01.09.2017
Zugemailt von / gefunden bei: WK (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen mit den Kundenbedürfnissen Schritt halten. Medienbrüche durch gesetzliche Vorgaben müssen im Interesse von Kunden und Banken vermieden werden, um das Potenzial der Digitalisierung voll umsetzen und nutzen zu können. In diesem Sinne sollte beispielsweise die digitale Unterschrift auch durch neue innovative technische Lösungen möglich sein (etwa via Signpad)“, unterstrich der Bankensprecher. „Auch wenn Banking digitaler wird, bleibt die Beziehung zwischen Kunde und Bank auch künftig vom persönlichen Austausch mit dem Kundenbetreuer geprägt“, so Rudorfer.
Oberste Priorität hat jedenfalls der Bereich der Cybersicherheit, der sowohl für Banken und Versicherungen als auch deren Kunden von immenser Bedeutung ist. Daher sei es „unbedingt notwendig“, hier adäquate rechtliche Rahmenbedingungen für Cybersicherheit zu schaffen. „Es geht um das höchste Gut der Banken, das Vertrauen ihrer Kunden. Cybersicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe, nur wenn sie gesichert ist, können wir das Potenzial von Big Data, Robo-Advice und Blockchain voll nutzen“, unterstrich Rudorfer.
Kritik äußerte Rudorfer an den immer weiter zunehmenden bürokratischen Belastungen: „Auf der einen Seite werden in Europa sogenannte Echtzeit- oder Instantüberweisungen vorbereitet, auf der anderen Seite werden Kunde und Bank oft mit unnötiger Bürokratie und Vorgängen belastet. Generell sollte sichergestellt werden, dass die Bank dem Kunden die Informationen zur Verfügung stellt und der Kunde selbst entscheidet, in welcher Form er die Informationen erhält. Ein Beispiel ist die zwingende Zustellung von Informationen in schriftlicher Form, auch wenn der Kunde bewusst nur das Online-Angebot nutzen will.“
Weiteres Beispiel sei etwa der Aushang zu Devisenwechselkursen sowie Angaben über Sparzinsen, Entgelte, AGB und Informationen über die Einlagensicherung in Bankstellen, die man durch eine Offenlegung auf der Homepage ablösen könne, um hier unnötige und auch vom Kunden nicht gewünschte Bürokratie zu vermeiden. Erfreulich sei vor diesem Hintergrund, dass das BM für Finanzen im Rahmen einer gemeinsamen Initiative unnötige Schriftlichkeitserfordernisse prüft und beseitigen will. „Sinnvoller Konsumentenschutz beginnt dort, wo die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund steht. Die Vermeidung von Golden Plating, also das Aufdoppeln immer weiterer Regularien gegenüber anderen europäischen Mitbewerbern, muss die nächste Bundesregierung auf die Agenda setzen. Hier sehen wir Handlungsbedarf“, so Rudorfer abschließend.
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Aktien auf dem Radar:Flughafen Wien, Addiko Bank, DO&CO, Austriacard Holdings AG, RHI Magnesita, Zumtobel, Bawag, AT&S, CA Immo, Kapsch TrafficCom, Marinomed Biotech, Mayr-Melnhof, OMV, Polytec Group, RBI, Rosenbauer, SBO, Semperit, Oberbank AG Stamm, Agrana, Erste Group, FACC, Wienerberger, Amag, Österreichische Post, Telekom Austria, Uniqa, VIG, ATX.
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VAS AG
Die VAS AG ist ein Komplettanbieter für feststoffbefeuerte Anlagen zur Erzeugung von Wärme und Strom mit über 30-jähriger Erfahrung. Wir planen, bauen und warten Anlagen im Bereich von 2 bis 30 MW für private, industrielle und öffentliche Kunden in ganz Europa. Wir entwickeln maßgefertigte Projekte ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden durch innovative Lösungen.
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„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen mit den Kundenbedürfnissen Schritt halten. Medienbrüche durch gesetzliche Vorgaben müssen im Interesse von Kunden und Banken vermieden werden, um das Potenzial der Digitalisierung voll umsetzen und nutzen zu können. In diesem Sinne sollte beispielsweise die digitale Unterschrift auch durch neue innovative technische Lösungen möglich sein (etwa via Signpad)“, unterstrich der Bankensprecher. „Auch wenn Banking digitaler wird, bleibt die Beziehung zwischen Kunde und Bank auch künftig vom persönlichen Austausch mit dem Kundenbetreuer geprägt“, so Rudorfer.
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Kritik äußerte Rudorfer an den immer weiter zunehmenden bürokratischen Belastungen: „Auf der einen Seite werden in Europa sogenannte Echtzeit- oder Instantüberweisungen vorbereitet, auf der anderen Seite werden Kunde und Bank oft mit unnötiger Bürokratie und Vorgängen belastet. Generell sollte sichergestellt werden, dass die Bank dem Kunden die Informationen zur Verfügung stellt und der Kunde selbst entscheidet, in welcher Form er die Informationen erhält. Ein Beispiel ist die zwingende Zustellung von Informationen in schriftlicher Form, auch wenn der Kunde bewusst nur das Online-Angebot nutzen will.“
Weiteres Beispiel sei etwa der Aushang zu Devisenwechselkursen sowie Angaben über Sparzinsen, Entgelte, AGB und Informationen über die Einlagensicherung in Bankstellen, die man durch eine Offenlegung auf der Homepage ablösen könne, um hier unnötige und auch vom Kunden nicht gewünschte Bürokratie zu vermeiden. Erfreulich sei vor diesem Hintergrund, dass das BM für Finanzen im Rahmen einer gemeinsamen Initiative unnötige Schriftlichkeitserfordernisse prüft und beseitigen will. „Sinnvoller Konsumentenschutz beginnt dort, wo die Nutzerfreundlichkeit im Vordergrund steht. Die Vermeidung von Golden Plating, also das Aufdoppeln immer weiterer Regularien gegenüber anderen europäischen Mitbewerbern, muss die nächste Bundesregierung auf die Agenda setzen. Hier sehen wir Handlungsbedarf“, so Rudorfer abschließend.
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