiederholten Mal das „European Privacy Seal“ verliehen“, freut sich Poeckh-Racek.
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AVENTA AG
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