12.07.2017
Zugemailt von / gefunden bei: SdK (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
München (pta006/12.07.2017/08:40) - Der Küchenhersteller ALNO AG hat am 11. Juli 2017 bekanntgegeben, dass die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit stellen wird. Daher sind nach Einschätzung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) die den Inhabern der von der ALNO AG emittierten Anleihen (WKN A1R1BR & A11QHW) zustehenden Ansprüche auf Zins- und Rückzahlung der Anleihen als gefährdet anzusehen.
Nach Erfahrung der SdK ist zu erwarten, dass von den Anleihegläubigern ein Beitrag zur finanziellen Sanierung der Gesellschaft abverlangt werden wird. Denkbar ist etwa ein teilweiser Verzicht auf die Rückzahlung der Anleihen, eine Verringerung der Verzinsung und / oder eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihen. Aus Sicht der SdK, welche in zahlreichen anderen Sondersituationen die Interessen der Anleihegläubiger vertritt, wäre dies nur dann denkbar, sofern die Aktionäre der ALNO AG einen eigenen finanziellen Beitrag leisten würden, um so weiterhin überhaupt an der Gesellschaft als Minderheitsgesellschafter beteiligt bleiben zu können. Ferner müsste die Gesellschaft ein glaubwürdiges und schnell umsetzbares Sanierungskonzept vorlegen, vor allem deshalb, da in der Vergangenheit bereits mehrere Sanierungsversuche scheiterten.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK eine kostenlose Registrierung für einen Newsletter an, mit welchem die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Eine Registrierung ist unter http://sdk.org/alnomöglich. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Gläubigerversammlungen zu vertreten.
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München (pta006/12.07.2017/08:40) - Der Küchenhersteller ALNO AG hat am 11. Juli 2017 bekanntgegeben, dass die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit stellen wird. Daher sind nach Einschätzung der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) die den Inhabern der von der ALNO AG emittierten Anleihen (WKN A1R1BR & A11QHW) zustehenden Ansprüche auf Zins- und Rückzahlung der Anleihen als gefährdet anzusehen.
Nach Erfahrung der SdK ist zu erwarten, dass von den Anleihegläubigern ein Beitrag zur finanziellen Sanierung der Gesellschaft abverlangt werden wird. Denkbar ist etwa ein teilweiser Verzicht auf die Rückzahlung der Anleihen, eine Verringerung der Verzinsung und / oder eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihen. Aus Sicht der SdK, welche in zahlreichen anderen Sondersituationen die Interessen der Anleihegläubiger vertritt, wäre dies nur dann denkbar, sofern die Aktionäre der ALNO AG einen eigenen finanziellen Beitrag leisten würden, um so weiterhin überhaupt an der Gesellschaft als Minderheitsgesellschafter beteiligt bleiben zu können. Ferner müsste die Gesellschaft ein glaubwürdiges und schnell umsetzbares Sanierungskonzept vorlegen, vor allem deshalb, da in der Vergangenheit bereits mehrere Sanierungsversuche scheiterten.
Die SdK rät den betroffenen Anleiheinhabern, sich zu organisieren, um so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Betroffenen Anlegern bietet die SdK eine kostenlose Registrierung für einen Newsletter an, mit welchem die SdK die Anleiheinhaber über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Eine Registrierung ist unter http://sdk.org/alnomöglich. Die SdK bietet allen betroffenen Anleiheinhabern ferner an, diese kostenlos auf kommenden Gläubigerversammlungen zu vertreten.
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